6842/J XXIV. GP
Eingelangt am 11.11.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler, Ing. Peter Westenthaler
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Beweismittelmanipulation durch das BVT
Am 11. Juni 2007 wurde im Rahmen des Strafverfahrens mit dem Aktenzeichen Wl.:245 UR 196/06 der Heeresangehörige H.S. verhaftet. Im Zuge seiner Verhaftung wurde eine Hausdurchsuchung in seinem Privathaus und an seinem Arbeitsplatz, der Kaserne Hörsching, durchgeführt. Unter den beschlagnahmten Gegenständen befanden sich unter anderem verschiedenste Datenträger und zwei Computer. Daraufhin wurde H.S. in U-Haft genommen. Diese dauerte vom 11. Juni 2007 bis zum 25. Juni 2007.
Am 22. Juni wurde H.S. von zwei Beamten des BVT einvernommen, in deren Verlauf ihm ein ausgedrucktes Dokument vorgelegt wurde, dessen Inhalt nicht mit den Aussagen des H.S. und einem Expertengutachten übereinstimmt. So geht aus dem Dokument fälschlicherweise hervor, dass H.S. vertrauliche Manuals (Hubschrauber Bedienungsanleitungen) an den russischen Staatsangerhörigen V. geliefert und Honorar er dafür erhalten haben soll. Das Dokument soll auf einer gelben Diskette mit der Aufschrift: „ROTAX II – F Teile 2001“ (beides durchgestrichen) und „Lambo - Motorschaden“ gespeichert sein.
Da sich der Beschuldigte H.S. nicht erklären konnte, woher das ihn belastende Dokument kam, wandte er sich an den Datenforensikexperten Uwe S., der die besagte, gelbe Diskette untersuchte und am 27. September 2010 eine entsprechendes Gutachten erstellte. Diesem ist zu entnehmen, dass sich auf der Diskette 31 Dateien befanden, wobei die belastende Datei („Abrechnung--2001-2002.xls“) am 22.6.2007, d.h. während sich H.S. in Untersuchungshaft befand, manipuliert wurde. Diesbezüglich heißt es im Gutachten wie folgt: „Alle Zeitmarken des letzten Zugriffes dieser Dateien, liegen innerhalb eines Zeitfensters, der laut Aktenlage dem BVT zuzurechnen ist. Das Zeitfenster erstreckt sich vom 21.06.2010 – 22.06.2010. Daher ist die Aussage zulässig, dass Eingriffe vorgenommen wurden, die dem Machtbereich des BVT zuzuordnen sind, oder einer dem BVT unmittelbar zuzurechnenden Person oder Institution.“
Alles in allem dementierte H.S. in all seinen getätigten Aussagen, dieses Dokument jemals geschrieben und erstellt sowie jegliche Zahlungen erhalten und getätigt zu haben.
Vor dem Hintergrund dieses Sachverhaltes sowie hinsichtlich sonstiger Ungereimtheiten stellen die unterzeichnenden Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Inneres folgende
Anfrage
1.
Können Sie ausschließen, dass die Datei „Abrechnung--2001-2002.xls“, die auf der beschlagnahmten gelben Diskette gefunden wurde, manipuliert worden ist und, wenn ja, worauf stützen Sie diese Erkenntnis?
2.
Wurde die Datei „Abrechnung--2001-2002.xls“ seitens Ihres Ressorts bzw. im Auftrag Ihres Ressorts genauer untersucht und, wenn ja, welche Erkenntnisse haben Sie dabei erlangt?
3.
Wenn nein, warum nicht?
4.
Welche Maßnahmen wurden seitens Ihres Ressorts in dieser Causa bisher im Konkreten durchgeführt oder veranlasst und welche Maßnahmen sind künftig geplant?
5.
Wurde bereits bzw. wann wurde in Ihrem Ressort ein diesbezügliches Untersuchungsverfahren eingeleitet und welche Ergebnisse wurden bisher erlangt? Wenn nein, warum wurden noch keine diesbezüglichen Untersuchungen durchgeführt?
6.
Wurde seitens Ihres Ressorts der Sachverhalt der Staatsanwaltschaft zur Kenntnis gebracht? Wenn nein, warum nicht?
7.
Wurde die „Gelbe Diskette“ auch an die deutsche Generalbundesanwaltschaft weitergeleitet bzw. zur Verfügung gestellt?
8.
War die Mobiltelefonnummer 0663/9111279 im Jahre 1999 dem Innenministerium oder der EDOK zugeteilt?