6761/J XXIV. GP

Eingelangt am 22.10.2010
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend zentrale Verkehrsstrafenbehörde

 

 

Laut einem Bericht „der Presse“ vom 13. Oktober 2010 fordert Innenministerin Fekter eine professionellere Arbeitsauffassung: ein 57-Punkte-Programm soll künftig Beamten zeigen, "wo es langgeht" - attraktiverer Streifendienst, stärkere Prävention, mehr Bürgernähe.

Ein hundert Seiten starkes Strategiepapier soll die Polizei bürgernäher, effizienter und Österreich damit sicherer machen. Das ist die Vision von Innenministerin Maria Fekter (ÖVP). Vor 1700 Führungskräften aus der Exekutive – vom Inspektionskommandanten bis zum Sektionschef – präsentierte Innenministerin Fekter sie ihre Vorstellungen für eine professionellere Polizei.

Bis 2013 sollen 57 Projekte umgesetzt werden, eines davon ist eine zentrale Verkehrsstrafenbehörde.

Laut „Die Presse“ will Fekter künftig österreichweit ein Amt, das alle Strafverfahren aus dem Verkehrsbereich abwickelt. Bisher geschieht das dezentral bei den Bezirkshauptmannschaften, Magistraten und Polizeidirektionen. „Es geht mir dabei um eine Bündelung von Kompetenzen“, meint Fekter. Sie hat dabei auch die knapp 30 Prozent aller Verkehrssünder im Auge, die aus dem Ausland kommen. Ihre juristische Verfolgung soll in Zukunft effizienter möglich sein.

 

Im Zusammenhang mit der geplanten zentralen Verkehrsstrafenbehörde richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Wann wird ein Ministerialentwurf zur Errichtung einer zentralen Verkehrsstrafenbehörde vorliegen?

 

2.    Wann soll die zentrale Verkehrsstrafenbehörde ihre Arbeit aufnehmen?

 

3.    Wem soll diese Behörde unterstellt werden?

 

4.    Wo soll diese Behörde (örtlich) angesiedelt sein?

 

5.    Wie viele Mitarbeiter sollen diese Behörde beschäftigen?

 

6.    Welche „Verkehrsstrafen“ sollen von dieser Behörde abgewickelt werden?

 

7.    Wie soll mit Inbetriebnahme der zentralen Verkehrsstrafenbehörde die Aufteilung der Strafgelder (auf Bund, Länder, Gemeinden) erfolgen?

 

8.    Welche anderen Ministerien, Bundesländer etc. sind in die Errichtung der zentralen Verkehrsstrafenbehörde einbezogen?