668/J XXIV. GP

Eingelangt am 20.01.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend „Betrugsbekämpfung 2008 - Dopingmittel (Arzneimittel und

Nahrungsergänzungsmittel)“

Mit der AB 3381/XXIII.GP vom 21.03.2008 wurden die Fragen der Abg. Mag. Maier und GenossInnen zur Anfrage betreffend Betrugsbekämpfung 2007 - Drogen, Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel beantwortet.

In den Antworten der letzten Jahre wurde jeweils darauf hingewiesen, dass der Zoll nicht für die Prüfung der Verkehrsfähigkeit von Produkten zuständig sei. In Anbetracht der klaren Formulierung von § 29 Abs. 1 Zollrechtsdurchführungsgesetz in dieser Form eine rechtlich nicht gesicherte Antwort.

§ 29 (1) Die Zollbehörden und die Zollorgane haben an der Vollziehung von Verboten und Beschränkungen des Besitzes, der Verbringung oder der Verwendung von Waren im Verkehr über die Grenzen die einzelnen Verbote oder Beschränkungen betreffenden Absätze mitzuwirken, selbst wenn ihnen dies in den die einzelnen Verbote oder Beschränkungen betreffenden Rechtsvorschriften nicht eigens aufgetragen und der Bundesminister für Finanzen nicht zur Vollziehung dieser Rechtsvorschriften zuständig ist“.

Aus systematischen Gründen werden nun in der XXIV.GP u.a. auch dieselben Fragen wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen und Informationen für das Jahr 2008 zu erhalten.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanz nachstehende

Anfrage:

1.        Wie viele Ermittlungen wurden durch die Finanz- und Zollverwaltung im Jahr 2008 hinsichtlich Postfachangebote, Internetangebote und -bestellungen von Drogen und Arzneimitteln durchgeführt (Aufschlüsselung auf Jahre)?

2.        Welche Produkte betraf dies konkret (Aufschlüsselung der Produkte)?

3.        Welche Ergebnisse erbrachten diese Kontrollen und Ermittlungen in diesem Jahr?
Zu welchen Konsequenzen und behördlichen Maßnahmen führten diese Ergebnisse?

4.        Aus welchen Ländern in diesen Jahren stammten jeweils diese Produkte (Aufschlüsselung auf Österreich, einzelne EU-Staaten sowie die Drittstaaten)?

5.        Gegen welche zollrechtlichen Bestimmungen wird bzw. wurde nach Bestellungen von Arzneimitteln und Drogen über Internet oder Postfachfirmen mehrfach verstoßen?
Gegen welche sonstigen Bestimmungen, wie die die beispielsweise ein Inverkehrbringen untersagen?

6.        Werden bzw. wurden diese Produkte nach einer Bestellung über Postfachfirmen oder über Internet

a.) über Postversand aus dem Ausland zugestellt,

b.) über Postversand aus dem Inland zugestellt (z.B. Auslieferungslager)

c.) als Flugfracht geliefert und zugestellt

d.) als Eisenbahnfracht geliefert und zugestellt

e.) durch Postdienste direkt zugestellt oder

f.) durch Hersteller, Importeur oder Händler direkt zugestellt?

7.        Wie waren diese Produkte bei der Einfuhr bzw. der Zustellung jeweils zollrechtlich deklariert?

8.        Wurden diese Produkte mehrheitlich durch Unternehmen oder durch in diesem Jahr bestellt (ersuche um Aufschlüsselung)?

9.        Welche konkreten Maßnahmen wurden im Jahr 2008 durch die Finanz- und Zollverwaltung bei bzw. nach elektronischen Bestellungen von Arzneimitteln und Drogen ergriffen?

a.) Wie viele Hausdurchsuchungen wurden beantragt, wie viele durchgeführt?

Was war jeweils das Ergebnis?

b.) Wie viele dieser Produkte wurden beschlagnahmt? (Ersuche um Bekanntgabe der namentlichen Produkte)

c.) Wie viele Verwaltungsstrafanzeigen wurden wegen welcher Verstöße erstattet? (Aufschlüsselung auf die einzelnen Bezirkshauptmannschaften)

d.) Wie viele dieser Verwaltungsstrafanzeigen führten zu einer Verurteilung, Einstellung oder zu einem Freispruch? Wie viele Anzeigen verjährten, weil durch die zuständigen Behörden keine Verfolgungshandlung gesetzt wurde?
Wie viele Verfahren sind noch nicht rechtskräftig entschieden?

e.) Wie viele gerichtliche Strafanzeigen wurden erstattet?
Welche Delikte betraf dies? (Aufschlüsselung auf Landesgerichte)

f.) Wie viele dieser gerichtlichen Anzeigen führten zu einer Verurteilung, Zurücklegung der Anzeige, Einstellung oder zu einem Freispruch?

g.) Wie viele Finanzstrafverfahren wurden eingeleitet? (Aufschlüsselung auf Finanzlandesdirektionen)

h.) Wie viele dieser Anzeigen führten zu einer Verurteilung, Einstellung oder zu einem Freispruch?

10.    In wie vielen Fällen wurde zur Aufklärung von derartigen „Bestellungen“ mit ausländischen Finanzbehörden und Strafverfolgungsbehörden zusammengearbeitet?

11.    Wie viele Ermittlungen wurden durch die Finanz- und Zollverwaltung im Jahr 2008 hinsichtlich Postfachangebote, Internetangebote und Bestellungen von „Nahrungsergänzungsmittel“ durchgeführt (Aufschlüsselung auf Jahre)?

12.    Welche Produkte betraf dies konkret (Aufschlüsselung der Produkte)?

13.    Welches Ergebnis erbrachten diese Kontrollen und Ermittlungen in diesem Jahr?
Welche verbotenen Stoffe wurden im Labor nachgewiesen?
Wurden dabei auch mit anabolen Steroiden verunreinigte Nahrungsergänzungsmittel (Prohormone) entdeckt?
Wenn ja, wie viele und welche (Ersuche um namentliche Bekanntgabe)?
Zu welchen Konsequenzen und behördlichen Maßnahmen führten diese Ergebnisse?

14.    Aus welchen Ländern in diesen Jahren stammten jeweils diese Produkte
(Aufschlüsselung auf Österreich, einzelne EU-Staaten sowie die Drittstaaten)?

15.    Gegen welche zollrechtlichen Bestimmungen wird bzw. wurde nach Bestellungen von Nahrungsergänzungsmittel über Internet oder Postfachfirmen mehrfach verstoßen?
Gegen welche sonstigen Bestimmungen, wie die die beispielsweise ein Inverkehrbringen untersagen?

16.           Wurden diese Produkte nach einer Bestellung über Postfachfirmen oder über Internet
a.) über Postversand aus dem Ausland zugestellt,

b.) über Postversand aus dem Inland zugestellt (z.B. Auslieferungslager)

c.) als Flugfracht geliefert und zugestellt

d.) als Eisenbahnfracht geliefert und zugestellt oder

e.) durch Postdienste direkt zugestellt oder

f.) durch Hersteller, Importeur oder Händler direkt zugestellt?

17.    Wie waren diese Produkte bei der Einfuhr bzw. Zustellung jeweils zollrechtlich deklariert?

18.    Wurden diese Produkte durch Unternehmen oder durch Private in den zitierten drei Jahren bestellt (Ersuche um Aufschlüsselung)?

19.    Welche konkreten Maßnahmen wurden im Jahr 2008 durch die Finanz- und Zollverwaltung bei bzw. nach elektronischen Bestellungen von Nahrungsergänzungsmittel ergriffen?

a) Wie viele Hausdurchsuchungen wurden beantragt, wie viele durchgeführt? Was war jeweils das Ergebnis?

b.) Wie viele dieser Produkte wurden beschlagnahmt (Ersuche um namentliche Bekanntgabe der Produkte)?

c.) Wie viele Verwaltungsstrafanzeigen wurden wegen welcher Verstöße
erstattet (Aufschlüsselung auf die einzelnen Bezirkshauptmannschaften)?

d.) Wie viele dieser Verwaltungsstrafanzeigen führten zu einer Verurteilung, Einstellung oder zu einem Freispruch? Wie viele Anzeigen verjährten, weil durch die zuständigen Behörden keine Verfolgungshandlung gesetzt wurde?
Wie viele Verfahren sind noch nicht rechtskräftig entschieden?

e.) Wie viele gerichtliche Strafanzeigen wurden erstattet?
Welche Delikte betraf dies (Aufschlüsselung auf Landesgerichte)?

f.) Wie viele dieser gerichtlichen Anzeigen führten zu einer Verurteilung, Zurücklegung der Anzeige, Einstellung oder zu einem Freispruch?

g.) Wie viele Finanzstrafverfahren wurden eingeleitet (Aufschlüsselung auf
Finanzlandesdirektionen)?

h.) Wie viele dieser Anzeigen führten zu einer Verurteilung, Einstellung oder zu einem Freispruch?

20.    In wie vielen Fällen wurde bei „Bestellungen“ von beispielsweise verunreinigten Nahrungsergänzungsmittel mit ausländischen Finanzbehörden und/oder Strafverfolgungsbehörden zusammengearbeitet?

21.    Wie viele Nahrungsergänzungsmittel wurden im Jahr 2008 bei der Einfuhr aus Drittstaaten durch den Zoll kontrolliert?
Zu welchen Ergebnissen führten diese Kontrollen?

22.    Wie viele Proben wurden dabei gezogen?
Welche Ergebnisse erbrachten die Untersuchungen?
Wurden dabei auch Verunreinigungen in Nahrungsergänzungsmittel nachgewiesen?
Wenn ja, in welchen Produkten? (Ersuche um namentliche Bekanntgabe).

23.    Welche Maßnahmen bzw. Sanktionen mussten dabei im Jahr 2008 durch die Finanz- und Zollverwaltung ergriffen werden?

24.    Welche und wie viele zollrechtliche bzw. finanzstrafrechtliche Maßnahmen wurden im Jahr 2008 gegenüber Importeure, Händler und Besteller ergriffen, die auf diese Weise kontaminierte Nahrungsergänzungsmittel eingeführt bzw. in Verkehr gebracht haben?

25.    Werden durch die Finanz- und Zollverwaltung auch in Zukunft Web-Seiten beobachtet und kontrolliert, in denen Drogen, Arzneimittel, Tierarzneimittel, Anabolika oder (verunreinigte) Nahrungsergänzungsmittel angeboten werden?

26.    Zu welchen konkreten Ergebnissen und Schlussfolgerungen führten diese Kontrollen im Jahr 2008?

27.    Ist es richtig, dass der Zoll nach § 29 Zollrechtsdurchführungsgesetz auch dafür zuständig ist, bei der Einfuhr alle gesetzlichen Verbote und Beschränkungen des Besitzes von Waren zu überprüfen und zwar auch in den Bereichen, in denen der BM für Finanzen nicht zuständig ist (z.B. Lebensmittelangelegenheiten; Arzneimittelwesen)?

28.    Wenn ja, welche Maßnahmen müssen durch den Zoll in diesen Fällen - d.h. wenn keine Verkehrsfähigkeit von Produkten vorliegt - ergriffen werden?

29.    Welche diesbezüglichen Maßnahmen wurden im Jahr 2008 konkret ergriffen?