6774/J XXIV. GP

Eingelangt am 22.10.2010
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ANFRAGE

 

 

 

der Abgeordneten Jannach

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend AMA-Gütesiegel

 

 

Unter der Internetadresse: "http://www.lebensmittelnet.at/article/articleview/30279/1/8296" ihres Ressorts steht folgendes zu lesen:

"Das AMA-Gütesiegel steht für konventionell erzeugte Lebensmittel, die überdurchschnittliche Qualitätskriterien erfüllen und deren Herkunft nachvollziehbar ist.

Das AMA-Gütesiegelprogramm (siehe www.ama.at) ist ein System zur Qualitätssicherung entlang der gesamten Produktionskette, von der Herstellung und Verarbeitung des Rohstoffes bis hin zum verzehrfähigen Endprodukt.
Das AMA-Gütesiegel mit der Herkunftsangabe "Austria" basiert auf folgenden drei Säulen:
1. Nachvollziehbare Herkunft 
2. Hohe Produktqualität (v.a. Natürlichkeit und guter Geschmack) 
3. Unabhängige Kontrolle
Die Qualitätskriterien, Kontrollanforderungen und Herkunftsbestimmungen sind für die einzelnen Produktbereiche (Frischfleisch, Pute, Eier, Milch- und Milchprodukte, Speiseöle, Brot- und Backwaren, etc.) in eigenen Gütesiegel-Richtlinien festgelegt.
"

 

Dies vermittelt dem Konsumenten den Eindruck, dass es bei solcher Art gekennzeichneten Produkten ausschließlich um Produkte österreichischer Herkunft handelt.

Berichten zufolge sieht das AMA-Gütesiegel allerdings nicht zwingend eine Produktion bzw. Verarbeitung von mit AMA-Gütesiegel gekennzeichneten Produkten in Österreich vor.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende

 


 

Anfrage

 

 

  1. Kann in Fleischprodukten, die mit dem AMA-Gütesiegel gekennzeichnet und beworben werden, Fleisch nicht österreichischer Herkunft enthalten sein?
  2. Wenn ja, bis zu welchem Prozentsatz?
  3. Kann in Milchprodukten, die mit dem AMA-Gütesiegel gekennzeichnet und beworben werden, Milch nicht österreichischer Herkunft enthalten sein?
  4. Wenn ja, bis zu welchem Prozentsatz?
  5. Können in Obst-, Gemüse- und Speisekartoffelprodukten, die mit dem AMA-Gütesiegel gekennzeichnet und beworben werden, Obst, Gemüse, oder Kartoffeln nicht österreichischer Herkunft enthalten sein?
  6. Wenn ja, bis zu welchem Prozentsatz?
  7. Können Eier bzw. Eiprodukte das AMA-Gütesiegel erhalten, auch wenn sie nicht aus Österreich stammen?
  8. Glauben Sie, dass Konsumenten, welche Produkte mit dem AMA-Gütesiegel kaufen, davon ausgehen, dass es sich um ausschließlich in Österreich produzierte und verarbeitete Produkte handelt?
  9. Kann ein lebensmittelverarbeitender oder produzierender Betrieb außerhalb Österreichs auch das AMA-Gütesiegel beantragen?
  10. Kann ein solcher Betrieb außerhalb Österreichs Produkte mit dem AMA-Gütesiegel kennzeichnen und diese in Österreich vermarkten?
  11. Können Sie ausschließen, dass in mit AMA-Gütesiegel gekennzeichneten Produkten, gentechnisch veränderte Organismen enthalten?
  12. Wenn nein, um welche Produkte handelt es sich?