6823/J XXIV. GP

Eingelangt am 05.11.2010
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Brunner, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend Stand der Umsetzung, Koordination und Evaluierung der Bonner Konvention

 

 

Das Internationale Jahr der Biodiversität 2010 geht zu Ende. Das Ziel der Biodiversitäts­konvention, nämlich das Eindämmen und Aufhalten des Verlusts an Biodiversität bis zum Jahr 2010 wurden versäumt. Österreich ist aber auch für die Umsetzung anderer internationaler Konventionen und Richtlinien zuständig, zu deren Umsetzungsstand die Anfrage Aufschluss geben soll.

 

Österreich trat der Bonner Konvention 2005 bei. Das "Übereinkommen zur Erhaltung wandernder wild lebender Tierarten " wurde 1979 ins Leben gerufen. Das Übereinkommen enthält die Verpflichtung der Vertragsstaaten, Maßnahmen zum weltweiten Schutz und zur Erhaltung wandernder wild lebender Tierarten zu treffen, einschließlich ihrer nachhaltigen Nutzung. Dies soll insbesondere auf der Grundlage bestehender oder neuzuschaffender völkerrechtlichen Instrumente international abgestimmte Erhaltungsmaßnahmen im gesamten Wanderungsraum der betroffenen Arten erreicht werden. Etwa 1.200 Arten bzw. regional abgegrenzte Populationen, die akut vom Aussterben bedroht sind oder deren Bestand hoher Gefährdung ausgesetzt ist, sind vom Schutzbereich des Übereinkommens erfasst. Für einzelne Arten oder Gruppen, die gefährdet, jedoch nicht notwendigerweise vom Aussterben bedroht sind, ist die Ausarbeitung von Regionalabkommen vorgesehen, in denen rechtsverbindlich Schutz, Erhaltung und nachhaltige Nutzung dieser Arten über ihren gesamten Wanderungsbereich geregelt und die Zusammenarbeit der betroffenen Staaten koordiniert werden. Die Inhalte und Zielvorgaben der Bonner Konvention sind in Österreich in den Naturschutz- und Jagdgesetzen der Bundesländer festgehalten. Der umfassende Schutz der in den Jagdgesetzen aufgelisteten Tierarten ist aufgrund der Möglichkeit von Ausnahmebewilligungen nicht immer gewährleistet.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende


ANFRAGE:

 

 

 

1.)  In welcher Art und Weise und bis wann ist Österreich verpflichtet, die Bonner Konvention umzusetzen?

 

2.)  Wie ist der derzeitige Umsetzungsstatus der Bonner Konvention in Österreich gesamt bzw. in den Bundesländern (bitte getrennte Auflistung nach Bundesland)?

 

3.) Welche Maßnahmen ergreifen Bund und Bundesländer zur Erreichung der Ziele der Bonner Konvention? Werden diese Maßnahmen koordiniert und wenn ja in welcher Form?

 

4.)  Welche Problembereiche ergeben sich bei der Umsetzung der der Bonner Konvention in Österreich gesamt bzw. und in den Bundesländern (bitte getrennte Auflistung nach Bundesland)?

 

5.)  Wie erfolgt das Monitoring und die Evaluierung der Zielerreichung der Vorgaben der Bonner Konvention in Österreich gesamt bzw. und in den Bundesländern (bitte getrennte Auflistung nach Bundesland)

 

6.) Welche Projekte wurden zur Erreichung der Ziele der Bonner Konvention in Österreich gesamt bzw. in den Bundesländern im Zeitraum 2004-2009 umgesetzt, wie erfolgt die Evaluierung und das Monitoring dieser Projekte?

(Auflistung nach Gesamtösterreich bzw. Bundesland, Projekt, Projektart, Projektdauer, eingebrachte Mittel)?

 

7.) Besonders große, wandernde Raubtierarten wie Bär, Luchs und Wolf sind bzw. waren in Österreich ausgerottet. Welche Maßnahmen werden zum Schutz von gefährdeten und migrierenden Arten, speziell den aufgezählten Raubtierarten umgesetzt, in Österreich gesamt bzw. in den Bundesländern (bitte getrennte Auflistung nach Bundesland)?

 

8.) Wie erfolgt die Koordinierung von Maßnahmen mit den österreichischen  Nachbarstaaten?

 

9.)  Wurden grenzüberschreitende Maßnahmen zum Schutz von wandernden Arten umgesetzt? Wenn ja, welche?

 

10.) Wem gegenüber ist Österreich zur Erreichung der Ziele der Bonner Konvention berichtspflichtig?

 

11.)  Wurde diesen Berichtspflichten Österreich zur Erreichung der Ziele der Bonner Konvention vollständig nachgekommen?

 

12.)  Aus welchen Bereichen und in welchem Umfang können sich bei Nichtumsetzung der Ziele der Bonner Konvention Sanktionen für Österreich ergeben?