676/J XXIV. GP
Eingelangt am 21.01.2009
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Anfrage
der Abgeordneten Ablinger
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend „Nachfolge Präsident des LG Steyr“
Einem Bericht der OÖN vom 30. Dezember 2008 war Folgendes zu entnehmen:
„STEYR. Eine Überraschung gab es im Rennen um die Nachfolge von Georg Huber als Präsident des Landesgerichtes Steyr. Erich Dietachmair (49) überholte die Vizepräsidentin Viktoria Klausberger (58).
LG-Präsident Georg Huber (65) geht nach elfjähriger Tätigkeit mit Jahresende in Pension. Seine Stellvertreterin Viktoria Klausberger, die vom Oberlandesgericht und von der Fachabteilung des Justizministeriums an die erste Stelle im Dreiervorschlag gereiht worden war, machte sich Hoffnungen auf die Nachfolge.
Zum Zug kam jedoch der Richter des Oberlandesgerichtes Erich Dietachmair aus Schiedlberg. „Ich wurde nach dem Hearing im Obersten Gerichtshof an die erste Stelle gereiht", sagt er. Am kommenden Freitag wird er von Präsident Huber die Schlüssel für das Gerichtsgebäude an der Spitalskystraße überreicht bekommen. Die Amtseinführung wird erst im Laufe des Jänners mit einer Feier stattfinden."
Einzelheiten dieses überraschenden „Überholvorgangs" erscheinen aufklärungsbedürftig. Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz nachstehende
ANFRAGE:
1. Trifft es zu, dass die Fachabteilung auf der Grundlage der vorliegenden Ernennungsvorschläge des OLG Linz einerseits und des OGH andererseits zur Auffassung gekommen war, der Bundesministerin für Justiz die Ernennung der Frau Mag.a Viktoria Klausberger zu empfehlen?
2. Trifft es zu, dass die vormalige Justizministerin, Dr. Maria Berger, diesen Vorschlag der Fachabteilung bereits unterzeichnet hatte und dass das Bundesministerium für Justiz den Ernennungsakt nach dem Ausscheiden von Dr. Maria Berger aus der Bundesregierung von der Präsidentschaftskanzlei zurückgefordert hat, um den Ernennungsvorschlag abzuändern?
3. Wie ist zu erklären, dass Frau Mag.a Klausberger dann nicht mehr als bestgeeignet, sondern sogar als schlechter geeignet erscheinen konnte, sodass ihr ein männlicher Mitbewerber vorgezogen wurde?
4. Trifft es zu, dass im Sinne des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes Mag.a Klausberger auch bei gleicher fachlicher Eignung der Vorzug zu geben gewesen wäre, da im Sprengel des Oberlandesgerichts Linz derzeit nur Männer als Präsidenten tätig sind und keine einzige Frau einem Landesgericht vorsteht?