6664/J XXIV. GP

Eingelangt am 20.10.2010
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

 

an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend Not mit Allah oder eine schamlose Manipulation von Kindern an der Welser Volksschule Rainerstraße

 

Das Schuleröffnungsfest an der Volksschule Rainerstraße in Wels, das anstatt des zu erwartenden jährlichen Schulgottesdiensts gefeiert wurde, geriet in diesem Jahr zum Eklat, als den Schülern Liedertexte ausgehändigt wurden, in denen Allah besungen werden sollte. Der Welser Stradtrat Dr. Rabl (FPÖ), der den Vorfall aufgedeckt hat, beschreibt diesen wie folgt:

"Die Kinder bekamen zur Vorbereitung des Schuleröffnungsfestes einen Liedtext […] nach Hause mit, in dem sie Allah besingen müssen. Wörtlich heißt es im Refrain des Lieds: ‚Denn wenn wir nur Allah dienen, hat alle Not ein Ende.‘ Auch in den einzelnen Strophen wird Allah gepriesen. So wird beispielsweise in der 1. Strophe gesungen: ‚Allah hat uns die Erde gegeben, damit wir auf ihr leben,… ‘

Aufgrund der Proteste der Eltern hat sich in Folge auch der Elternverein eingeschaltet und schriftliche Aufklärung verlangt. Dieser Aufforderung ist man von Seiten der Schule jedoch nicht nachgekommen.

Nachdem die Kinder nachweislich ohne Unterscheidung nach ihrem Glaubensbekenntnis den gleichen Text bekommen haben, ist davon auszugehen, dass es sich wieder einmal um falsche Integrationsbemühungen handelt."

(http://www.wels-aktuell.at/de/fpoe-wels.html?archiv=&newsid=151, 11. Okt. 2010)


 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur die folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.     Welcher Lehrer bzw. welche Lehrerin hat den betreffenden Liedertext an die Kinder verteilt?

2.     Welche Unterrichtsgegenstände unterrichtet der betreffende Lehrer bzw. die Lehrerin an der o.g. Schule?

3.     In welchem Stundenausmaß?

4.     Unterrichtet der betreffende Lehrer bzw. die Lehrerin auch noch an anderen Schulen? Wo?

5.     In welchem Stundenausmaß?

6.     In welchem Unterrichtsgegenstand wurde der Liedtext an die Kinder verteilt?

7.     Mit Bezug auf welche Stelle im Lehrplan wurde der Liedtext an die Kinder verteilt?

8.     Hat der betreffende Lehrer bzw. die Lehrerin in der Vergangenheit auch bereits den obigen oder einen ähnlichen Liedtext an Kinder verteilt?

9.     Falls ja, an welcher bzw. welchen Schule(n) und wann?

10.  Welcher Religionsgemeinschaft ist der betreffende Lehrer bzw. die Lehrerin zugehörig?

11.  Welche(s) Lehrziel(e) soll(en) mit der o.g. Aktion des betreffenden Lehrers bzw. der Lehrerin erreicht werden?

12.  Handelt es sich bei dem obigen Liedtext um approbiertes Lehrmaterial?

13.  Stellt der obige Liedtext nach Auffassung des BMUKK ein geeignetes Mittel zur Förderung der Integration dar?

14.  Falls ja, warum?

15.  Wird dieser Text auch von anderen Schulen verwendet?

16.  Falls ja, von welchen?

17.  Stellt es nach Auffassung des BMUKK eine adäquate Reaktion auf die o.g. Aktion des betreffenden Lehrers bzw. der Lehrerin dar, wenn dieser trotz des Vertrauensentzugs einer Mehrheit der betroffenen Eltern weiterhin die betreffende Klasse unterrichtet?