6831/J XXIV. GP
Eingelangt am 09.11.2010
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ANFRAGE
der Abgeordneten Schwentner, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend die Bekämpfung des Menschenhandels
Menschenhandel, im speziellen Frauenhandel, ist eine der schlimmsten Menschen-rechtsverletzungen. Unter Vorspiegelung falscher Tatsachen werden die Betroffenen von Frauenhandel nach Österreich gelockt. Ihre rechtlose Lage wird ausgenützt, um sie zur Ausübung von Dienstleistungen in der Sexarbeit oder anderen Bereichen zu zwingen.
Obwohl Menschenhandel im Strafrecht geregelt ist, kommt es nur sehr selten zu Gerichtsverfahren und die Zahl der Verurteilungen ist äußerst gering. Die restriktiven Fremden- und Antiprostitutionsgesetze in Österreich begünstigen Frauenhandel. Denn vor Strafen müssen sich vor allem die Opfer fürchten: Verwaltungsstrafen wegen illegaler Prostitution, vor allem aber die Abschiebung. Damit wird wiederum die Verfolgung der FrauenhändlerInnen verunmöglicht, da die gehandelten Frauen zum Zeitpunkt eines Prozesses häufig bereits abgeschoben wurden und daher nicht mehr aussagen können. Der in der Zeitschrift NEWS 41/10 aufgezeigte Fall einer Nigerianerin bestätigt diese Praxis.
Im Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels für die Jahre 2009-2011 sind Maßnahmen vorgesehen, die die Identifizierung von mutmaßlichen Opfern von Menschenhandel erleichtern sollen. Unter anderem zählen auch die Schulungen aller betroffener Berufsgruppen wie der Exekutive als auch der Justiz dazu. Wie kürzlich bekannt wurde soll nun bei den Schulungen eingespart werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie viele Schulungen von StaatsanwältInnen und RichterInnen zur Erhöhung der Identifizierung mutmaßlicher Opfer von Menschenhandel hat es bisher gegeben? Bitte das Jahr der Schulung und die Zahl der TeilnehmerInnen anführen.
2. Sind im Jahr 2010 noch Schulungen für StaatsanwältInnen und RichterInnen zur Erhöhung der Identifizierung mutmaßlicher Opfer von Menschenhandel geplant?
3. Wie viele in der Justiz tätige Personen sollten nach der Durchführung des Nationalen Aktionsplans zur Bekämpfung des Menschenhandels, also bis Ende 2011, an einer Schulung zur Erhöhung der Identifizierung mutmaßlicher Opfer von Menschenhandel teilgenommen haben?
4. Was sagen Sie zu der Feststellung des Menschenhandelsberichts des US State Departements, der Österreich vorwirft, keine energische Strafverfolgung von Menschenhändlern zu betreiben, zu milde Strafen oder gar Freisprüche auszusprechen?
5. In wie vielen Fällen erhalten Opfer von Menschenhandel vom Gericht eine Entschädigung wie zum Beispiel Schmerzensgeld und Schadenersatz zugesprochen?
6. Inwieweit wird darauf geschaut, dass die Opfer von Menschenhandel die ihnen zustehende Entschädigung auch tatsächlich erhalten?
7. Worauf führen Sie die geringe Zahl an Verurteilungen nach § 104a StGB („Menschenhandel“) zurück?
8. Wie sieht die juristische Definition von Ausbeutung des Straftatbestandes „Menschenhandel“ aus?