6775/J XXIV. GP

Eingelangt am 22.10.2010
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten DI Deimek, DDr. Königshofer

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Anlegerentschädigung durch die AeW im Fall AMIS

 

In der Causa AMIS handelt es sich um den größten Schadensfall im europäischen Kapitalmarktrecht von transnationaler Bedeutung. Anleger aus Österreich, Luxemburg und Deutschland sind die Leidtragenden des Falles und durch diese Verflechtungen ergibt sich eine besonders komplexe Rechtsmaterie. 976 Geschädigte haben Anspruch auf Entschädigungszahlungen in der Gesamthöhe von 11,3 Millionen Euro. Auf dieses Geld warten diese 976 ehemaligen AMIS-Anleger seit fünf Jahren, weshalb sie einen Insolvenzantrag gegen die "Anlegerentschädigung der Wertpapierfirmen GmbH" beim Handelsgericht der Stadt Wien eingebracht haben. Diese Gesellschaft wurde im Zuge der, durch die aus der EU-Richtlinie 97/7/EG erwachsenen Verpflichtung geschaffen, Einrichtungen zur Entschädigung von Wertpapieranlagen per nationalem Gesetz zu errichten.

Der Anlegeranwalt Wolfgang Haslinger begründet den Insolvenzantrag wie folgt: "Aufgrund der klaren und richtungsweisenden Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (Aktenzahl 9 Ob 50/09g) ist ausjudiziert, dass die AeW nach dem Wertpapieraufsichtsgesetz 2005 (alt) verpflichtet ist, sämtlichen rund 15.000 AMIS-Geschädigten bis zu 20.000 Euro zurückzuzahlen." Diese Forderungen sind seit mindestens 21 Monaten fällig.

Die AeW indes ist beinahe zahlungsunfähig und kann der ihr gesetzlich zugedachten Rolle nicht nachkommen – es sei denn, die Republik würde entsprechende Haftungen übernehmen. Die AeW ist nämlich nur in der Lage, für etwa ein Drittel  des geforderten Betrages aufzukommen. Wie Haslinger weiter festhält, "sind sämtliche Forderungen der AMIS-Anleger gegen die AeW fällig, da diese binnen Jahresfrist (ab Konkurseröffnung) der AMIS-Gesellschaften AMAG und AFC angemeldet wurden und die AeW gemäß §23 Abs. 4 Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG) 2005 verpflichtet ist, binnen drei Monaten ab Feststellung der Forderung zu bezahlen."

Die AeW ihrerseits richtete zwei Forderungen in der Höhe von jeweils 109 Millionen Euro an den "AMIS Fonds", sowie den "Top Ten Multi Fonds". Der Erlös aus der Konkursmasse der beiden Fonds soll etwa 90 Millionen Euro betragen. Geld, das sich nach wie vor in Luxemburg befindet. In 351/AB, XIV. GP wird angegeben, dass die genannte EU-Richtlinie ordnungsgemäß umgesetzt worden wäre.


In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

 

 

ANFRAGE

 

 

1.  Weshalb wurden bis jetzt keine Gelder an die AMIS-Anleger / Geschädigten ausbezahlt?

 

2.  Warum hat die Republik Österreich keine Maßnahmen ergriffen, um die betroffenen Anleger / Geschädigten adäquat zu entschädigen?

 

3.  Ist Ihr Ministerium über die aktuellen Vorgänge in der AeW informiert?

 

4.  Wenn ja, wie beurteilen Sie die Tatsache, dass nur Forderungen in der Höhe von drei Millionen Euro, anstatt der angeforderten 11,3 bedient werden können?

 

5.  Wie beurteilen Sie unter diesem Gesichtspunkt den beim Handelsgericht eingebrachten Insolvenzantrag?

 

6.  Gab es seitens des BMF keine ausreichenden Kontrollen?

 

7.  Wenn ja, warum ist die AeW dann faktisch zahlungsunfähig?

 

8.  Wenn nein, warum nicht?

 

9.  Sind Ihnen die Vorgehensweise der AeW in Luxemburg und der aktuelle Stand des Verfahrens bekannt?

 

10. Wenn ja, wie gestaltet sich die Abstimmung mit Ihrem Ministerium?

 

11. Wenn nein, welche Schritte werden Sie setzen, um den Opfern des Falles AMIS zu ihrem Recht zu verhelfen?

 

12. Wird die Republik Österreich die erforderlichen Haftungen übernehmen?

 

13. Wenn ja, warum ist dies bis jetzt nicht geschehen?

 

14. Wenn nein, warum nicht?

 

15. Welche Maßnahmen wurden durch das BMF gesetzt, um den rd. 16.000 Betrugsopfern zu helfen und Schaden vom österreichischen Finanzplatz abzuwenden?

 

16. Wie sieht die Informationspolitik Ihres Ministeriums gegenüber den rund 16.000 AMIS-Geschädigten aus?