667/J XXIV. GP
Eingelangt am
20.01.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend „Gewalt gegen Kinder - Kindermisshandlungen in Österreich“
Mit
der AB 3951/XXIII.GP vom 28.05.2008 wurden die Fragen der Abg. Mag. Maier und
GenossInnen betreffend „Gewalt gegen Kinder“ beantwortet. Aus
systematischen Gründen
werden
auch in der XXIV.GP dieselben Fragen wieder gestellt, um die aktuellen
Zahlen für das
Jahr
2008 zu erhalten.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz nachstehende
Anfrage:
1. Zu wie vielen
gerichtliche Strafanzeigen wegen Körperverletzung, Quälens einer
wehrlosen
Person
mit Todesfolge, Totschlag, fahrlässiger Tötung oder wegen Mordes an
Kindern
(bis
14 Jahre) kam es durch die Polizei, Ärzte, LehrerInnen, KindergärterInnen,
Private oder
sonstige
Behörden (z.B.: Krankenhäuser, Jugendwohlfahrt oder
Gesundheitsbehörden) im
Jahr 2008 (Aufschlüsselung der Anzeigen nach diesen Delikten auf die
zuständigen
Gerichten bzw. StA)?
2. Wie teilen sich diese Strafanzeigen auf?
Wie
viele dieser gerichtlichen Strafanzeigen wegen Körperverletzung,
Quälens einer
wehrlosen Person mit Todesfolge, Totschlag, fahrlässiger Tötung oder
wegen Mordes an
einem Kind wurden gegen einen Elternteil, dessen Partner oder sonstige
Familienangehörige
erstattet
(Aufschlüsselung nach den erstatteten Anzeigen sowie auf zuständige
Gerichte
bzw. StA)?
3. Zu wie vielen diesbezüglichen Strafverfahren kam es im Jahr 2008?
Wie
viele Personen waren in diesen Strafverfahren als Angeklagte betroffen
(Aufschlüsselung
auf
Gerichte bzw. Staatsanwaltschaften)?
4. Wie viele dieser
Anzeigen bzw. Verfahren wurden diversionell erledigt (Aufschlüsselung auf
Gerichte bzw. Staatsanwaltschaften)?
Wie viele Personen waren davon betroffen?
5. Wie viele
Strafanzeigen wurden in diesem Jahr jeweils zurückgelegt?
Wie wurden diese jeweils
begründet (Aufschlüsselung auf Gerichte bzw.
Staatsanwaltschaften)?
Wie viele Personen waren davon betroffen?
6. Wie viele dieser Verfahren wurden in diesem Jahr eingestellt?
Wie wurden diese jeweils begründet (Aufschlüsselung auf Gerichte bzw.
Staatsanwaltschaften)?
Wie viele Personen waren davon betroffen?
7. Zu wie vielen
rechtskräftigen Verurteilungen wegen Kindesmisshandlung kam es in diesen
Jahren?
Wie
viele Personen wurden rechtskräftig verurteilt (Aufschlüsselung auf
Gerichte und
Bundesländer)?
8.
Welche Strafen wurden bei diesen Verurteilungen konkret
ausgesprochen(Aufschlüsselung auf
Gerichte)?
9.
Sieht das Justizministerium zum Schutz von Kindern einen legislativen
Handlungsbedarf?
Wenn
ja, worin liegt dieser?