679/J XXIV. GP

Eingelangt am 21.01.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Ing. Kapeller
Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst

betreffend Verlängerung des Sozialpaketes im Bereich der Landesverteidigung

Die Bundesheerreform ÖBH 2010 befindet sich mitten in ihrer Umsetzung. Die für die
Transformation der Zuständigkeiten notwendigen organisatorischen Maßnahmen
wurden zum Teil schon gesetzt, in vielen Bereichen des Bundesministeriums f
ür
Landesverteidigung sind sie allerdings noch offen. Diese Ma
ßnahmen bauen auf den
im Jahr 2004 einstimmig von der Bundesheerreformkommission angenommenen
Empfehlungen auf, die allerdings f
ür den Transformationsprozess folgende Voraus-
setzungen statuierte:
Dabei sollten Aus- und Umstiegsmöglichkeiten bzw. Maßnah-
men zur Abfederung sozialer H
ärten im Zuge der personellen Umschichtung vorge-
sehen werden. Dazu wird zwingend ein umfassender gesetzlich abgesicherter
Sozialplan erforderlich sein."

Dies ist mit der Beschlussfassung von § 113 h Gehaltsgesetz erfolgt.

Nunmehr stellt sich aber die Situation so dar, dass die Anwendbarkeit des in § 113 h
Gehaltsgesetz festgelegten Sozialpaketes mit 1. Juli 2009 ausläuft. Das bedeutet,
dass alle organisatorischen Ver
änderungen, die noch vor dem 01.07.2009 verfügt
werden, f
ür die betroffenen Bediensteten eine gemäß den Intentionen der Bundes-
heerreformkommission ausreichende soziale Abfederung mit sich bringen, alle
sp
äteren organisatorischen Maßnahmen nach dem 01.07.2009 aber für die
betroffenen Angeh
örigen des Bundesministeriums für Landesverteidigung eine
Verschlechterung darstellen. Derartige nur durch die Zuf
älligkeit des Datums
01.07.2009 bedingte Ungleichheiten sind nicht zu akzeptieren, da die Verz
ögerung in
der Umsetzung der Bundesheerreform ÖBH 2010 wohl nicht den betroffenen
Bediensteten anzulasten ist.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Frauen
und
Öffentlichen Dienst folgende


Anfrage:

1.  Ist Ihnen der Umstand bekannt, dass durch Verzögerungen der Bundesheer-
reform ÖBH 2010 organisatorische Maßnahmen, die viele Ressortangehörige
betreffen, erst versp
ätet, also nach dem 01.07.2009, verfügt werden können?

2.                 Ist Ihnen bekannt, dass der diesbezügliche Sozialplan, welcher in § 113 h
Gehaltsgesetz normiert ist, mit 01.07.2009 ausläuft und somit für viele
Ressortangeh
örige nicht mehr anwendbar ist?

3.                 Werden Sie entsprechend den Intentionen der Bundesheerreformkommission
die Verl
ängerung dieses in § 113 h Gehaltsgesetz enthaltenen Sozialplanes
anstreben?

4.                 Wann werden Sie dem Parlament eine entsprechende Vorlage zur Verlängerung
von § 113 h Gehaltsgesetz zuleiten?