6769/J XXIV. GP
Eingelangt am 22.10.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Hannes Fazekas, Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend organisatorische Rahmenbedingungen im Zusammenhang der
Telefonüberwachung
ExekutivbeamtInnen im Bereich der Suchtgiftkriminalität sind immer wieder mit der Tatsache konfrontiert, dass die "Täter" ihnen einen Schritt voraus sind.
Im Speziellen in der Ermittlung mittels Telefonüberwachungen gestaltet sich die Arbeit besonders schwierig.
Das Gesetz sieht eine Antragstellung für eine polizeiliche Telefonüberwachung des Ermittlers oder der Ermittlerin bei der Staatsanwaltschaft vor. Dieser Antrag muss von Seiten der Staatsanwaltschaft nach erfolgter gerichtlicher Genehmigung angeordnet werden.
Dies geschieht zu einem Teil sehr rasch, funktioniert jedoch zu einem anderen Teil überhaupt nicht. Wartezeiten von mehreren Tagen vor allem außerhalb der Amtsstunden und an den Wochenenden entstehen, die Ermittlung liegt lahm und verzögert sich.
Eine weitere vorhandene Problematik ist jene, dass Täter nahezu täglich ihre Wertkartenhandys wechseln und die ErmittlerInnen somit Anordnungen von Seiten der Staatsanwaltschaft für Telefonüberwachungen von bestimmten Handynummern erhalten, die bereits obsolet sind.
Den BeamtInnen verstreift wertvolle Zeit, wodurch die Aufklärung enorm in die Länge gezogen wird oder teilweise unmöglich gemacht wird.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher nachstehende Anfrage an die Bundesministerin für Justiz:
Anfrage:
1. Wie viele Anträge betreffend polizeilicher Telefonüberwachung erhält die Staatsanwaltschaft im Jahr, nach Bundesländern und gesamt?
2. In welchem durchschnittlichen Zeitraum erhalten die ermittelnden ExekutivbeamtInnen eine Anordnung von Seiten der zuständigen Staatsanwaltschaft? Wie lange ist in der Regel darauf zu warten?
2.a. Während der Amtsstunden?
2.b. Außerhalb der Amtsstunden / an den Wochenenden?
2.c. Nach Bundesländern
3. Kristallisieren sich in bestimmten Regionen oder Bundesländern aufgrund der Organisationsstrukturen längere Wartezeiten hervor?
3.a. Wenn ja, in welchen Regionen / Bundesländern konkret?
4. Ist von Seiten des Justizministeriums eine raschere und damit effizientere Möglichkeit geplant, um für den Ermittlungsprozess der Exekutive bessere Rahmenbedingungen zu schaffen?