6738/J XXIV. GP

Eingelangt am 21.10.2010
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Anfrage

 

der Abgeordneten Hagen,

Kolleginnen, Kollegen

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

 

betreffend aufklärungsbedürftige Vorgangsweise der Justiz in Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen den Feldkircher Bürgermeister

 

 

 

 

Wie in den Medien berichtet steht der ÖVP-Bürgermeister der Vorarlberger Stadt Feldkirch Wilfried Berchtold im Mittelpunkt strafrechtlicher Ermittlungen. Es geht im gegenständlichen Fall um den schwerwiegenden Vorwurf der Vergewaltigung einer Frau im Oktober des Vorjahres.

Obwohl die Tat laut Medienberichten am 14. März 2010 zur Anzeige gebracht wurde, dauerte es fast sieben Monate, bis das Opfer erstmalig zum Fall einvernommen wurde. Es liegt der Verdacht nahe, dass überhaupt erst die in diesem Zeitraum erfolgte Veröffentlichung des Falls zu dieser Einvernahme führte.

Diese Vorgangsweise und die außergewöhnlich lange Zeitspanne zwischen Anzeige und erstmaliger Einvernahme des Opfers erfordern – insbesondere vor dem Hintergrund der Tatsache, dass es sich beim Beschuldigten um einen hochrangigen ÖVP Funktionär und öffentlichen Amtsinhaber handelt – dringende Aufklärung.

Dass politische Einflussnahme nicht ausgeschlossen werden kann, ergibt sich unter anderem aus einer Stellungnahme des Vorarlberger Landeshauptmannes, der unmittelbar nach Bekanntwerden des Falls von einer „Belastung für die ÖVP“ sprach.

 

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

 

Anfrage

 

 

1) Erfolgte in Bezug auf den kolportierten Vorwurf eine Anzeige?

1a) Wenn ja, zu welchem konkreten Zeitpunkt?

1b) Wenn nein, aus welchem Grund wurden die Ermittlungen eingeleitet?


 

 

2) Wann wurde das Ermittlungsverfahren eingeleitet?

 

3) Welche konkreten Schritte wurden im Ermittlungsverfahren gesetzt?

 

4) Wann wurde das Opfer einvernommen?

4a) Aus welchen Gründen erfolgte die Einvernahme erst zu diesem Zeitpunkt?

 

5) Wurde der Beschuldigte bereits einvernommen?

5a) Wenn ja, wann?

5b) Wenn ja, erfolgte diese Einvernahme erst auf Druck der entsprechenden Medienberichte?

5c) Wenn nein, warum noch nicht?

5d) Wenn nein, wann ist mit einer Einvernahme zu rechnen?

 

6) Ist mit einer Anklageerhebung zu rechnen?

6a) Wenn ja, wann?

 

7) Können Sie politische Interventionen in diesem Fall ausschließen?

 

8) Können Sie ausschließen, dass der Wechsel an der Spitze der Vorarlberger Staatsanwaltschaft Einfluss auf die Vorgänge und die Dauer des Verfahrens hatte? 

 

9) Können Sie ausschließen, dass der Wechsel an der Spitze der Vorarlberger Staatsanwaltschaft Folge dieser Causa war?

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 21. Oktober 2010