6689/J XXIV. GP
Eingelangt am 21.10.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Pendl, Angela Lueger, Dr. Matznetter,
Ulrike Königsberger-Ludwig
und GenossInnen
an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend
betreffend „Sicherheitsgewerbe (Berufsdetektive und Bewachungsgewerbe) -
Gesetzliche Regelungen - Perspektiven“
Mit der AB
1630/XXIII.GP vom 10.12.2007 wurden die Fragen des Fragestellers Mag.
Johann
Maier zur gleichlautenden Anfrage beantwortet.
Aus
systematischen Gründen werden ähnliche Fragen wieder gestellt,
um die aktuellen
Zahlen
und Informationen für die Jahre 2007, 2008 und 2009 zu erhalten.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Wirtschaft,
Familie
und Jugend nachstehende
Anfrage:
1. Wie ist die Zulassung und Ausübung des Sicherheitsgewerbes in den übrigen
Mitgliedsstaaten der Europäischen Union geregelt?
In
welchen Staaten gibt es ausdrückliche Regelungen durch ein eigenes
Gesetz?
Gibt
es Ergänzungen zur Antwort in der AB 1630/XXIII.GP vom 10.12.2007?
Wenn
ja, welche?
2. Wie beurteilt das Ressort die Vereinbarungen der Sozialpartner der europäischen
Bewachungsindustrie
COESS und UNI-Europa und EU-Kommission zur Harmonisierung
gesetzlicher
Ausbildungs- und Ausübungsbestimmungen?
3. In welchen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gibt es für Personen, die das
Sicherheitsgewerbe
ausüben als Zulassungsvoraussetzung bzw. für deren
MitarbeiterInnen
(national einheitliche) obligatorische Ausbildungsbestimmungen?
Gibt
es Änderungen gegenüber der AB 1630/XXIII.GP?
4. Befürworten Sie in Österreich eine für das private Sicherheitsgewerbe vorgeschriebene
einheitliche
und obligatorische Ausbildung (d.h. sowohl für die
Gewerbetreibenden als
auch
für deren MitarbeiterInnen)?
5. Wie viele Personen bzw. Unternehmen übten mit Stichtag 01.01.2010 das
Sicherheitsgewerbe
in Österreich aus (Aufschlüsselung auf Berufsdetektive sowie
Bewachungsgewerbe
und dies jeweils auf die einzelnen Bundesländer)?
6. Über wie viele MitarbeiterInnen verfügen diese Personen bzw. Unternehmen mit Stichtag
01.01.2010
(Aufschlüsselung auf Berufsdetektive sowie Bewachungsgewerbe und dies
jeweils auf
Bundesländer)?
7. Wie viele Gewerbeanmeldungen gab es 2007, 2008 und 2009 (Aufschlüsselung auf Jahre
und Bundesländer sowie nach Berufsdetektive und Bewachungsgewerbe)?
8. Wie vielen Gewerbeanmeldungen nach § 94 Z 62 GewO wurden 2007, 2008 und 2009
durch die zuständigen Behörden nicht entsprochen?
Was waren jeweils die Gründe dafür?
In wie vielen Fällen wies dabei der/die BewerberIn nicht die erforderliche Zuverlässigkeit
bzw. Befähigung auf (Aufschlüsselung jeweils auf Jahre und Bundesländer)?
9. Wie viele Anerkennungen ausländischer Befähigungsnachweise für die Ausübung des
Sicherheitsgewerbes
erfolgten in den Jahren 2007, 2008 und 2009 auf Basis der EU-
Anerkennungsregeln
(Aufschlüsselung auf Jahre)?
10. Durch wie viele Kontrollen wurde in diesen drei Jahren in den Bundesländern die
Einhaltung
von § 130 Abs. 9 GewO sichergestellt, nach der Gewerbetreibende
verpflichtet
sind, der jeweils zuständigen Sicherheitsbehörde ein Verzeichnis
aller
Personen vorzulegen, die für eine Tätigkeit im Sicherheitsunternehmen
beschäftigt
werden
(Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
11. Wie viele
Straferkenntnisse wurden 2007, 2008 und 2009 wegen Nichtvorlage bzw.
Nichtanzeige der Änderung des Personalverzeichnisses
durch die jeweils zuständigen
Behörden erlassen?
Welche
Strafen wurden verhängt (ersuche um Aufschlüsselung auf Jahre und
Bundesländer)?
12. In wie vielen Fällen wurden rechtswidrige, schikanöse oder diskriminierende Handlungen
von MitarbeiterInnen im
Sicherheitsgewerbe (Wachorgan oder Berufsdetektiv) den
Gewerbebehörden oder den
Sicherheitsbehörden 2007, 2008 und 2009 zur Kenntnis bzw.
zur
Anzeige gebracht (Ersuche um Aufschlüsselung der Anzahl auf die einzelnen
Bundesländer und Jahre)?
13.
Halten Sie einen besonderen Schutz der BürgerInnen vor
Missbrauch von Befugnissen
durch
MitarbeiterInnen aus dem privaten Sicherheitsgewerbe für notwendig?
14. Wie soll aus Sicht des Ressorts die Tätigkeit des privaten Sicherheitsgewerbes effektiv
kontrolliert werden?
15. In wie vielen Fällen wurden derartige Mitteilungen 2007, 2008 und 2009 zum Anlass
genommen
weitere Überprüfungen hinsichtlich der Zuverlässigkeit und
Eignung dieser
MitarbeiterInnen
vorzunehmen?
Was
war jeweils das Ergebnis dieser Überprüfungen (Ersuche um
Aufschlüsselung auf
Jahre und
Bundesländer)?
16. Treten Sie für eine generelle Ausweisführung (so genannter Berufsausweis) und
Ausweisverpflichtung
- analog zu den öffentlichen Sicherheitsorganen nach dem SPG -
von Personen die im Sicherheitsgewerbe tätig sind, gegenüber dritten
Personen ein?
17. In wie vielen Fällen wurde durch die Behörde in den Jahren 2007, 2008 und 2009 die
Ausstellung
einer Legitimation verweigert, weil eine dem § 13 Abs. 1
GewO
entsprechende
strafgerichtliche Verurteilung vorlag (Aufschlüsselung auf Jahre und
Bundesländer)?
18. In wie vielen Fällen musste in diesen Jahren durch die Behörde aus den zit. Gründen die
Legitimation zurückgenommen werden (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?
19. Wie viele Genehmigungen zum Tragen einer Uniform wurden bislang an
Bewachungsunternehmen erteilt?
Welche Unternehmen waren dies (Angabe der Bewachungsunternehmen,
Genehmigungsdatum und Befristung)?
Gibt es Ergänzungen zur Antwort in der AB 1630/XXIII.GP vom 10.12.2007?
20. In wie vielen Fällen wurden Ihnen im Sicherheitsgewerbe eine unerlaubte Ausübung der
Tätigkeit
in den Jahren 2007,2008 und 2009 bekannt (keine Gewerbeberechtigung bzw.
Überschreitung
des Berechtigungsumfanges) und Anzeige bei der zuständigen Behörde
erstattet
(Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?
21. Welche konkreten Maßnahmen wurden deswegen durch die zuständigen Behörden
ergriffen?
Wie viele Strafverfahren wurden eingeleitet?
Wie viele eingestellt?
Welche Strafen wurden jeweils verhängt (Jeweils Aufschlüsselung auf Jahre und
Bundesländer)?
22. In wie vielen Fällen wurde ein gerichtlich strafbares Verhalten von Gewerbetreibenden im
Sicherheitsgewerbe
bzw. von deren MitarbeiterInnen 2007, 2008 und 2009 bei Gericht
(bzw.
bei der Staatsanwaltschaft) angezeigt (Aufschlüsselung auf
Jahre und
Bundesländer)?
23. In wie vielen Fällen kam es in diesen Jahren zu rechtskräftigen gerichtlichen Verurteilung
von Personen, die
gewerberechtlich das Sicherheitsgewerbe ausübten
(Aufschlüsselung
auf
Jahre und Bundesländer sowie nach Berufsdetektive und Bewachungsgewerbe)?
24. In wie vielen Fällen kam es in diesen Jahren zu rechtskräftigen gerichtlichen Verurteilung
von
Personen, die als MitarbeiterInnen im Sicherheitsgewerbe tätig waren
(Aufschlüsselung
auf Jahre und Bundesländer sowie nach Berufsdetektive und
Bewachungsgewerbe)?
25. Ist es zulässig, dass Unternehmen, die das Sicherheitsgewerbe ausüben, von inländischen
oder ausländischen Personalleasingfirmen geleaste ArbeitnehmerInnen als
MitarbeiterInnen beschäftigen?
Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
26. Können nach dem l.Mai 2011 Personen aus allen EU-Mitgliedsstaaten in Österreich im
Sicherheitsgewerbe beschäftigt werden?
Wie erfolgt dabei die Verlässlichkeitsüberprüfung?
27. Welche Maßnahmen hat die zuständige Behörde zu ergreifen, wenn eine
Zuverlässigkeitsprüfung
für das Sicherheitsgewerbe bei NichtösterreicherInnen durch die
Behörde
nicht möglich ist?
Handelt
es sich möglicherweise um eine gesetzliche Regelungslücke in der
österreichischen
Gewerbeordnung?
28. Welche Ergebnisse wurden 2007, 2008 und 2009 bei Schwerpunktkontrollen in
Österreichs
Kaufhäusern erzielt, ob die dort tätigen sogenannten
Kaufhausdetektive über
die
notwendige Legitimation verfügen und damit u.a. auch die vorgeschriebene
Zuverlässigkeit bzw. überhaupt eine Gewerbeberechtigung nachweisen
können?
Welche Übertretungen gewerberechtlicher Bestimmungen sind in den
Bundesländern
bekannt geworden (Aufschlüsselung auf Jahre)?
29. Mussten in den Jahren 2007, 2008 und 2009 gegen Personen - die das Sicherheitsgewerbe
in
anderen EU-Mitgliedsstaaten oder Drittstaaten (z.B. USA) berechtigt waren auszuüben
(oder
gegen deren MitarbeiterInnen) und die in Österreich illegal tätig
wurden (z.B. bei
Großveranstaltungen,
Security-Firmen, Personenschutz) - behördliche Maßnahmen
ergriffen werden?
30. Können Personen, die zur Ausübung des Sicherheitsgewerbes in Österreich berechtigt
sind, ihre Unternehmensleistungen in Drittstaaten sowie in Krisen- und Kriegsgebieten
(z.B. Irak, Sudan) anbieten?
Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
Wenn nein, welche gesetzlichen Bestimmungen verbieten dies?
31. Mit welchen strafrechtlichen Sanktionen haben Österreicher zu rechnen, die als
Zivilpersonen
oder Söldner privater ausländischer Sicherheitsunternehmen in
Krisen-
oder
Kriegsgebieten (wie im Irak und Afghanistan) tätig sind?
32. Wie viele gerichtliche Strafanzeigen wurden den letzten 10 Jahren deswegen oder in
diesem Zusammenhang erstattet (Aufschlüsselung auf Jahre)?
33. Zu wie vielen gerichtlichen Verurteilungen kam es nach Kenntnis des Ressorts deswegen
in diesen Jahren (Aufschlüsselung auf Jahre)?
34. In wie vielen Fällen musste in diesen Jahren Österreichern deswegen die österreichische
Staatsbürgerschaft aberkannt werden (Aufschlüsselung auf Jahre)?
35. Wie viele Fälle wurden dem Ressort und den zuständigen Behörden in den Jahren 2007,
2008 und 2009 bekannt (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?
36. Wie viele Fälle von einer rechtskräftigen gerichtlichen Verurteilung von Personen, die als
MitarbeiterInnen
im Sicherheitsgewerbe (Berufsdetektive und Bewachungsgewerbe) tätig
waren wurden dem Ressort und den zuständigen Behörden in den Jahren
2007, 2008 und
2009 bekannt (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?
37. Wie wird seitens des Ressorts die zukünftige Entwicklung des Marktes für das private
Sicherheitsgewerbe in Österreich eingeschätzt?