667/J XXIV. GP

Eingelangt am 20.01.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend „Gewalt gegen Kinder - Kindermisshandlungen in Österreich“

Mit der AB 3951/XXIII.GP vom 28.05.2008 wurden die Fragen der Abg. Mag. Maier und
GenossInnen betreffend „Gewalt gegen Kinder“ beantwortet. Aus systematischen Gründen
werden auch in der XXIV.GP dieselben Fragen wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen für das
Jahr 2008 zu erhalten.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

Anfrage:

1.  Zu wie vielen gerichtliche Strafanzeigen wegen Körperverletzung, Quälens einer wehrlosen
Person mit Todesfolge, Totschlag, fahrlässiger Tötung oder wegen Mordes an Kindern
(bis 14 Jahre) kam es durch die Polizei, Ärzte, LehrerInnen, KindergärterInnen, Private oder
sonstige Behörden (z.B.: Krankenhäuser, Jugendwohlfahrt oder Gesundheitsbehörden) im
Jahr 2008 (Aufschlüsselung der Anzeigen nach diesen Delikten auf die zuständigen
Gerichten bzw. StA)?

2.             Wie teilen sich diese Strafanzeigen auf?

Wie viele dieser gerichtlichen Strafanzeigen wegen Körperverletzung, Quälens einer
wehrlosen Person mit Todesfolge, Totschlag, fahrlässiger Tötung oder wegen Mordes an
einem Kind wurden gegen einen Elternteil, dessen Partner oder sonstige Familienangehörige
erstattet (Aufschlüsselung nach den erstatteten Anzeigen sowie auf zuständige Gerichte
bzw. StA)?


3.   Zu wie vielen diesbezüglichen Strafverfahren kam es im Jahr 2008?

Wie viele Personen waren in diesen Strafverfahren als Angeklagte betroffen (Aufschlüsselung
auf Gerichte bzw. Staatsanwaltschaften)?

4.   Wie viele dieser Anzeigen bzw. Verfahren wurden diversionell erledigt (Aufschlüsselung auf
Gerichte bzw. Staatsanwaltschaften)?

Wie viele Personen waren davon betroffen?

5.   Wie viele Strafanzeigen wurden in diesem Jahr jeweils zurückgelegt?
Wie wurden diese jeweils begründet (Aufschlüsselung auf Gerichte bzw.
Staatsanwaltschaften)?

Wie viele Personen waren davon betroffen?

6.   Wie viele dieser Verfahren wurden in diesem Jahr eingestellt?

Wie wurden diese jeweils begründet (Aufschlüsselung auf Gerichte bzw.

Staatsanwaltschaften)?

Wie viele Personen waren davon betroffen?

7.   Zu wie vielen rechtskräftigen Verurteilungen wegen Kindesmisshandlung kam es in diesen
Jahren?

Wie viele Personen wurden rechtskräftig verurteilt (Aufschlüsselung auf Gerichte und
Bundesländer)?

8.             Welche Strafen wurden bei diesen Verurteilungen konkret ausgesprochen(Aufschlüsselung auf
Gerichte)?

9.             Sieht das Justizministerium zum Schutz von Kindern einen legislativen Handlungsbedarf?
Wenn ja, worin liegt dieser?