670/J XXIV. GP
Eingelangt am 20.01.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordnete Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend „Gewalt gegen Kinder in Österreich 2008“
Mit der AB
3963/XXIII.GP vom 30.05.2008 wurden die Fragen der Abg. Mag. Maier und
GenossInnen
zur gleichlautenden Anfrage beantwortet.
Aus
systematischen Gründen werden auch in der XXIV.GP ein Teil der
Fragen wieder gestellt,
um
die aktuellen Zahlen und Daten für 2008 zu erhalten.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für
Inneres
nachstehende
Anfrage:
1. Zu wie
vielen Ermittlungen durch die Polizei wegen Quälens oder
Vernachlässigen
unmündiger oder wehrloser
Personen (§ 92 StGB), fahrlässiger Körperverletzung
(§
88 StGB), Körperverletzung (§ 83 - 87), Aussetzung (§ 82 StGB),
fahrlässiger Tötung
(§
80 und 81 StGB), Totschlag (§ 76 StGB), Mordes (§ 75 StGB) oder wegen
anderer Delikte
an Kindern (bis 14
Jahre) kam es im Jahr 2008 (Aufschlüsselung der Ermittlungen auf
Delikten und Bundesländer)?
2. Wie teilen sich diese Ermittlungen im diesem Jahr auf?
Wie viele
dieser gerichtlichen Strafanzeigen wegen der unter Frage 1 zitierten Delikte
wurden
gegen
einen Elternteil, dessen Partner oder sonstige Familienangehörige
erstattet
(Aufschlüsselung
der Ermittlungen Verdächtigte sowie auf Bundesländer)?
3. Zu wie vielen
diesbezüglichen Strafanzeigen kam es 2008? Wie viele Personen waren
in diesen Strafverfahren als Angeklagte betroffen?
In
wie vielen Fällen handelte es sich um einen Elternteil, dessen Partner
oder sonstige
Familienangehörige
(Aufschlüsselung auf Gerichte bzw. Staatsanwaltschaften)?
4. Vertreten auch Sie die
Auffassung, dass der Staat im Rahmen seiner Fürsorgepflicht bei
Beispielen von konkreter
Verwahrlosung und extremer Vernachlässigung direkt in private
Verhältnisse (d.s. Problemfamilien) eingreifen muss?
Wenn nein, warum nicht?
5.
Sieht das Bundesministerium für Inneres aufgrund dieser
beschriebenen Entwicklung zum
Schutz
von Kindern einen legislativen Handlungsbedarf (z.B. Jugendwohlfahrtsrecht)?
Wenn ja, worin kann
dies liegen?
6.
Welche konkreten Maßnahmen sollen aus Sicht des Innenministeriums
gegen
Verwahrlosungstendenzen
in der Gesellschaft und in der Familie zum Schutz von Kindern
ergriffen werden?