679/J XXIV. GP
Eingelangt am 21.01.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Ing. Kapeller
Kolleginnen
und Kollegen
an die Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst
betreffend Verlängerung des Sozialpaketes im Bereich der Landesverteidigung
Die
Bundesheerreform ÖBH 2010 befindet sich mitten in ihrer
Umsetzung. Die für die
Transformation der
Zuständigkeiten notwendigen
organisatorischen Maßnahmen
wurden zum Teil schon gesetzt, in vielen Bereichen des Bundesministeriums für
Landesverteidigung sind sie allerdings noch
offen. Diese Maßnahmen bauen auf den
im Jahr 2004
einstimmig von der Bundesheerreformkommission angenommenen
Empfehlungen auf, die allerdings für
den Transformationsprozess folgende Voraus-
setzungen statuierte: „Dabei sollten Aus- und Umstiegsmöglichkeiten bzw. Maßnah-
men zur Abfederung sozialer Härten
im Zuge der personellen Umschichtung vorge-
sehen werden. Dazu wird zwingend ein umfassender gesetzlich abgesicherter
Sozialplan erforderlich sein."
Dies ist mit der Beschlussfassung von § 113 h Gehaltsgesetz erfolgt.
Nunmehr
stellt sich aber die Situation so dar, dass die Anwendbarkeit des in § 113 h
Gehaltsgesetz
festgelegten Sozialpaketes mit 1. Juli 2009 ausläuft. Das bedeutet,
dass alle organisatorischen Veränderungen,
die noch vor dem 01.07.2009 verfügt
werden, für die betroffenen Bediensteten
eine gemäß den Intentionen der Bundes-
heerreformkommission ausreichende soziale Abfederung mit sich bringen, alle
späteren organisatorischen Maßnahmen nach dem 01.07.2009 aber für die
betroffenen Angehörigen des Bundesministeriums für Landesverteidigung eine
Verschlechterung darstellen. Derartige nur durch die Zufälligkeit des Datums
01.07.2009 bedingte Ungleichheiten sind
nicht zu akzeptieren, da die Verzögerung in
der Umsetzung der
Bundesheerreform ÖBH 2010 wohl nicht den betroffenen
Bediensteten anzulasten ist.
Die
unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Frauen
und Öffentlichen Dienst folgende
Anfrage:
1. Ist Ihnen der
Umstand bekannt, dass durch Verzögerungen der Bundesheer-
reform
ÖBH 2010
organisatorische Maßnahmen, die viele Ressortangehörige
betreffen, erst verspätet, also nach dem 01.07.2009, verfügt werden können?
2.
Ist Ihnen bekannt, dass der diesbezügliche
Sozialplan, welcher in § 113 h
Gehaltsgesetz
normiert ist, mit 01.07.2009 ausläuft
und somit für viele
Ressortangehörige nicht
mehr anwendbar ist?
3.
Werden Sie
entsprechend den Intentionen der Bundesheerreformkommission
die Verlängerung dieses in § 113 h Gehaltsgesetz enthaltenen
Sozialplanes
anstreben?
4.
Wann werden Sie dem Parlament eine entsprechende Vorlage zur Verlängerung
von § 113 h Gehaltsgesetz zuleiten?