6689/J XXIV. GP

Eingelangt am 21.10.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Pendl, Angela Lueger, Dr. Matznetter,

Ulrike Königsberger-Ludwig

und GenossInnen

an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

betreffend „Sicherheitsgewerbe (Berufsdetektive und Bewachungsgewerbe) -

Gesetzliche Regelungen - Perspektiven“

Mit der AB 1630/XXIII.GP vom 10.12.2007 wurden die Fragen des Fragestellers Mag.
Johann Maier zur gleichlautenden Anfrage beantwortet.

Aus systematischen Gründen werden ähnliche Fragen wieder gestellt, um die aktuellen
Zahlen und Informationen für die Jahre 2007, 2008 und 2009 zu erhalten.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wirtschaft,
Familie und Jugend nachstehende

Anfrage:

1.    Wie ist die Zulassung und Ausübung des Sicherheitsgewerbes in den übrigen

Mitgliedsstaaten der Europäischen Union geregelt?

In welchen Staaten gibt es ausdrückliche Regelungen durch ein eigenes Gesetz?
Gibt es Ergänzungen zur Antwort in der AB 1630/XXIII.GP vom 10.12.2007?
Wenn ja, welche?

2.    Wie beurteilt das Ressort die Vereinbarungen der Sozialpartner der europäischen

Bewachungsindustrie COESS und UNI-Europa und EU-Kommission zur Harmonisierung
gesetzlicher Ausbildungs- und Ausübungsbestimmungen?

3.    In welchen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gibt es für Personen, die das

Sicherheitsgewerbe ausüben als Zulassungsvoraussetzung bzw. für deren
MitarbeiterInnen (national einheitliche) obligatorische Ausbildungsbestimmungen?
Gibt es Änderungen gegenüber der AB 1630/XXIII.GP?


4.    Befürworten Sie in Österreich eine für das private Sicherheitsgewerbe vorgeschriebene

einheitliche und obligatorische Ausbildung (d.h. sowohl für die Gewerbetreibenden als
auch für deren MitarbeiterInnen)?

5.     Wie viele Personen bzw. Unternehmen übten mit Stichtag 01.01.2010 das

Sicherheitsgewerbe in Österreich aus (Aufschlüsselung auf Berufsdetektive sowie
Bewachungsgewerbe und dies jeweils auf die einzelnen Bundesländer)?

6.    Über wie viele MitarbeiterInnen verfügen diese Personen bzw. Unternehmen mit Stichtag

01.01.2010 (Aufschlüsselung auf Berufsdetektive sowie Bewachungsgewerbe und dies
jeweils auf Bundesländer)?

7.    Wie viele Gewerbeanmeldungen gab es 2007, 2008 und 2009 (Aufschlüsselung auf Jahre

und Bundesländer sowie nach Berufsdetektive und Bewachungsgewerbe)?

8.    Wie vielen Gewerbeanmeldungen nach § 94 Z 62 GewO wurden 2007, 2008 und 2009

durch die zuständigen Behörden nicht entsprochen?

Was waren jeweils die Gründe dafür?

In wie vielen Fällen wies dabei der/die BewerberIn nicht die erforderliche Zuverlässigkeit

bzw. Befähigung auf (Aufschlüsselung jeweils auf Jahre und Bundesländer)?

9.    Wie viele Anerkennungen ausländischer Befähigungsnachweise für die Ausübung des

Sicherheitsgewerbes erfolgten in den Jahren 2007, 2008 und 2009 auf Basis der EU-
Anerkennungsregeln (Aufschlüsselung auf Jahre)?

10.  Durch wie viele Kontrollen wurde in diesen drei Jahren in den Bundesländern die

Einhaltung von § 130 Abs. 9 GewO sichergestellt, nach der Gewerbetreibende
verpflichtet sind, der jeweils zuständigen Sicherheitsbehörde ein Verzeichnis aller
Personen vorzulegen, die für eine Tätigkeit im Sicherheitsunternehmen beschäftigt
werden (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

11.  Wie viele Straferkenntnisse wurden 2007, 2008 und 2009 wegen Nichtvorlage bzw.
Nichtanzeige der
Änderung des Personalverzeichnisses durch die jeweils zuständigen
Behörden erlassen?

Welche Strafen wurden verhängt (ersuche um Aufschlüsselung auf Jahre und
Bundesländer)?


12. In wie vielen Fällen wurden rechtswidrige, schikanöse oder diskriminierende Handlungen

von MitarbeiterInnen im Sicherheitsgewerbe (Wachorgan oder Berufsdetektiv) den
Gewerbebeh
örden oder den Sicherheitsbehörden 2007, 2008 und 2009 zur Kenntnis bzw.
zur Anzeige gebracht (Ersuche um Aufschlüsselung der Anzahl auf die einzelnen
Bundesländer und Jahre)?

13.     Halten Sie einen besonderen Schutz der BürgerInnen vor Missbrauch von Befugnissen
durch MitarbeiterInnen aus dem privaten Sicherheitsgewerbe für notwendig?

14.     Wie soll aus Sicht des Ressorts die Tätigkeit des privaten Sicherheitsgewerbes effektiv

kontrolliert werden?

15. In wie vielen Fällen wurden derartige Mitteilungen 2007, 2008 und 2009 zum Anlass

genommen weitere Überprüfungen hinsichtlich der Zuverlässigkeit und Eignung dieser
MitarbeiterInnen vorzunehmen?

Was war jeweils das Ergebnis dieser Überprüfungen (Ersuche um Aufschlüsselung auf
Jahre und Bundesländer)?

16. Treten Sie für eine generelle Ausweisführung (so genannter Berufsausweis) und

Ausweisverpflichtung - analog zu den öffentlichen Sicherheitsorganen nach dem SPG -
von Personen die im Sicherheitsgewerbe tätig sind, gegenüber dritten Personen ein?

17. In wie vielen Fällen wurde durch die Behörde in den Jahren 2007, 2008 und 2009 die

Ausstellung einer Legitimation verweigert, weil eine dem § 13 Abs. 1 GewO
entsprechende strafgerichtliche Verurteilung vorlag (Aufschlüsselung auf Jahre und
Bundesländer)?

18. In wie vielen Fällen musste in diesen Jahren durch die Behörde aus den zit. Gründen die

Legitimation zurückgenommen werden (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?

19. Wie viele Genehmigungen zum Tragen einer Uniform wurden bislang an

Bewachungsunternehmen erteilt?

Welche Unternehmen waren dies (Angabe der Bewachungsunternehmen,

Genehmigungsdatum und Befristung)?

Gibt es Ergänzungen zur Antwort in der AB 1630/XXIII.GP vom 10.12.2007?


20. In wie vielen Fällen wurden Ihnen im Sicherheitsgewerbe eine unerlaubte Ausübung der

Tätigkeit in den Jahren 2007,2008 und 2009 bekannt (keine Gewerbeberechtigung bzw.
Überschreitung des Berechtigungsumfanges) und Anzeige bei der zuständigen Behörde
erstattet (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?

21. Welche konkreten Maßnahmen wurden deswegen durch die zuständigen Behörden

ergriffen?

Wie viele Strafverfahren wurden eingeleitet?

Wie viele eingestellt?

Welche Strafen wurden jeweils verhängt (Jeweils Aufschlüsselung auf Jahre und

Bundesländer)?

22. In wie vielen Fällen wurde ein gerichtlich strafbares Verhalten von Gewerbetreibenden im

Sicherheitsgewerbe bzw. von deren MitarbeiterInnen 2007, 2008 und 2009 bei Gericht
(bzw. bei der Staatsanwaltschaft) angezeigt (Aufschlüsselung auf Jahre und
Bundesländer)?

23. In wie vielen Fällen kam es in diesen Jahren zu rechtskräftigen gerichtlichen Verurteilung

von Personen, die gewerberechtlich das Sicherheitsgewerbe ausübten (Aufschlüsselung
auf Jahre und Bundesländer sowie nach Berufsdetektive und Bewachungsgewerbe)?

24. In wie vielen Fällen kam es in diesen Jahren zu rechtskräftigen gerichtlichen Verurteilung

von Personen, die als MitarbeiterInnen im Sicherheitsgewerbe tätig waren
(Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer sowie nach Berufsdetektive und
Bewachungsgewerbe)?

25. Ist es zulässig, dass Unternehmen, die das Sicherheitsgewerbe ausüben, von inländischen

oder ausländischen Personalleasingfirmen geleaste ArbeitnehmerInnen als

MitarbeiterInnen beschäftigen?

Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?

26. Können nach dem l.Mai 2011 Personen aus allen EU-Mitgliedsstaaten in Österreich im

Sicherheitsgewerbe beschäftigt werden?

Wie erfolgt dabei die Verlässlichkeitsüberprüfung?


27. Welche Maßnahmen hat die zuständige Behörde zu ergreifen, wenn eine

Zuverlässigkeitsprüfung für das Sicherheitsgewerbe bei NichtösterreicherInnen durch die
Behörde nicht möglich ist?

Handelt es sich möglicherweise um eine gesetzliche Regelungslücke in der
österreichischen Gewerbeordnung?

28. Welche Ergebnisse wurden 2007, 2008 und 2009 bei Schwerpunktkontrollen in

Österreichs Kaufhäusern erzielt, ob die dort tätigen sogenannten Kaufhausdetektive über
die notwendige Legitimation verfügen und damit u.a. auch die vorgeschriebene
Zuverlässigkeit bzw. überhaupt eine Gewerbeberechtigung nachweisen können?
Welche Übertretungen gewerberechtlicher Bestimmungen sind in den Bundesländern
bekannt geworden (Aufschlüsselung auf Jahre)?

29. Mussten in den Jahren 2007, 2008 und 2009 gegen Personen - die das Sicherheitsgewerbe

in anderen EU-Mitgliedsstaaten oder Drittstaaten (z.B. USA) berechtigt waren auszuüben
(oder gegen deren MitarbeiterInnen) und die in Österreich illegal tätig wurden (z.B. bei
Großveranstaltungen, Security-Firmen, Personenschutz) - behördliche Maßnahmen
ergriffen werden?

30. Können Personen, die zur Ausübung des Sicherheitsgewerbes in Österreich berechtigt

sind, ihre Unternehmensleistungen in Drittstaaten sowie in Krisen- und Kriegsgebieten

(z.B. Irak, Sudan) anbieten?

Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?

Wenn nein, welche gesetzlichen Bestimmungen verbieten dies?

31.  Mit welchen strafrechtlichen Sanktionen haben Österreicher zu rechnen, die als

Zivilpersonen oder Söldner privater ausländischer Sicherheitsunternehmen in Krisen-
oder Kriegsgebieten (wie im Irak und Afghanistan) tätig sind?

32. Wie viele gerichtliche Strafanzeigen wurden den letzten 10 Jahren deswegen oder in

diesem Zusammenhang erstattet (Aufschlüsselung auf Jahre)?

33. Zu wie vielen gerichtlichen Verurteilungen kam es nach Kenntnis des Ressorts deswegen

in diesen Jahren (Aufschlüsselung auf Jahre)?


34. In wie vielen Fällen musste in diesen Jahren Österreichern deswegen die österreichische

Staatsbürgerschaft aberkannt werden (Aufschlüsselung auf Jahre)?

35. Wie viele Fälle wurden dem Ressort und den zuständigen Behörden in den Jahren 2007,

2008 und 2009 bekannt (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?

36. Wie viele Fälle von einer rechtskräftigen gerichtlichen Verurteilung von Personen, die als

MitarbeiterInnen im Sicherheitsgewerbe (Berufsdetektive und Bewachungsgewerbe) tätig
waren wurden dem Ressort und den zuständigen Behörden in den Jahren 2007, 2008 und

2009 bekannt (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?

37. Wie wird seitens des Ressorts die zukünftige Entwicklung des Marktes für das private

Sicherheitsgewerbe in Österreich eingeschätzt?