6690/J XXIV. GP
Eingelangt am 21.10.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Pendl, Angela Lueger, Dr. Matznetter, Ulrike
Königsberger-Ludwig
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend „Sicherheitsgewerbe (Berufsdetektive und Bewachungsgewerbe) -
Gesetzliche Regelungen"
Mit der AB
1727/XXIII.GP vom 21.12.2007 wurden die Fragen des Fragestellers Abg. Mag.
Johann
Maier zur gleichlautenden Anfrage letztmalig beantwortet.
Aus
systematischen Gründen werden ähnliche Fragen wieder gestellt,
um die aktuellen
Zahlen
und Informationen zu erhalten.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für
Inneres
nachstehende
Anfrage:
1. Welche
bundesgesetzlichen Bestimmungen regeln - neben der Gewerbeordnung - die
Voraussetzungen,
den Tätigkeitsumfang sowie Rechte und Pflichten von Personen, die das
Sicherheitsgewerbe
(privater Sicherheitsdienst) generell oder aufgrund einer ausdrücklichen
gesetzlichen
Ermächtigung ausüben (z.B. LSG) (Ersuche um Auflistung und
Darstellung
dieser einzelnen gesetzlichen Regelungen)?
2.
Wo liegen aus Sicht des Ressorts die Grenzen der Übertragung von
staatlichen
Sicherheitsaufgaben
auf private Sicherheitsdienste?
3.
Soll es aus Sicht des Ressorts zu weiteren Ausgliederungen im
Sicherheitsbereich und der
Übertragung
dieser Aufgaben an private Unternehmen kommen?
Wenn ja, welche Bereiche sollen aus Sicht des Ressorts ausgegliedert werden?
4. Welche einzelnen
Sicherheits- oder Überwachungsaufgaben wurden in
Österreich bereits
ausgegliedert
und mittels gesetzlicher Bestimmungen privaten Sicherheitsunternehmen
übertragen?
5. Wie ist die
Zulassung und Ausübung des Sicherheitsgewerbes in den
Mitgliedsstaaten der
Europäischen Union geregelt?
In
welchen Staaten gibt es ausdrückliche Regelungen durch ein eigenes
Gesetz?
Gibt
es Ergänzungen zur Antwort in der AB 1727/XXIII.GP vom 21.12.2007?
Wenn
ja, welche?
6. Sieht das Ressort die Notwendigkeit, auf EU-Ebene für eine
gemeinschaftsrechtliche
Rechtsgrundlage einzutreten, um insbesondere eine einheitliche und
obligatorische
Ausbildung von Mitarbeiterin in privaten Sicherheitsdiensten (Berufsdetektive
und
Bewachungsgewerbe) sicher zu stellen?
7. Haben sich aus Sicht des Ressorts die
Neuregelungen in der Gewerberechtsnovelle 2002
beim „Sicherheitsgewerbe"
bislang bewährt?
Wenn nein, warum nicht?
8. Wie
beurteilen Sie die seit 2004 gültige
Berufsdetektive-Prüfungsordnung?
Hat
sich diese aus Sicht des Ressorts bewährt?
Wenn nein, warum nicht?
9.
Haben sich aus Sicht des Ressorts behördliche
Ausschlusskriterien für diese gewerbliche
Tätigkeit
bewährt?
10. In wie vielen Fällen hat 2007, 2008 und 2009 die jeweils zuständige Sicherheitsbehörde die Zuverlässigkeit (oder Eignung) einer gemäß § 130 Abs. 9 GewO bekanntgegebenen Person als nicht gegeben angesehen (ersuche um Aufschlüsselung der Anzahl jeweils auf Jahre und Bundesländer)?
11.
Wie wurden 2007, 2008 und 2009 konkret im Einzelfall die Zuverlässigkeitsüber-
prüfungen
von Personen, die
ein Ansuchen auf Ausübung des Sicherheitsgewerbes
(Berufsdetektive und Bewachungsgewerbe) gestellt
haben, durch die zuständigen Behörden
durchgeführt?
Gab es dazu eigene Richtlinien, Erlässe etc.?
Wenn ja, wie lauteten bzw. lauten diese (Aufschlüsselung auf Berufsdetektive und
Bewachungsgewerbe)?
12. Wie wurde dafür die
Zuverlässigkeitsprüfung bei NichtÖsterreicherInnen (z.B.
Deutschen,
Holländer, Italienern, Tschechen, Slowaken, Polen, Ungarn oder Slowenen)
durchgeführt?
In
welcher Form gibt es mit den Herkunftsstaaten d.h. mit den jeweils
zuständigen
Behörden
diesbezüglich eine. Zusammenarbeit (z.B. Datenaustausch)?
13.
Wie wurden
2007, 2008 und 2009 konkret im Einzelfall die Zuverlässigkeits- und
Eignungsüberprüfungen von
MitarbeiterInnen im Sicherheitsgewerbe (Berufsdetektive und
Bewachungsgewerbe) nach der
Gewerbeordnung durch die zuständigen Behörden
durchgeführt?
Gab es dazu Richtlinien, Erlässe etc.?
Wenn ja, wie lauteten bzw. lauten diese (Aufschlüsselung der Anzahl jeweils auf Jahre und
Bundesländer)?
14.
Wie wurde dafür die Zuverlässigkeitsprüfung bei
NichtÖsterreicherInnen (z.B. Deutschen,
Holländer,
Italienern, Tschechen, Slowaken, Polen, Ungarn oder Slowenen)
durchgeführt?
m
welcher Form gibt es mit diesen Herkunftsstaaten diesbezüglich eine
Zusammenarbeit
mit
den dort jeweils zuständigen nationalen Behörden (z.B.
Datenaustausch)?
15.
Welche Maßnahmen werden durch die zuständige
Behörde ergriffen, wenn eine
Zuverlässigkeitsprüfung
bei NichtÖsterreicherInnen - trotz bestehender gesetzlicher
Vorschriften - durch
die Behörde nicht möglich ist?
Oder
handelt es sich dabei um eine gesetzliche Regelungslücke in der
österreichischen
Gewerbeordnung?
16.
Sieht das Ressort bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung
nach der GewO - die nicht der
Sicherheitsüberprüfung nach §§ 55 ff. SPG entspricht -
einen Handlungsbedarf?
Sind
aus Sicht des Ressorts die diesbezüglichen Regelungen der GewO und deren
Vollziehung
ausreichend?
17.
Wie viele Sicherheitsüberprüfungen nach den
§§ 55 ff SPG wurden 2007, 2008 und
2009
durchgeführt?
Welche
konkreten Ergebnisse erbrachten diese Überprüfungen?
Wie
viele fielen negativ aus (Aufschlüsselung auf Jahre)?
18. Wie viele dieser Überprüfungen
davon betrafen MitarbeiterInnen aus dem
Sicherheitsgewerbe
(Berufsdetektive und Bewachungsgewerbe)?
Wie viele davon waren negativ (Aufschlüsselung jeweils auf Jahre und Bundesländer)?
19. Wie viele Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach § 134a Luftfahrtsicherheitsgesetz
wurden 2007,
2008 und 2009 für FlughafenmitarbeiterInnen durch die
zuständigen
Sicherheitsbehörden (Amtshilfe) durchgeführt (Aufschlüsselung
auf Jahre und
Bundesländer sowie getrennt nach Berufsdetektiven und Bewachungsgewerbe)?
20. In wie vielen
Fällen
fiel diese Zuverlässigkeitsprüfung nach § 134 a
Luftfahrtsicherheits-
gesetz
in den Jahren 2007, 2008 und 2009 negativ aus (Aufschlüsselung auf Jahre
und
Bundesländer
sowie getrennt nach Berufsdetektive und Bewachungsgewerbe)?
21. Wie oft gab
es in den Jahren 2007, 2008 und 2009 Probleme im Sinne von § 5
Luftfahrt-
sicherheitsgesetz
mit MitarbeiterInnen eines beauftragten Unternehmens, welches mit der
Durchführung
von Sicherheitskontrollen auf Flugplätzen beauftragt wurde?
Welche
Verstöße, Probleme oder Beschwerden waren dies
(Aufschlüsselung auf Jahre,
Bundesländer
und Flughafen)?
22. In wie vielen Fällen
wurde 2007, 2008 und 2009 die Vornahme von Sicherheitskontrollen
durch
MitarbeiterInnen eines beauftragten Sicherheitsunternehmen nach § 5 Abs. 1
Z 2
Luftfahrtsicherheitsgesetz durch den Sicherheitsdirektor eines Bundeslandes
widerrufen
(Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
23. Wie wird bei
Ausschreibungen für Sicherheitsüberprüfungen
auf Zivilflughäfen durch
das Ressort sichergestellt, dass der Bestbieter und nicht der Billigstbieter
den Zuschlag
erhält?
24. Wie wird die
Einhaltung von Qualitätsstandards bei der Sicherheitsüberwachung auf
den
Zivilflughäfen
durch das Ressort überprüft?
25.
Wie wird sichergestellt, dass bei der Sicherheitsüberprüfung
entsprechend qualifizierte
Mitarbeiter
auf den Zivilflughäfen eingesetzt werden?
26. Welche
Unternehmen sind derzeit auf Österreichs Zivilflughäfen mit der
Sicherheitsüberwachung
beauftragt?
27. Wie wurde
bislang durch die jeweils zuständige Behörde
(Bezirksverwaltungsbehörde bzw.
Bundespolizeidirektion)
die Einhaltung von § 130 Abs. 9 GewO gewährleistet?
Wie
viele Kontrollen wurden dazu 2007, 2008 und 2009 durchgeführt
(Aufschlüsselung
auf Jahre und Bundesländer)?
28. Wie viele Strafen wurden 2007, 2008 und 2009 wegen Nichtvorlage
bzw. Nichtanzeige
der Änderung des
Personalverzeichnisses durch die jeweils zuständigen Behörden
verhängt?
Wie
viele Strafverfahren wurden eingeleitet?
Welche
Strafen wurden verhängt (ersuche um Aufschlüsselung auf Jahre und
Bundesländer)?
29. In wie vielen Fällen
wurden 2007, 2008 und 2009 aufgrund bestimmter Tatsachen die
erforderliche
Zuverlässigkeit von Personen nach § 130 Abs. 10 Gewerbeordnung durch
die
Sicherheitsbehörde
als nicht gegeben beurteilt und die betroffenen Sicherheitsunternehmen
als ArbeitgeberInnen davon verständigt (Aufschlüsselung nach Jahren
und
Bundesländern)?
Wie wurde dies durch die Sicherheitsbehörde nachkontrolliert?
30. In wie vielen Fällen
wurden in diesen Jahren durch die im § 129Abs. 1 Z2 und 4 GewO
angeführten
Tätigkeiten behördliche Maßnahmen beeinträchtigt
(Aufschlüsselung auf
Jahre
und Bundesländer)?
Zu welchen Konsequenzen führte dies jeweils?
31. Treten Sie für eine
Ausweisführung (so genannter Berufsausweis) - analog zu den
öffentlichen
Sicherheitsorganen nach dem SPG - von Personen die im Sicherheitsgewerbe
tätig
sind, gegenüber Dritten ein?
Wenn nein, weshalb nicht?
32. Wenn ja, werden Sie dann
dafür eintreten, dass in Zukunft Gewerbetreibende die zur
Ausübung
des Sicherheitsgewerbes berechtigt sind und deren MitarbeiterInnen - analog zu
§ 5 Abs. 1 Z 9
Luftfahrtsicherheitsgesetz - ihre Legitimation (Ausweis) auch gegenüber
Privaten vorzuweisen haben?
33. In wie vielen Fällen wurde
durch eine Sicherheitsbehörde 2007, 2008 und 2009 die
Ausstellung
einer Legitimation verweigert, weil eine dem § 13 Abs. 1 GewO
entsprechende strafgerichtliche Verurteilung vorlag (Aufschlüsselung auf
Jahre und
Bundesländer)?
34. In wie vielen
Fällen
musste in diesen Jahren durch die zit. Behörde aus den zit. Gründen
die
Legitimation
zurückgenommen werden (Aufschlüsselung auf Jahre und
Bundesländer)?
35. Wie viele
Genehmigungen zum Tragen einer Uniform wurden bislang an privaten
Sicherheitsunternehmen erteilt?
Welche
Unternehmen waren dies (Angabe der Sicherheitsunternehmen,
Genehmigungsdatum
und Befristung)?
36.
In wie vielen Fällen wurden rechtswidrige, schikanöse oder
diskriminierende Handlungen
eines sog. privaten Wachorgans oder Berufsdetektivs den Gewerbebehörden
der Polizei
oder
den Sicherheitsbehörden 2007, 2008 und 2009 zur Kenntnis bzw. zur Anzeige
gebracht
(Ersuche um Aufschlüsselung der Anzahl auf Jahre und Bundesländer)?
37. In wie vielen
Fällen
wurde wegen des Verdachts eines gerichtlich strafbaren Verhaltens
(z.B.
Verbotsgesetz) durch Gewerbetreibende bzw. von MitarbeiterInnen des
Sicherheitsgewerbes
in den Jahren 2007, 2008 und 2009 bei Gericht (Staatsanwaltschaft)
angezeigt (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?
38.
In wie vielen Fällen kam es in diesen Jahren zu
rechtskräftigen gerichtlichen Verurteilung
von
Personen, die gewerberechtlich das Sicherheitsgewerbe (Berufsdetektive oder
Bewachungsgewerbe)
ausübten (Aufschlüsselung auf die einzelnen Jahre und
Bundesländer)?
39. In wie vielen
Fällen
kam es in diesen Jahren zu rechtskräftigen gerichtlichen Verurteilung
von
Personen, die als MitarbeiterInnen im Sicherheitsgewerbe (Berufsdetektive und
Bewachungsgewerbe) tätig waren (Aufschlüsselung auf die einzelnen
Jahre und
Bundesländer)?
40. Halten Sie einen
besonderen Schutz der BürgerInnen vor Missbrauch von
Befugnissen
durch
MitarbeiterInnen aus dem privaten Sicherheitsgewerbe für notwendig?
41.
Wie soll aus Sicht des Ressorts die Tätigkeit des
privaten Sicherheitsgewerbes effektiv
kontrolliert
werden?
42.
Wie viele Personen, die das Sicherheitsgewerbe ausüben,
verfügen in Österreich über einen
Waffenpass
(WP) und gültigen Waffenführerschein (WFS) (Aufschlüsselung auf
Bundesländer)?
43.
Wie viele Personen, die im Sicherheitsgewerbe als MitarbeiterInnen tätig
sind, verfügen
über
einen Waffenpass und gültigen Waffenführerschein
(Aufschlüsselung auf
Bundesländer)?
Über
wie viele Personen, die im Sicherheitsgewerbe tätig sind, wurde 2007, 2008
und
2009 ein Waffenverbot ausgesprochen?
44. Wie viele Gewerbeberechtigte
bzw. deren MitarbeiterInnen haben einen europäischen
Waffenpass
(Stichtag 31.12.2009) ausgestellt bekommen (Ersuche um Aufschlüsselung auf
Bundesländer)?
45. Ist es aus Sicht des
Ressorts notwendig, dass MitarbeiterInnen des privaten
Sicherheitsgewerbes
mit einem Waffenführerschein zu einer speziellen
Schusswaffenausbildung verpflichtet werden?
46. Ist es zulässig,
dass MitarbeiterInnen des Ressorts in ihrer Freizeit das private
Sicherheitsgewerbe
ausüben oder in derartigen Sicherheitsunternehmen nebenberuflich
tätig
sind?
47. Wenn ja, wie
viele MitarbeiterInnen des BMI waren 2007, 2008 und 2009 nebenberuflich
im
privaten Sicherheitsgewerbe tätig (Aufschlüsselung auf Jahre
und Bundesländer)?
Wenn nein, in wie vielen Fällen wurde 2007, 2008 und 2009 die
Unzulässigkeit dieser
Nebenbeschäftigung
durch die Dienstbehörde festgestellt (Aufschlüsselung auf Jahre und
Bundesländer)?
48. Welche
Folgen hat für Personen, die das Sicherheitsgewerbe
gewerberechtlich ausüben,
eine
mögliche Beschäftigung von MitarbeiterInnen des BMI, sofern deren
Tätigkeit nicht
zulässig
ist?
49.
In wie vielen Fällen wurden den Gewerbe- bzw.
Sicherheitsbehörden eine unerlaubte
Ausübung des Sicherheitsgewerbes in den Jahren 2007, 2008 und 2009
bekannt (keine
Gewerbeberechtigung
bzw. Überschreitung des Berechtigungsumfanges), Anzeigen
erstattet oder Strafverfahren geführt (Aufschlüsselung auf Jahre und
Bundesländer)?
50.
Ist es zulässig, dass Personen, die das Sicherheitsgewerbe
ausüben, von
Personalleasingfirmen
geleaste Arbeitnehmerlnnen als MitarbeiterInnen beschäftigen?
Wenn
ja, unter welchen Voraussetzungen?
Wie erfolgt dabei die vorgeschriebene Zuverlässlichkeitsprüfung?
51.
Welche behördlichen Maßnahmen wurden 2007, 2008 und
2009 gegen Personen, die das
Sicherheitsgewerbe
in anderen EU-Mitgliedsstaaten oder Drittstaaten (z.B. USA) berechtigt
waren
auszuüben (oder gegen deren MitarbeiterInnen) und die in Österreich
illegal tätig
wurden, ergriffen (z.B. bei Großveranstaltungen, bei Security-Firmen oder
im
Personenschutz)?
52.
Wie viele MitarbeiterInnen von Bewachungsfirmen (Securityfirmen) gab es
2007, 2008
und 2009 mit Entsendebewilligungen bzw. Beschäftigungsbewilligungen
in Österreich
(Aufschlüsselung
auf Jahre)?
53.
Wie wird seitens des Ressorts die zukünftige
Entwicklung des Marktes für das private
Sicherheitsgewerbe in Österreich eingeschätzt?