6774/J XXIV. GP
Eingelangt am 22.10.2010
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ANFRAGE
der Abgeordneten Jannach
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend AMA-Gütesiegel
Unter der Internetadresse: "http://www.lebensmittelnet.at/article/articleview/30279/1/8296" ihres Ressorts steht folgendes zu lesen:
"Das AMA-Gütesiegel steht für konventionell erzeugte Lebensmittel, die überdurchschnittliche Qualitätskriterien erfüllen und deren Herkunft nachvollziehbar ist.
Das
AMA-Gütesiegelprogramm (siehe www.ama.at) ist ein
System zur Qualitätssicherung entlang der gesamten Produktionskette, von
der Herstellung und Verarbeitung des Rohstoffes bis hin zum verzehrfähigen
Endprodukt.
Das AMA-Gütesiegel mit der Herkunftsangabe "Austria" basiert auf
folgenden drei Säulen:
1. Nachvollziehbare Herkunft
2. Hohe Produktqualität (v.a. Natürlichkeit und guter
Geschmack)
3. Unabhängige Kontrolle
Die Qualitätskriterien, Kontrollanforderungen und Herkunftsbestimmungen
sind für die einzelnen Produktbereiche (Frischfleisch, Pute, Eier, Milch-
und Milchprodukte, Speiseöle, Brot- und Backwaren, etc.) in eigenen
Gütesiegel-Richtlinien festgelegt."
Dies vermittelt dem Konsumenten den Eindruck, dass es bei solcher Art gekennzeichneten Produkten ausschließlich um Produkte österreichischer Herkunft handelt.
Berichten zufolge sieht das AMA-Gütesiegel allerdings nicht zwingend eine Produktion bzw. Verarbeitung von mit AMA-Gütesiegel gekennzeichneten Produkten in Österreich vor.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende
Anfrage