6829/J XXIV. GP

Eingelangt am 09.11.2010
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Walser, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin  für Unterricht, Kunst und Kultur

 

betreffend Sparpläne bei der Umsetzung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes

 

 

In dem Vortrag an den Ministerrat im Zuge der Regierungsklausur in Loipersdorf vom 22. Und 23. Oktober 2010 findet sich unter dem Punkt UG 30 der Unterpunkt „Aufschieben von Maßnahmen infolge der Umsetzung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes“. Dabei ist von Einsparungen von ca. 21,5 Mio. Euro pro Jahr und insgesamt von 85,7 Mio. Euro die Rede.

 

2008 ratifizierte Österreich die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Die Maßnahmen infolge der Umsetzung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes haben das Ziel, eine dieser UN-Konvention entsprechende Gesetzes- und Praxislage herzustellen. Es steht daher der Verdacht im Raum, dass durch die angeführten Einsparungen ein nicht UN-konformer Zustand in Österreich prolongiert wird.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

  1.  Sind Sie über diese Einsparungen bei der Umsetzung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes informiert?
    1. Wenn ja, wie stehen Sie dazu?

 

  1. Welche konkreten Maßnahmen, Projekte oder ähnliches werden aufgrund dieser Kürzungen nicht oder nicht in der geplanten Form durchgeführt? Bitte um Aufschlüsselung nach Projektnamen, Inhalt, Kürzungen in Euro und praktischen Auswirkungen dieser Kürzungen.

  1. Welche Auswirkungen erwarten Sie durch diese Kürzungen auf die Bildungschancen von Menschen mit Behinderung?

 

  1. Wann soll in Österreichs Schulen ein der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung genügender Zustand erreicht werden?
    1. Welche konkreten Maßnahmen wurden und werden von Ihnen ergriffen, um dieser UN-Konvention zu entsprechen?