6690/J XXIV. GP

Eingelangt am 21.10.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Pendl, Angela Lueger, Dr. Matznetter, Ulrike

Königsberger-Ludwig

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend „Sicherheitsgewerbe (Berufsdetektive und Bewachungsgewerbe) -

Gesetzliche Regelungen"

Mit der AB 1727/XXIII.GP vom 21.12.2007 wurden die Fragen des Fragestellers Abg. Mag.
Johann Maier zur gleichlautenden Anfrage letztmalig beantwortet.

Aus systematischen Gründen werden ähnliche Fragen wieder gestellt, um die aktuellen
Zahlen und Informationen zu erhalten.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Inneres
nachstehende

Anfrage:

1.  Welche bundesgesetzlichen Bestimmungen regeln - neben der Gewerbeordnung - die
Voraussetzungen, den Tätigkeitsumfang sowie Rechte und Pflichten von Personen, die das
Sicherheitsgewerbe (privater Sicherheitsdienst) generell oder aufgrund einer ausdrücklichen
gesetzlichen Ermächtigung ausüben (z.B. LSG) (Ersuche um Auflistung und Darstellung
dieser einzelnen gesetzlichen Regelungen)?

2.      Wo liegen aus Sicht des Ressorts die Grenzen der Übertragung von staatlichen
Sicherheitsaufgaben auf private Sicherheitsdienste?


3.             Soll es aus Sicht des Ressorts zu weiteren Ausgliederungen im Sicherheitsbereich und der
Übertragung dieser Aufgaben an private Unternehmen kommen?

Wenn ja, welche Bereiche sollen aus Sicht des Ressorts ausgegliedert werden?

4.   Welche einzelnen Sicherheits- oder Überwachungsaufgaben wurden in Österreich bereits
ausgegliedert und mittels gesetzlicher Bestimmungen privaten Sicherheitsunternehmen
übertragen?

5.    Wie ist die Zulassung und Ausübung des Sicherheitsgewerbes in den Mitgliedsstaaten der
Europäischen Union geregelt?

In welchen Staaten gibt es ausdrückliche Regelungen durch ein eigenes Gesetz?
Gibt es Ergänzungen zur Antwort in der AB 1727/XXIII.GP vom 21.12.2007?
Wenn ja, welche?

6.    Sieht das Ressort die Notwendigkeit, auf EU-Ebene für eine gemeinschaftsrechtliche
Rechtsgrundlage einzutreten, um insbesondere eine einheitliche und obligatorische
Ausbildung von Mitarbeiterin in privaten Sicherheitsdiensten (Berufsdetektive und
Bewachungsgewerbe) sicher zu stellen?

7.    Haben sich aus Sicht des Ressorts die Neuregelungen in der Gewerberechtsnovelle 2002
beim
„Sicherheitsgewerbe" bislang bewährt?

Wenn nein, warum nicht?

8.    Wie beurteilen Sie die seit 2004 gültige Berufsdetektive-Prüfungsordnung?
Hat sich diese aus Sicht des Ressorts bewährt?

Wenn nein, warum nicht?

9.              Haben sich aus Sicht des Ressorts behördliche Ausschlusskriterien für diese gewerbliche
Tätigkeit bewährt?

10.  In wie vielen Fällen hat 2007, 2008 und 2009 die jeweils zuständige Sicherheitsbehörde die Zuverlässigkeit (oder Eignung) einer gemäß § 130 Abs. 9 GewO bekanntgegebenen Person als nicht gegeben angesehen (ersuche um Aufschlüsselung der Anzahl jeweils auf Jahre und Bundesländer)?


11.       Wie wurden 2007, 2008 und 2009 konkret im Einzelfall die Zuverlässigkeitsüber-
prüfungen von Personen, die ein Ansuchen auf Ausübung des Sicherheitsgewerbes
(Berufsdetektive und Bewachungsgewerbe) gestellt haben, durch die zuständigen Behörden
durchgeführt?

Gab es dazu eigene Richtlinien, Erlässe etc.?

Wenn ja, wie lauteten bzw. lauten diese (Aufschlüsselung auf Berufsdetektive und

Bewachungsgewerbe)?

12. Wie wurde dafür die Zuverlässigkeitsprüfung bei NichtÖsterreicherInnen (z.B. Deutschen,
Holländer, Italienern, Tschechen, Slowaken, Polen, Ungarn oder Slowenen) durchgeführt?
In welcher Form gibt es mit den Herkunftsstaaten d.h. mit den jeweils zuständigen
Behörden diesbezüglich eine. Zusammenarbeit (z.B. Datenaustausch)?

13.     Wie wurden 2007, 2008 und 2009 konkret im Einzelfall die Zuverlässigkeits- und
Eignungsüberprüfungen von MitarbeiterInnen im Sicherheitsgewerbe (Berufsdetektive und
Bewachungsgewerbe) nach der Gewerbeordnung durch die zuständigen Behörden
durchgeführt?

Gab es dazu Richtlinien, Erlässe etc.?

Wenn ja, wie lauteten bzw. lauten diese (Aufschlüsselung der Anzahl jeweils auf Jahre und

Bundesländer)?

14.     Wie wurde dafür die Zuverlässigkeitsprüfung bei NichtÖsterreicherInnen (z.B. Deutschen,
Holländer, Italienern, Tschechen, Slowaken, Polen, Ungarn oder Slowenen) durchgeführt?
m welcher Form gibt es mit diesen Herkunftsstaaten diesbezüglich eine Zusammenarbeit
mit den dort jeweils zuständigen nationalen Behörden (z.B. Datenaustausch)?

15.     Welche Maßnahmen werden durch die zuständige Behörde ergriffen, wenn eine
Zuverlässigkeitsprüfung bei NichtÖsterreicherInnen - trotz bestehender gesetzlicher
Vorschriften - durch die Behörde nicht möglich ist?

Oder handelt es sich dabei um eine gesetzliche Regelungslücke in der österreichischen
Gewerbeordnung?


16.     Sieht das Ressort bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung nach der GewO - die nicht der
Sicherheitsüberprüfung nach §§ 55 ff. SPG entspricht - einen Handlungsbedarf?
Sind aus Sicht des Ressorts die diesbezüglichen Regelungen der GewO und deren
Vollziehung ausreichend?

17.     Wie viele Sicherheitsüberprüfungen nach den §§ 55 ff SPG wurden 2007, 2008 und
2009 durchgeführt?

Welche konkreten Ergebnisse erbrachten diese Überprüfungen?
Wie viele fielen negativ aus (Aufschlüsselung auf Jahre)?

18.  Wie viele dieser Überprüfungen davon betrafen MitarbeiterInnen aus dem
Sicherheitsgewerbe (Berufsdetektive und Bewachungsgewerbe)?

Wie viele davon waren negativ (Aufschlüsselung jeweils auf Jahre und Bundesländer)?

19.  Wie viele Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach § 134a Luftfahrtsicherheitsgesetz

wurden 2007, 2008 und 2009 für FlughafenmitarbeiterInnen durch die zuständigen
Sicherheitsbehörden (Amtshilfe) durchgeführt (Aufschlüsselung auf Jahre und
Bundesländer sowie getrennt nach Berufsdetektiven und Bewachungsgewerbe)?

20.  In wie vielen Fällen fiel diese Zuverlässigkeitsprüfung nach § 134 a Luftfahrtsicherheits-
gesetz in den Jahren 2007, 2008 und 2009 negativ aus (Aufschlüsselung auf Jahre und
Bundesländer sowie getrennt nach Berufsdetektive und Bewachungsgewerbe)?

21.  Wie oft gab es in den Jahren 2007, 2008 und 2009 Probleme im Sinne von § 5 Luftfahrt-
sicherheitsgesetz mit MitarbeiterInnen eines beauftragten Unternehmens, welches mit der
Durchführung von Sicherheitskontrollen auf Flugplätzen beauftragt wurde?

Welche Verstöße, Probleme oder Beschwerden waren dies (Aufschlüsselung auf Jahre,
Bundesländer und Flughafen)?

22. In wie vielen Fällen wurde 2007, 2008 und 2009 die Vornahme von Sicherheitskontrollen
durch MitarbeiterInnen eines beauftragten Sicherheitsunternehmen nach § 5 Abs. 1 Z 2
Luftfahrtsicherheitsgesetz durch den Sicherheitsdirektor eines Bundeslandes widerrufen
(Aufschlüsselung auf Bundesländer)?


23.  Wie wird bei Ausschreibungen für Sicherheitsüberprüfungen auf Zivilflughäfen durch
das Ressort sichergestellt, dass der Bestbieter und nicht der Billigstbieter den Zuschlag
erhält?

24.  Wie wird die Einhaltung von Qualitätsstandards bei der Sicherheitsüberwachung auf den
Zivilflughäfen durch das Ressort überprüft?

25.       Wie wird sichergestellt, dass bei der Sicherheitsüberprüfung entsprechend qualifizierte
Mitarbeiter auf den Zivilflughäfen eingesetzt werden?

26.  Welche Unternehmen sind derzeit auf Österreichs Zivilflughäfen mit der
Sicherheitsüberwachung beauftragt?

27.  Wie wurde bislang durch die jeweils zuständige Behörde (Bezirksverwaltungsbehörde bzw.
Bundespolizeidirektion) die Einhaltung von § 130 Abs. 9 GewO gewährleistet?

Wie viele Kontrollen wurden dazu 2007, 2008 und 2009 durchgeführt (Aufschlüsselung
auf Jahre und Bundesländer)?

28. Wie viele Strafen wurden 2007, 2008 und 2009 wegen Nichtvorlage bzw. Nichtanzeige
der
Änderung des Personalverzeichnisses durch die jeweils zuständigen Behörden verhängt?
Wie viele Strafverfahren wurden eingeleitet?

Welche Strafen wurden verhängt (ersuche um Aufschlüsselung auf Jahre und
Bundesländer)?

29. In wie vielen Fällen wurden 2007, 2008 und 2009 aufgrund bestimmter Tatsachen die
erforderliche Zuverlässigkeit von Personen nach § 130 Abs. 10 Gewerbeordnung durch die
Sicherheitsbehörde als nicht gegeben beurteilt und die betroffenen Sicherheitsunternehmen
als ArbeitgeberInnen davon verständigt (Aufschlüsselung nach Jahren und
Bundesländern)?

Wie wurde dies durch die Sicherheitsbehörde nachkontrolliert?

30.  In wie vielen Fällen wurden in diesen Jahren durch die im § 129Abs. 1 Z2 und 4 GewO
angeführten Tätigkeiten behördliche Maßnahmen beeinträchtigt (Aufschlüsselung auf
Jahre und Bundesländer)?

Zu welchen Konsequenzen führte dies jeweils?


31.  Treten Sie für eine Ausweisführung (so genannter Berufsausweis) - analog zu den
öffentlichen Sicherheitsorganen nach dem SPG - von Personen die im Sicherheitsgewerbe
tätig sind, gegenüber Dritten ein?

Wenn nein, weshalb nicht?

32.  Wenn ja, werden Sie dann dafür eintreten, dass in Zukunft Gewerbetreibende die zur
Ausübung des Sicherheitsgewerbes berechtigt sind und deren MitarbeiterInnen - analog zu
§ 5 Abs. 1 Z 9 Luftfahrtsicherheitsgesetz - ihre Legitimation (Ausweis) auch gegenüber
Privaten vorzuweisen haben?

33. In wie vielen Fällen wurde durch eine Sicherheitsbehörde 2007, 2008 und 2009 die
Ausstellung einer Legitimation verweigert, weil eine dem § 13 Abs. 1 GewO
entsprechende strafgerichtliche Verurteilung vorlag (Aufschlüsselung auf Jahre und
Bundesländer)?

34.  In wie vielen Fällen musste in diesen Jahren durch die zit. Behörde aus den zit. Gründen die
Legitimation zurückgenommen werden (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?

35.  Wie viele Genehmigungen zum Tragen einer Uniform wurden bislang an privaten
Sicherheitsunternehmen erteilt?

Welche Unternehmen waren dies (Angabe der Sicherheitsunternehmen,
Genehmigungsdatum und Befristung)?

36.       In wie vielen Fällen wurden rechtswidrige, schikanöse oder diskriminierende Handlungen
eines sog. privaten Wachorgans oder Berufsdetektivs den Gewerbebehörden der Polizei
oder den Sicherheitsbehörden 2007, 2008 und 2009 zur Kenntnis bzw. zur Anzeige
gebracht (Ersuche um Aufschlüsselung der Anzahl auf Jahre und Bundesländer)?

37.  In wie vielen Fällen wurde wegen des Verdachts eines gerichtlich strafbaren Verhaltens
(z.B. Verbotsgesetz) durch Gewerbetreibende bzw. von MitarbeiterInnen des
Sicherheitsgewerbes in den Jahren 2007, 2008 und 2009 bei Gericht (Staatsanwaltschaft)
angezeigt (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?


38.       In wie vielen Fällen kam es in diesen Jahren zu rechtskräftigen gerichtlichen Verurteilung
von Personen, die gewerberechtlich das Sicherheitsgewerbe (Berufsdetektive oder
Bewachungsgewerbe) ausübten (Aufschlüsselung auf die einzelnen Jahre und
Bundesländer)?

39.  In wie vielen Fällen kam es in diesen Jahren zu rechtskräftigen gerichtlichen Verurteilung
von Personen, die als MitarbeiterInnen im Sicherheitsgewerbe (Berufsdetektive und
Bewachungsgewerbe) tätig waren (Aufschlüsselung auf die einzelnen Jahre und
Bundesländer)?

40.  Halten Sie einen besonderen Schutz der BürgerInnen vor Missbrauch von Befugnissen
durch MitarbeiterInnen aus dem privaten Sicherheitsgewerbe für notwendig?

41.   Wie soll aus Sicht des Ressorts die Tätigkeit des privaten Sicherheitsgewerbes effektiv
kontrolliert werden?

42.   Wie viele Personen, die das Sicherheitsgewerbe ausüben, verfügen in Österreich über einen
Waffenpass (WP) und gültigen Waffenführerschein (WFS) (Aufschlüsselung auf
Bundesländer)?

43.   Wie viele Personen, die im Sicherheitsgewerbe als MitarbeiterInnen tätig sind, verfügen
über einen Waffenpass und gültigen Waffenführerschein (Aufschlüsselung auf
Bundesländer)?

Über wie viele Personen, die im Sicherheitsgewerbe tätig sind, wurde 2007, 2008 und
2009 ein Waffenverbot ausgesprochen?

44. Wie viele Gewerbeberechtigte bzw. deren MitarbeiterInnen haben einen europäischen
Waffenpass (Stichtag 31.12.2009) ausgestellt bekommen (Ersuche um Aufschlüsselung auf
Bundesländer)?

45.  Ist es aus Sicht des Ressorts notwendig, dass MitarbeiterInnen des privaten
Sicherheitsgewerbes mit einem Waffenführerschein zu einer speziellen
Schusswaffenausbildung verpflichtet werden?


46.  Ist es zulässig, dass MitarbeiterInnen des Ressorts in ihrer Freizeit das private
Sicherheitsgewerbe ausüben oder in derartigen Sicherheitsunternehmen nebenberuflich
tätig sind?

47.  Wenn ja, wie viele MitarbeiterInnen des BMI waren 2007, 2008 und 2009 nebenberuflich
im privaten Sicherheitsgewerbe tätig (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?
Wenn nein, in wie vielen Fällen wurde 2007, 2008 und 2009 die Unzulässigkeit dieser
Nebenbeschäftigung durch die Dienstbehörde festgestellt (Aufschlüsselung auf Jahre und
Bundesländer)?

48.  Welche Folgen hat für Personen, die das Sicherheitsgewerbe gewerberechtlich ausüben,
eine mögliche Beschäftigung von MitarbeiterInnen des BMI, sofern deren Tätigkeit nicht
zulässig ist?

49.   In wie vielen Fällen wurden den Gewerbe- bzw. Sicherheitsbehörden eine unerlaubte
Ausübung des Sicherheitsgewerbes in den Jahren 2007,
2008 und 2009 bekannt (keine
Gewerbeberechtigung bzw. Überschreitung des Berechtigungsumfanges), Anzeigen
erstattet oder Strafverfahren geführt (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?

50.   Ist es zulässig, dass Personen, die das Sicherheitsgewerbe ausüben, von
Personalleasingfirmen geleaste Arbeitnehmerlnnen als MitarbeiterInnen beschäftigen?
Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?

Wie erfolgt dabei die vorgeschriebene Zuverlässlichkeitsprüfung?

51.   Welche behördlichen Maßnahmen wurden 2007, 2008 und 2009 gegen Personen, die das
Sicherheitsgewerbe in anderen EU-Mitgliedsstaaten oder Drittstaaten (z.B. USA) berechtigt
waren auszuüben (oder gegen deren MitarbeiterInnen) und die in Österreich illegal tätig
wurden, ergriffen (z.B. bei Großveranstaltungen, bei Security-Firmen oder im
Personenschutz)?

52.   Wie viele MitarbeiterInnen von Bewachungsfirmen (Securityfirmen) gab es 2007, 2008
und 2009 mit Entsendebewilligungen bzw. Besch
äftigungsbewilligungen in Österreich
(Aufschlüsselung auf Jahre)?

53.   Wie wird seitens des Ressorts die zukünftige Entwicklung des Marktes für das private
Sicherheitsgewerbe in Österreich eingeschätzt?