6737/J XXIV. GP
Eingelangt am 21.10.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Hannes Fazekas, Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Dolmetschkosten im Bundesministerium für Inneres
Um einen "Fall" oder ein Verfahren effizient und rasch auf zu klären bzw. zu einem Abschluss zu bringen, bedarf es einer Bereitstellung aller möglichen und notwendigen Ressourcen.
Dafür müssen ausreichend Personal, Know How und modernste technische Mittel zur Verfügung stehen.
Der Polizeialltag ist neben vielen Bereichen auch bestimmt von fremdsprachigen Ermittlungen und Erhebungen.
Mit diesem Hintergrund ist der Bedarf an Dolmetscherinnen und Dolmetschern ziemlich groß
und macht einen großen Kostenfaktor aus.
Ob bei Einvernahmen bei Gerichtsdelikten, Verkehrsunfällen, Telefonüberwachungen, Fremdenpolizeilichen Maßnahmen, Asylverfahren und sonstigen Angelegenheiten.
Die Fremdsprachenkenntnisse in den Polizeidienststellen sind oftmals vorhanden, erreichen jedoch keine Dolmetschkenntnisse, die für Erhebungen und verfahren erforderlich sind. Daher ist es notwendig, Unterstützung an zu fordern, die mit enormen Fahrtkostenabrechnungen in Verbindung stehen und das Budget gewaltig belasten.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher folgende Anfrage an die Bundesministerin für Inneres:
Anfrage
1. Wie viele Dolmetscherinnen und Dolmetscher stehen dem BMI nach heutigem Stand zur Verfügung?
2. Verfügt jedes Landespolizeikommando über ein Kontingent an DolmetscherInnen?
2.a. Wenn ja, an wie vielen DolmetscherInnen pro Bundesland?
2.b. Wenn nein, sind diese zentral im BMI angesiedelt?
3. Wie viele Dolmetschstunden fallen dem BMI - gesamt und aufgeschlüsselt nach Bundesländern - pro Jahr an?
4. Welche Kosten sind mit dem Einsatz von DolmetscherInnen pro Jahr verbunden?
5. Wurden Überlegungen angestellt mit den DolmetscherInnen Sonderverträge, Werkverträge oder Pauschalbgeltungen ab zu schließen?
5.a. Wenn ja, wie wurden diese umgesetzt?
5.b. Wenn nein, warum nicht?
6. Gibt es in gerichtlichen Ermittlungen Kostenteilungen mit dem Bundesministerium für Justiz?
6.a. Wenn nein, worauf begründet sich das?