Eingelangt am 20.01.2009
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Anfrage
der Abg. Mag. Unterreiner
und Kollegen
an die Frau Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
betreffend Konsulentenvertrag Dr. Wilfried Seipel
Der bisherige Direktor des Kunsthistorischen Museums wurden auf
Initiative der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur mit
Jahresende 2008 von seiner Funktion abberufen bzw. für keine weitere
Funktionsperiode als Direktor bestellt.
Gleichzeitig entnimmt man Medienberichten, dass Herrn Dr. Seipel ein
Konsulentenvertrag als „Experte“ angeboten worden ist, auf dessen
Grundlage er „wissenschaftliche Studien“ durchzuführen hat.
Als Vertragssumme werden hier rund € 100.000,- als jährlich
abzurechnendes Honorar genannt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage
- Wurde bzw. wird ein oben genannter Konsulentenvertrag mit Herrn Dr.
Seipel im Bereich Ihres Ressorts inklusive der nach geordneten
Dienststellen und ausgegliederten Bundesmuseen abgeschlossen?
- Welchen Inhalt umfasst dieser Vertrag?
- Auf welchen Zeitraum ist dieser Vertrag abgeschlossen?
- Welche Leistungen muss Herr Dr. Seipel im Rahmen dieses Vertrages
erbringen und an wen?
- Wer stellt die erfolgreiche Leistungserbringung fest und auf
welcher Grundlage erfolgt diese Leistungsfeststellung?
- Welche Höhe hat das Honorar inklusive Nebenleistungen,
Abgaben, Steuern und Sozialversicherung für diese zu erbringenden
Leistungen?
- Werden durch Herrn Dr. Seipel neben diesem Honorar, inklusive Nebenleistungen,
Abgaben, Steuern und Sozialversicherung, in Ihrem Ressort inklusive der
nach geordneten Dienststellen und ausgegliederten Bundesmuseen, noch
andere Entgelte auf der Grundlage des Beamtendienstrechts, des
Vertragsbedienstetenrechts oder einer sonstigen privatrechtlichen
Vertragsgrundlage geleistet?
- Wenn ja, in welcher jährlichen Höhe inklusive
Nebenleistungen, Abgaben, Steuern und Sozialversicherung?
- Aus welchen Budgetansätzen wird dieser Konsulentenvertrag als
„Experte“ budgetär bedeckt?
- Können Sie es ausschließen, dass das Kunsthistorische
Museum diesen Konsulentenvertrag als „Experte“ budgetär
bedeckt muss?
- Wurde für diesen Konsulentenvertrag als „Experte“
betreffend budgetärer Bedeckung haushaltsrechtlich das Einvernehmen
mit dem Bundesministerium für Finanzen hergestellt und wenn ja, zu
welchem Zeitpunkt?
- Wurden oder werden in Ihrer bisherigen Amtszeit als
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur in Ihrem Ressort
andere ehemalige Direktoren von ausgegliederten Bundesmuseen und
Bundestheatern nach gleichen oder ähnlichen Rahmenbedingungen nach
Abberufung aus der bisherigen Leitungsfunktion mit einem solchen Konsulentevertrag
als „Experten“ bedacht?
- Wenn ja, um welche Personen handelt es sich und wie gestalteten
sich im Einzelnen diese Verträge, insbesondere nach Dauer, Höhe
des Honorars, Leistungserbringung und Leistungsfeststellung?
- Wurden unter ihren Vorgängern in der Ressortspitze Frau
Bundesminister Gehrer, Bundesminister Dr. Einem, Bundesminister Dr.
Scholten oder Bundesminister Dr. Busek ehemalige Direktoren von
ausgegliederten Bundesmuseen und Bundestheatern nach gleichen oder
ähnlichen Rahmenbedingungen nach Abberufung aus der bisherigen
Leitungsfunktion mit einem solchen Konsulentevertrag als
„Experten“ bedacht?
- Wenn ja, um welche Personen handelt es sich und wie gestalteten
sich im Einzelnen diese Verträge, insbesondere nach Dauer, Höhe
des Honorars, Leistungserbringung und Leistungsfeststellung?
- Aus welchen Budgetansätzen wurden diese
Konsulentenverträge für „Experten“ unter 11.-14.
budgetär bedeckt?
- Musste für diese budgetäre Bedeckung haushaltsrechtlich
das Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen hergestellte
werden und ist dies bei diesen Konsulentenverträge für
„Experten“ unter 11.-14. jeweils erfolgt?