6788/J XXIV. GP

Eingelangt am 27.10.2010
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Pendl, Dr. Matznetter

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend „Sicherheitsgewerbe (Berufsdetektive und Bewachungsgewerbe) und

Ausübung - Gesetzliche Regelungen"

Seit Jahren gibt es international eine heftige Diskussion über die Privatisierung der Sicherheit und über eine Privatisierung der Kriege. Private Unternehmen, die nicht dem Kriegsvölkerrecht unterliegen. Gerade im Irak waren US-amerikanische private Sicherheitsunternehmen tätig, die durch schwerste Übergriffe und Verbrechen an der Zivilbevölkerung bekannt wurden. Beschäftigt waren bei diesen Unternehmen Zivilpersonen und ehemaligen Soldaten aus aller Welt, auch aus Österreich.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

Anfrage:

1.    Können Personen, die zur Ausübung des Sicherheitsgewerbes in Österreich berechtigt sind, ihre Unternehmensleistungen in Drittstaaten sowie in Krisen- und Kriegsgebieten (z.B. Irak, Sudan) anbieten?

Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?

Wenn nein, welche gesetzlichen Bestimmungen verbieten dies?

2.      Mit welchen strafrechtlichen Sanktionen haben Österreicher zu rechnen, die als Zivilpersonen oder Söldner privater ausländischer Sicherheitsunternehmen in Krisen- oder Kriegsgebieten (wie im Irak und Afghanistan) tätig sind?


3.              Wie viele gerichtliche Strafanzeigen wurden den letzten 10 Jahren deswegen oder in diesem Zusammenhang erstattet (Aufschlüsselung auf Jahre)?

 

4.              Zu wie vielen gerichtlichen Verurteilungen kam es deswegen in diesen Jahren (Aufschlüsselung auf Jahre)?

5.              In wie vielen Fällen mußte in diesen Jahren Österreichern deswegen die österreichische Staatsbürgerschaft aberkannt werden (Aufschlüsselung auf Jahre)?

6.              In wie vielen Fällen kam es in diesen Jahren zur rechtskräftigen gerichtlichen Verurteilung von Personen, die gewerberechtlich das Sicherheitsgewerbe (Berufsdetektive und Bewachungsgewerbe) ausübten (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?

7.              In wie vielen Fällen kam es in diesen Jahren zur rechtskräftigen gerichtlichen Verurteilung von Personen, die als MitarbeiterInnen im Sicherheitsgewerbe (Berufsdetektive und Bewachungsgewerbe) tätig waren (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?