6829/J XXIV. GP
Eingelangt am 09.11.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
des Abgeordneten Walser, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
betreffend Sparpläne bei der Umsetzung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes
In dem Vortrag an den Ministerrat im Zuge der Regierungsklausur in Loipersdorf vom 22. Und 23. Oktober 2010 findet sich unter dem Punkt UG 30 der Unterpunkt „Aufschieben von Maßnahmen infolge der Umsetzung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes“. Dabei ist von Einsparungen von ca. 21,5 Mio. Euro pro Jahr und insgesamt von 85,7 Mio. Euro die Rede.
2008 ratifizierte Österreich die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Die Maßnahmen infolge der Umsetzung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes haben das Ziel, eine dieser UN-Konvention entsprechende Gesetzes- und Praxislage herzustellen. Es steht daher der Verdacht im Raum, dass durch die angeführten Einsparungen ein nicht UN-konformer Zustand in Österreich prolongiert wird.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: