6796/J XXIV. GP

Eingelangt am 29.10.2010
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Gesundheit

 

betreffend Kontrolle des NichtraucherInnenschutzes

 

 

In der Anfragebeantwortung[1], die Sie uns mit Datum 30. Juni 2010 auf unsere Fragen betreffend Strafen wegen Verstößen gegen das Tabakgesetz übermittelt haben, beziehen Sie sich auf Daten aus dem Kalenderjahr 2009. In diesem Zeitraum wurden Ihrem Ressort insgesamt 4.679 Anzeigen wegen Verstößen gegen das Tabakgesetz (TabakG) gemeldet, davon 3.911 gegen InhaberInnen von Gastronomie Betrieben, 95 gegen InhaberInnen von Einkaufszentren und 673 gegen RaucherInnen. 

 

Die Übergangsfrist für den Umbau von Gastronomie Betrieben ist mit Ende Juni 2010 ausgelaufen, seither ist klar geregelt, dass in Lokalen über 50m² ein klar abgetrennter RaucherInnenraum bestehen muss, wenn das Lokal nicht als NichtraucherInnenlokal geführt wird. 

 

Für die Kontrollen der Vollziehung des TabakG sind die Bezirksverwaltungsbehörden

zuständig. Sie haben, laut der oben genannten Anfragebeantwortung, einen Erlass an die Landeshauptleute herausgegeben, mit welchem diese zu einer einheitlichen Verfahrens- und Strafpraxis angehalten werden. Dadurch soll die Rechtssicherheit der Bürger/innen sowie die flächendeckende Umsetzung des NichtraucherInnenschutzes gewährleistet und verbessert sowie auf die nachhaltige Einhaltung der NichtraucherInnenschutzbestimmungen hingewirkt werden.

Ab dem Ende der Übergangsregelung im Sommer 2010 sei „Schluss mit Toleranz“[2], wurde von BM Stöger angekündigt, ab 1. Juli 2010 strenger zu kontrollieren und zu strafen. Auch ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie sei bei „Säumigkeit“ der WirtInnen angedacht.

 

Immer wieder gibt es Beschwerden, nach denen gerade auch in öffentlichen Institutionen, die Vorbildwirkung haben sollten, wie etwa Krankenhäusern, Ämtern, Behörden, Schulen, geraucht wird. Als Anregung ein Zertifikat[3] zu verleihen, wie dies kürzlich im AKH Linz geschehen ist,  ist zwar ehrenhaft, wird aber vermutlich nur von wenigen Organisationen gewürdigt, auch, wenn es sich dabei um ein Zertifikat in Anerkennung dieser Bemühungen nach dem „Europäischen Kodex für Rauchfreie Gesundheitseinrichtungen“ handelt.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1)  Bekanntlich gibt es seit Inkrafttreten der Novelle mit 1. Jänner 2009 eine Flut an

Anzeigen. Die Zahlen für 2009 haben Sie uns bereits genannt. Wie viele weitere Anzeigen sind im Jahr 2010 dazu gekommen? Aufschlüsselung bitte nach Art der Anzeige und Bundesland.

 

2)  Wie  viele  dieser  Anzeigen  sind  derzeit,  aufgeschlüsselt  nach  Bundesland,  in

Bearbeitung?  Wie viele Strafen wurden, aufgeschlüsselt nach Bundesland, bereits verhängt? 

 

3) Wie viele Anzeigen betreffen Gastronomie Betriebe seit dem Ende der Übergangsfrist? Aufschlüsselung bitte nach Bundesland.

 

4) Wie  hoch  ist  die  Gesamtsumme  der  verhängten  Strafen seit 1. Jänner 2009,  aufgeschlüsselt  nach Bundesland? Wie hoch ist der jeweilige Durchschnitt?

 

5) Werden die eingenommenen Strafzahlungen zweckgewidmet verwendet? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?

 

6) Wie haben Sie bisher kontrollieren lassen, ob das Ende der Übergangsfrist eingehalten wurde? In wie vielen Fällen wurden die Zuständigen „fündig“? Was waren die Konsequenzen? Aufschlüsselung bitte nach Höhe der verhängten Strafe und Bundesland.

 

7) Konnten  Sie  sicherstellen, dass ohne zusätzliches Personal die notwendigen Kontrollen gemacht wurden? Gab es einen erhöhten Überstundenaufwand bei den zuständigen Behörden?

 

8) Wenn die Zahl der Anzeigen auch in Zukunft ähnlich hoch bleibt, wie werden Sie

der Unzufriedenheit der BürgerInnen begegnen?

 

9) Mit welchen „strengeren“ Sanktionen müssen österreichische GesetzesbrecherInnen rechnen?

 

 

 



[1] http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/AB/AB_05128/fname_190100.pdf

[2] http://diepresse.com/home/panorama/rauchen/544403/index.do?_vl_backlink=/home/index.do

[3] http://www.linz.at/akh/presse/2010/2010AKh_8661.asp