6818/J XXIV. GP
Eingelangt am
05.11.2010
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ANFRAGE
der Abgeordneten Brunner, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Stand der Umsetzung, Koordination und Evaluierung der Alpenkonvention
Das Internationale Jahr der Biodiversität 2010 geht zu Ende. Das Ziel der Biodiversitätskonvention, nämlich das Eindämmen und Aufhalten des Verlusts an Biodiversität bis zum Jahr 2010 wurden versäumt. Österreich ist aber auch für die Umsetzung anderer internationaler Konventionen und Richtlinien zuständig, zu deren Umsetzungsstand die Anfrage Aufschluss geben soll.
1991 wurde die Alpenkonvention von den Alpenstaaten unterzeichnet. Die Alpenkonvention nimmt den Alpenraum erstmals als ein einheitliches, geschlossenes Gebiet wahr und verfolgt koordinierte Strategien zur Entwicklung und zum Schutz des Alpenraumes. Ziel der Alpenkonvention ist es, durch die transnationale Zusammenarbeit zwischen den Staaten des Alpenbogens, den Regionen und Kommunen sowie unter Mitwirkung von Wissenschaft, Wirtschaft und Bevölkerung das gemeinsame Erbe Alpen zu schützen und für zukünftige Generationen zu erhalten.
Inhalte der Alpenkonvention - Allgemeine Verpflichtungen
Die Vertragsparteien stellen unter Beachtung des Vorsorge-, des Verursacher- und des Kooperationsprinzips eine ganzheitliche Politik zur Erhaltung und zum Schutz der Alpen unter ausgewogener Berücksichtigung der Interessen aller Alpenstaaten, ihrer alpinen Regionen sowie der Europäischen Union unter umsichtiger und nachhaltiger Nutzung der Ressourcen sicher. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit für den Alpenraum wird verstärkt sowie räumlich und fachlich erweitert.
Zur Erreichung dieses Zieles werden die Vertragsparteien geeignete Maßnahmen auf verschiedenen Gebieten ergreifen, im Umweltbereich sind dies insbesondere:
Raumplanung - mit dem Ziel der Sicherung einer sparsamen und rationellen Nutzung und einer gesunden, harmonischen Entwicklung des Gesamtraumes unter besonderer Beachtung der Naturgefahren, der Vermeidung von Über- und Unternutzungen sowie der Erhaltung oder Wiederherstellung von natürlichen Lebensräumen durch umfassende Klärung und Abwägung der Nutzungsansprüche, vorausschauende integrale Planung und Abstimmung der daraus resultierenden Maßnahmen,
Luftreinhaltung - mit dem Ziel der drastischen Verminderung von Schadstoffemissionen und -Belastungen im Alpenraum und der Schadstoffverfrachtung von außen, auf ein Maß, das für Menschen, Tiere und Pflanzen nicht schädlich ist,
Bodenschutz - mit dem Ziel der Verminderung der quantitativen und qualitativen Bodenbeeinträchtigungen, insbesondere durch Anwendung bodenschonender land- und forstwirtschaftlicher Produktionsverfahren, sparsamen Umgang mit Grund und Boden, Eindämmung von Erosion sowie Beschränkung und Versiegelung von Böden,
Wasserhaushalt - mit dem Ziel, gesunde Wassersysteme zu erhalten oder wiederherzustellen, insbesondere durch die Reinhaltung der Gewässer, durch naturnahen Wasserbau und durch eine Nutzung der Wasserkraft, die die Interessen der ansässigen Bevölkerung und das Interesse an der Erhaltung der Umwelt gleichermaßen berücksichtigt,
Naturschutz und Landschaftspflege - mit dem Ziel, Natur und Landschaft so zu schützen, zu pflegen und, soweit erforderlich, wiederherzustellen, daß die unktionsfähigkeit der Ökosysteme, die Erhaltung der Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensräume, die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Leistungsfähigkeit der Naturgüter sowie Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Natur und Landschaft in ihrer Gesamtheit dauerhaft gesichert werden,
Berglandwirtschaft - mit dem Ziel, im Interesse der Allgemeinheit die Bewirtschaftung der traditionellen Kulturlandschaften und eine standortgerechte, umweltverträgliche Landwirtschaft zu erhalten und unter Berücksichtigung der erschwerten wirtschaftsbedingungen zu fördern,
Bergwald - mit dem Ziel Erhaltung, Stärkung und Wiederherstellung der Waldfunktionen, insbesondere der Schutzfunktionen durch Verbesserung der Widerstandskraft der Waldökosysteme, namentlich mittels einer naturnahen Waldbewirtschaftung und durch die Verhinderung waldschädigender Nutzungen unter Berücksichtigung der erschwerten Wirtschaftsbedingungen im Alpenraum,
Tourismus und Freizeit - mit dem Ziel, unter Einschränkung umweltschädigender Aktivitäten, die touristischen und Freizeitaktivitäten mit den ökologischen und sozialen Erfordernissen in Einklang zu bringen, insbesondere durch Festlegung von Ruhezonen,
Verkehr - mit dem Ziel, Belastungen und Risiken im Bereich des inneralpinen und alpenquerenden Verkehrs auf ein Maß zu senken, das für Menschen, Tiere und Pflanzen sowie deren Lebensräume erträglich ist, unter anderem durch eine verstärkte Verlagerung des Verkehrs, insbesondere des Güterverkehrs, auf die Schiene, vor allem durch die Schaffung geeigneter Infrastrukturen und marktkonformer Anreize, ohne Diskriminierung aus Gründen der Nationalität,
Energie - mit dem Ziel, eine natur- und landschaftsschonende sowie umweltverträgliche Erzeugung, Verteilung und Nutzung der Energie durchzusetzen und enrgieeinsparende Maßnahmen zu fördern,
Abfallwirtschaft - mit dem Ziel, unter besonderer Berücksichtigung der Abfallvermeidung eine den besonderen topographischen, geologischen und klimatischen Bedürfnissen des Alpenraumes angepaßte Abfallerfassung, -verwertung und -entsorgung sicherzustellen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.) In welcher Art und Weise und bis wann ist Österreich verpflichtet, die Alpenkonvention umzusetzen?
2.) Wie ist der derzeitige Umsetzungsstatus der Alpenkonvention, sowohl der Rahmenkonvention sowie der einzelnen Protokolle der Alpenkonvention (siehe Auflistung) in Österreich gesamt bzw. und in den Bundesländern (bitte getrennte Auflistung nach Bundesland)?
a.) Rahmenkonvention
b.) Protokoll Raumplanung und nachhaltige Entwicklung
c.) Protokoll Berglandwirtschaft
d.) Protokoll Naturschutz und Landschaftspflege
e.) Protokoll Bergwald
f.) Protokoll Tourismus
g.) Protokoll Bodenschutz
h.) Protokoll Energie
i.) Protokoll Verkehr
3.) Welche Maßnahmen ergreifen Bund und Bundesländer zur Erreichung der Ziele der Alpenkonvention? Werden diese Maßnahmen koordiniert und wenn ja in welcher Form? Welche Maßnahmen zur Optimierung der Koordination zwischen Bund und Ländern werden umgesetzt?
4.) Welche Problembereiche ergeben sich bei der Umsetzung der Alpenkonvention in Österreich gesamt bzw. und in den Bundesländern? (bitte getrennte Auflistung nach Bundesland)?
5.) Wie erfolgt die Abstimmung der unterschiedlichen Themen zwischen den Ministerien? Gerade im Bereich Infrastruktur, wie beispielsweise bei den Schnellstrassen S 34, S36 und S 37 werden ja seitens des BMVIT und des BMLFUW verschiedene Ansichten vertreten.
6.) Wie erfolgt das Monitoring und die Evaluierung der Zielerreichung der Vorgaben der Alpenkonvention in Österreich gesamt bzw. und in den Bundesländern (bitte getrennte Auflistung nach Bundesland)?
7.) Welche Projekte wurden zur Erreichung der Ziele der Alpenkonvention in Österreich gesamt bzw. in den Bundesländern im Zeitraum 2004-2009 umgesetzt, wie erfolgt die Evaluierung und das Monitoring dieser Projekte?
(Auflistung nach Gesamtösterreich bzw. Bundesland, Projekt, Projektart, Projektdauer, eingebrachte Mittel)?
7.) Wem gegenüber ist Österreich zur Erreichung der Ziele der Alpenkonvention berichtspflichtig?
8.) Wurde diesen Berichtspflichten Österreich zur Erreichung der Ziele der Alpenkonvention vollständig nachgekommen?
9.) Aus welchen Bereichen und in welchem Umfang können sich bei Nichtumsetzung der Ziele der Alpenkonvention Sanktionen für Österreich ergeben?
10.) Die Schweiz, Italien und die EU haben noch nicht alle Protokolle der Alpenkonvention ratifiziert, vor kurzem lehnte die Schweiz die Ratifizierung u.a. des Verkehrsprotokolls ab. Daraus ergeben sich zahlreiche Probleme bei der Zielerreichung der Alpenkonvention, beispielsweise bei grenzüberschreitender Infrastruktur. Welche Maßnahmen werden von Österreich getroffen um die Ratifizierung der Alpenkonvention und ihrer Protokolle in der Schweiz, Italien und der EU voranzubewegen?