6840/J XXIV. GP
Eingelangt am
10.11.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Am 04.02.2011 erfolgte eine datenschutzkonforme Adaptierung.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler,
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend dubiose Beschuldiger und Zeugen gegen den Nationalrat Gerhard Huber
Die bereits in den Anfragen 6319/J, 6320/J, 6321/J und 6365/J XXIV. thematisierten Angriffe gegen den Nationalratsabgeordneten Gerhard Huber, haben nicht nur durch deren teilweise unzureichende Beantwortung sondern auch durch jüngste Medienberichte und Polizeiaktionen weiter an Brisanz gewonnen.
So ist dem Blog "medienkritikwien.wordpress.com" in einem Beitrag vom 14.10.2010 unter anderem zu entnehmen, daß sich im Strafakt des Rotlicht-Bosses Richard Steiner ein Foto des Journalisten E. B. befindet, welches ihn "in vertrauter Pose mit dem Wiener Unterweltboss Steiner zeigt" und welches bei einer "Hausdurchsuchung bei Richard Steiner gefunden und sichergestellt wurde". Interessant und vielsagend ist diese Information vor allem deshalb, weil der im Artikel namentlich genannte Journalist eines Wochenmagazins öfters und mit besonders auffälligem Eifer die haltlosen Anschuldigungen dubioser Informanten gegen den NR-Abg. Gerhard Huber den Magazinlesern auftischte. Interessant ist dies auch deshalb, weil im ehemaligen Hauptlokal des Richard Steiner, dem Gürtel-Lokal "Pour Platin", jene Feier der FPÖ-nahen Burschenschaft Silesia am 12. März 2010 stattfand, bei der das ehemalige Mitglied dieser Burschenschaft Hubert K., Mitarbeiter des III. Nationalratspräsidenten, dermaßen schwer geprügelt wurde, dass er auf die Intensivstation eingeliefert werden musste. Initiator der skandalträchtigen Feier im Rotlichtmilieu war F2, ehemals "Sprecher", der Burschenschaft Silesia, der sich als "Zeuge" seines damaligen Bundesbruders und beruflich als "Türsteher" tätigen N.N. in Einvernahmen gegen NR-Abg. Gerhard Huber zur Verfügung stellte. Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist, dass F2 einschlägig vorbestraft ist.
F2 gehört zum Personenkreis rund um das rechtsextremistische Internetforum "alpe-donau.info". F2 gehört ferner nachgewiesenermaßen zu den Teilnehmern einer FPÖ-Jubelveranstaltung des H.C. Strache. Sein Vater war bis vor kurzem Ermittler des BVT (!), ein Umstand, mit dem sein Sohn F2 prahlte. Im Zusammenhang mit den konzertierten Angriffen gegen den NR-Abg. Gerhard Huber stellt sich nunmehr die Frage, inwieweit der Vater von F2 in den Ermittlungen der sogenannten "Causa Huber" direkt oder indirekt mitwirkte, allenfalls selbst oder durch seinen Sohn Einfluss auf die Ermittlungen nahm oder interne Informationen an Dritte weitergab.
Jedenfalls war zumindest seit August dieses Jahres bekannt, dass F2 zum Dunstkreis der Ermittlungen gehört und gleichzeitig sein Vater im BVT tätig ist. Es ist nicht bekannt, welche Auswirkungen dies auf die jüngsten polizeilichen Hausdurchsuchungen im Bereich der NS-Szene hatte.
Bereits Monate zuvor soll es in der Burschenschaft Silesia massive Unruhen rund um F2 und die "Fuxia" gegeben haben, wo es Hinweise auf versuchten Schmuggel vollautomatischer Waffen nach Österreich gab. Umso verräterischer erscheint daher ein Schreiben der Burschenschaft Silesia, das letzte Woche an waffenstudentisch-korporierte Abgeordnete der FPÖ erging, in welchem die Medienberichte und parlamentarische Anfragen im Zusammenhang mit ihren Mitgliedern im Dunstkreis des Rotlichtmilieus und "der Kleinkriminalität" (sic!) auf das Schärfste zurückgewiesen werden und sinngemäß als Bedrohung für das Ansehen aller FPÖ-nahen Burschenschaften und darüberhinaus des gesamten 3. Lagers bezeichnet werden. Der FPÖ gegenüber wird darin "eine gewisse Solidarität" eingemahnt, war es doch jener F2, der noch am 10.10.2010 im Festzelt der FPÖ und bekleidet mit einem "HC-Sweater", den Wahlausgang im FPÖ-Freundeskreis feierte.
Weiters ist bemerkenswert, daß der Türsteher N.N., wie Sie in Ihrer Anfragebeantwortung 6209/AB XXIV. GP ausführen, sich "erfolgreich um eine Aufnahme in den Justizwachdienst beworben" hat. "Das sondervertragliche Dienstverhältnis dauerte vom 22. Februar 2010 bis 25. Juni 2010." Ihr Hinweis, wonach von ihm eine beschränkte Strafregisterauskunft vorzulegen war, ist den Verfassern der Anfrage 6320/J XXIV GP durchaus geläufig und führte daher zu den Fragen 7 bis 9 in der genannten Anfrage und dem daraus zu schließenden Sicherheitsrisiko für den Justizvollzug, wenn lediglich eine "beschränkte Strafregisterauskunft" eingefordert wird, und nicht etwa eine "EKIS"-Überprüfung durch die Behörden stattfindet.
Schließlich ist der "Tiroler Tageszeitung" vom 4.11.2010 und der "Kärntner Tageszeitung" (KTZ) vom 6.11.2010 zu entnehmen, daß der NR Abg. Gerhard Huber zumindest im September 2010 "Zielperson" einer beauftragten Detektei war, die sein Privatleben und seine angeblichen Geschäftsaktivitäten durchleuchtet habe. Laut Schätzung der "KTZ" kosten derlei Aktionen "zwischen 2000-3000 Euro pro Tag…". Angesichts dieser Beträge muss daher vermutet werden, daß hinter dem anonymen Auftraggeber der Privatdetektei jener illustre Wiener Ahnenforscher F1 (s. Anfrage 6321/J XXIV GP) steht, der schon einmal den Privatermittler Jambor gemeinsam mit N.N. mit Ermittlungen gegen NR-Abg. Huber beauftragte. Laut einem Einvernahmeprotokoll des BKA soll er schon damals 8000 Euro auf einem Parkplatz dem "Ermittler" Jambor übergeben haben. Dies ist angesichts eines im gleichen Protokoll angegebenen Monatseinkommens des Ahnenforschers von rund 2000 Euro beachtlich. Es besteht zudem der Verdacht, daß der immense finanzielle Aufwand unmittelbar aus dem Bereich der Unterwelt bzw. der organisierten Kriminalität aufgebracht wurde, was eine eingehende Klärung der Auftraggeber und der Geldflüsse umso dringlicher erscheinen lässt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Frau Bundesminister für Justiz nachfolgende
Anfrage
1. Trifft es zu, daß im Zuge der Festnahme und Hausdurchsuchung des Richard Steiner ein Foto beschlagnahmt wurde, welches den Magazin-Journalisten E.B. in amikaler Pose mit Richard Steiner darstellte?
2. Konnte im Zuge der bisherigen Ermittlungen festgestellt werden, worauf sich das offenbar amikale Verhältnis zwischen dem Journalisten E.B. und dem Richard Steiner begründet und inwieweit dies Auswirkungen und Einflussnahme auf die Causa gegen NR-Abg. Huber hatte, bzw. hat?
3. Gibt es mittlerweile behördliche Erkenntnisse bezüglich einer personellen Verflechtung neonazistischer Aktivisten und dem Rotlichtmilieu?
4. Wenn ja, welche Auswirkung haben diese Erkenntnisse hinsichtlich der Bewertung eines offenkundig konzertierten Angriffs FPÖ-naher rechtsextremer Kreise gegen NR-Abg. Gerhard Huber?
5. Ist den ermittelnden Behörden das Wirken des F2 sowohl im Rotlicht-milieu als auch im neonazistischem Umfeld bekannt – seit wann?
6. Verfügt Ihr Ressort über Erkenntnisse darüber, ob der EX-BVT-Ermittler F2 mit Ermittlungen und behördlichen Maßnahmen in der „Causa Huber“ betraut wurde?
-Wenn ja, wann, womit und mit welchem Ergebnis?
-Wenn nein, wurde seitens der ermittelnden Behörden untersucht, ob der Ex-BVT-Ermittler F2 Informationen und Interna in der „Causa Huber“ an Dritte weitergeleitet hat oder in der „Causa Huber“ eine direkte oder indirekte Einflussnahme ausgeübt hat?
7. Teilen Sie die Ansicht, wonach bei der Bewerbung für den Justizwachedienst eine eingehende Sicherheitsabfrage (EKIS) zusätzlich zur "beschränkten Strafregisterauskunft" behördlich hinkünftig durchgeführt werden sollte?
-Wenn nein, warum nicht?
-Wenn ja, hätte dies zum Zeitpunkt der Aufnahme des N.N. in den Justizwachedienst Hinweise über Vorstrafen ergeben?
8. Ist es im Lichte der angeführten dubiosen und kriminellen Netzwerke Gegenstand der Ermittlungen Ihrer Behörde, woher die beträchtlichen Summen für die gegen NR-Abg. Huber beauftragten Detekteien aufgebracht wurden?
9. Haben Sie Erkenntnisse darüber, ob diese Mittel aus der FPÖ, dem burschenschaftlichen Milieu, dem Rotlichtmilieu oder der organisierten Kriminalität stammen?