6730/J XXIV. GP

Eingelangt am 21.10.2010
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Anfrage

der Abgeordneten Heinzl
Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Causa Niederösterreichische Hypo Investmentbank

Aufgrund einer Anzeige der Finanzmarktaufsicht wurden gegen die Niederösterreichische Hypo Investmentbank Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue und der Bilanzfäschung aufgenommen. Laut Aussage des zuständigen Referenten für Wirtschaftsstrafsachen im Landeskriminalamt, Klaus Preining, dürfen die Kriminalisten auf Weisung der Staatsan­waltschaft St. Pölten nicht weiterermitteln. Ursprünglich wurde aus Justizkreisen verlautbart, dass innerhalb von zwei Monaten eine Entscheidung über weitere Ermittlungen getroffen wird. Das ist bisher nicht geschehen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.   Wie viele Staatsanwälte sind derzeit mit Verfahren, die die Causa Niederösterreichische Hypo Investmentbank betreffen, betraut?

2.   Wie viele Vorhabensberichte der Staatsanwaltschaft St. Pölten liegen dem Justizministeri­um vor, die die Causa Niederösterreichische Hypo Investmentbank betreffen?

3.   Entspricht es den Tatsachen, dass einer der Vorhabensberichte die Einstellung des Ver­fahrens empfiehlt?

4.  Wenn ja, warum wurde nicht weiterermittelt, obwohl gravierende Verdachtsmomente vor­liegen?


5.   Wenn nein, warum wurden die Ermittlungen bis jetzt nicht wieder aufgenommen?

6. Entspricht es den Tatsachen, dass die Staatsanwaltschaft St. Pölten die Weisung an das Landeskriminalamt erteilt hat, die Ermittlungen in der Causa Niederösterreichische Hypo Investmentbank einzustellen?

7.   Wenn ja, warum wurden die Ermittlungen eingestellt?

8.   Ist es vorgesehen, die Ermittlungen wieder aufzunehmen?

9.   Sind von der Staatsanwaltschaft St. Pölten Sachverständige in der Causa Niederösterrei­chische Hypo Investmentbank zugezogen worden?

10.  Wenn nein, warum wird dies in einem so komplexen Fall, in dem unter anderem Bilanz­fälschung vorgeworfen wird nicht getan?