6830/J XXIV. GP
Eingelangt am 09.11.2010
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ANFRAGE
der Abgeordneten Schwentner, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend die Bekämpfung des Menschenhandels
Menschenhandel, im speziellen Frauenhandel, ist eine der schlimmsten Menschen-rechtsverletzungen. Unter Vorspiegelung falscher Tatsachen werden die Betroffenen von Frauenhandel nach Österreich gelockt. Ihre rechtlose Lage wird ausgenützt, um sie zur Ausübung von Dienstleistungen in der Sexarbeit oder anderen Bereichen zu zwingen.
Obwohl Menschenhandel im Strafrecht geregelt ist, kommt es nur sehr selten zu Gerichtsverfahren und die Zahl der Verurteilungen ist äußerst gering. Die restriktiven Fremden- und Antiprostitutionsgesetze in Österreich begünstigen Frauenhandel. Denn vor Strafen müssen sich vor allem die Opfer fürchten: Verwaltungsstrafen wegen illegaler Prostitution, vor allem aber die Abschiebung. Damit wird wiederum die Verfolgung der FrauenhändlerInnen verunmöglicht, da die gehandelten Frauen zum Zeitpunkt eines Prozesses häufig bereits abgeschoben wurden und daher nicht mehr aussagen können. Der in der Zeitschrift NEWS 41/10 aufgezeigte Fall einer Nigerianerin bestätigt diese Praxis.
Im Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels für die Jahre 2009-2011 sind Maßnahmen vorgesehen, die die Identifizierung von mutmaßlichen Opfern von Menschenhandel erleichtern sollen. Unter anderem zählen auch die Schulungen aller betroffener Berufsgruppen wie der Exekutive als auch der Justiz dazu. Wie kürzlich bekannt wurde soll nun bei den Schulungen eingespart werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie viele Opfer von Menschenhandel sind derzeit im ZeugInnenschutzprogramm des BM.I?
2. Wie werden jene Opfer von Menschenhandel geschützt, die die Voraussetzungen für das ZeugInnenschutzprogramm nicht erfüllen oder nicht daran teilnehmen wollen und sich dennoch in einer Gefährdungslage befinden?
3. Wie viele Schulungen der Exekutive zur Erhöhung der Identifizierung mutmaßlicher Opfer von Menschenhandel hat es bisher gegeben? Bitte das Jahr der Schulung und die Zahl der TeilnehmerInnen anzuführen.
4. Sind im Jahr 2010 noch Schulungen für die Exekutive zur Erhöhung der Identifizierung mutmaßlicher Opfer von Menschenhandel geplant?
5. Wie viele Personen der Exekutive sollten nach der Durchführung des Nationalen Aktionsplans zur Bekämpfung des Menschenhandels, also bis Ende 2011, an einer Schulung zur Erhöhung der Identifizierung mutmaßlicher Opfer von Menschenhandel teilgenommen haben?
6. Werden Frauen, die von Menschenhändlern bereits Morddrohungen im Falle ihrer Rückkehr ins Heimatland erhalten haben, jedenfalls abgeschoben, wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt? Unter welchen Umständen könnten diese Opfer von Menschenhandel einen Aufenthalt zum besonderen Schutz erhalten?
7. Im März 2008 wurde eine europäische Studie über eine EU-Hotline für Opfer von Menschenhandel ausgeschrieben. Was waren die Hauptaussagen dieser Studie und ist diese Studie öffentlich zugänglich?
8. Wann wird es zur Bewertung der vorhandenen praxisbezogenen Kriterien-Kataloge für die Identifizierung der Opfer von Menschenhandel kommen?