670/J XXIV. GP

Eingelangt am 20.01.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordnete Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend „Gewalt gegen Kinder in Österreich 2008“

Mit der AB 3963/XXIII.GP vom 30.05.2008 wurden die Fragen der Abg. Mag. Maier und
GenossInnen zur gleichlautenden Anfrage beantwortet.

Aus systematischen Gründen werden auch in der XXIV.GP ein Teil der Fragen wieder gestellt,
um die aktuellen Zahlen und Daten für 2008 zu erhalten.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Inneres
nachstehende

Anfrage:

1.   Zu wie vielen Ermittlungen durch die Polizei wegen Quälens oder Vernachlässigen
unmündiger oder wehrloser Personen (§ 92 StGB), fahrlässiger Körperverletzung

(§ 88 StGB), Körperverletzung (§ 83 - 87), Aussetzung (§ 82 StGB), fahrlässiger Tötung
(§ 80 und 81 StGB), Totschlag (§ 76 StGB), Mordes (§ 75 StGB) oder wegen anderer Delikte
an Kindern (bis 14 Jahre) kam es im Jahr 2008 (Aufschlüsselung der Ermittlungen auf
Delikten und Bundesländer)?

2.  Wie teilen sich diese Ermittlungen im diesem Jahr auf?

Wie viele dieser gerichtlichen Strafanzeigen wegen der unter Frage 1 zitierten Delikte wurden
gegen einen Elternteil, dessen Partner oder sonstige Familienangehörige erstattet
(Aufschlüsselung der Ermittlungen Verdächtigte sowie auf Bundesländer)?

 

3.  Zu wie vielen diesbezüglichen Strafanzeigen kam es 2008? Wie viele Personen waren
in diesen Strafverfahren als Angeklagte betroffen?

In wie vielen Fällen handelte es sich um einen Elternteil, dessen Partner oder sonstige
Familienangehörige (Aufschlüsselung auf Gerichte bzw. Staatsanwaltschaften)?

4.  Vertreten auch Sie die Auffassung, dass der Staat im Rahmen seiner Fürsorgepflicht bei
Beispielen von konkreter Verwahrlosung und extremer Vernachlässigung direkt in private
Verhältnisse (d.s. Problemfamilien) eingreifen muss?

Wenn nein, warum nicht?

5.         Sieht das Bundesministerium für Inneres aufgrund dieser beschriebenen Entwicklung zum
Schutz von Kindern einen legislativen Handlungsbedarf (z.B. Jugendwohlfahrtsrecht)?
Wenn ja, worin kann dies liegen?

6.         Welche konkreten Maßnahmen sollen aus Sicht des Innenministeriums gegen
Verwahrlosungstendenzen in der Gesellschaft und in der Familie zum Schutz von Kindern
ergriffen werden?