6713/J XXIV. GP
Eingelangt am 21.10.2010
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ANFRAGE
der Abgeordneten Neubauer
und weiterer Abgeordneten
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Kontaktaufnahme von Dr. Rzeszut
In einem Schreiben wendete sich der ehemalige Präsident des Obersten Gerichtshofes und Mitglied der sogenannten „Kampusch-Evaluierungskommission“, Dr. Johann Rzeszut, am 29. September 20010 an die fünf Klubobleute im Nationalrat.
Einleitend schreibt Dr. Rzeszut: „Das vorliegende Schreiben fällt mir nicht leicht, als ehemaligem Staatsanwalt und auch im Ruhestand mit der Justiz bleibend verbundenem Richter sogar extrem schwer, aber das Gewicht und die grundsätzliche Bedeutung der zum Entführung- und Abgängigkeitsfall Natascha Kampusch im Bereich staatsanwaltschaftlicher Verantwortung praktizierten atypischen, sachlich nicht nachvollziehbaren Vorgangsweisen und die in diesem Zusammenhang leider gemachte Erfahrung, dass eine sachdienliche ressortinterne Abhilfe auch in oberster Ebene nicht zu erwirken war, machen es mir mit Blick auf Art. 52 B-VG zur Pflicht, die Führungsverantwortung der Klubs der im Parlament vertretenen Parteien entsprechend zu informieren.“
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende
ANFRAGE
1. Mit welchen Personen der „obersten Ebene“ ist Dr. Rzeszut in Kontakt getreten um eine sachdienliche ressortinterne Abhilfe zu erwirken?
2. Wann ist dies geschehen?
3. Was waren die Veranlassungen?
4. Wann wurden Sie oder Mitarbeiter Ihres Kabinetts darüber informiert?