6702/J XXIV. GP

Eingelangt am 21.10.2010
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Anfrage

des Abgeordneten Bgm. Gerhard Köfer und

Kollegen und Kolleginnen

An die Bundesministerin für Unterricht und Kunst betreffend Raumvermietungspraxis in den Bundesmuseen

Aus gegebenem Anlass - einer kürzlich stattgefundenen privaten Hochzeitsfeier in der Österreichischen Galerie Belvedere - stellen die Unterfertigten an Sie als die für die Bundesmuseen zuständige Ministerin folgende

Anfrage:

1.  Gibt es eine für Bundesmuseen gültige einheitliche Regelung betreffend Vermietung von Räumlichkeiten an Privatpersonen, Firmen u. Institutionen? Wenn ja, wie lautet die Regelung? (bitte um genauen Wortlaut) Wenn nein, warum gibt es eine solche Regelung nicht? Wenn nein, unter welchen Auflagen werden dann Vermietungen genehmigt?

2.              Kann über eine Vermietung die jeweilige Museumsleitung frei entscheiden oder ist das Ja des Ministeriums erforderlich?

3.              In welcher Form ist das Bundesdenkmalamt in die Entscheidung betreffend Vermietung von Räumlichkeiten von Bundesmuseen an Privatpersonen, Firmen u. Institutionen eingebunden?

4.              Wie oft wurden Räumlichkeiten von Bundesmuseen in den letzten fünf Jahren an Privatpersonen u. wie oft an Firmen sowie Institutionen vermietet? (Bitte um genaueste Aufstellung nach Museen)

5.              Wie viele Einnahmen wurden durch die Raum Vermietungen von den Bundesmuseen lukriert? (Bitte um genaue Auflistung pro Museum)

6.              Wurde in den letzten fünf Jahren ein Kunstwerk eines Museums durch eine Vermietung beschädigt? Falls ja, in welchem Umfang waren die Schäden, wie hoch war die Schadenssumme u. wer haftete dafür?

7.              Wie sieht generell die versicherungsrechtliche Frage in den Bundesmuseen betreffend eventuell entstehender Schäden bei Kunstwerke bei der Vermietung von Räumlichkeiten an Privatpersonen bzw. Firmen aus?