6843/J XXIV. GP
Eingelangt am
11.11.2010
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ANFRAGE
der Abgeordneten Kitzmüller
und anderer Abgeordneter
an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend
betreffend länderübergreifende Schülerfreifahrt
Laut Ihrer Internetseite http://www.bmwfj.gv.at/Familie/FinanzielleUnterstuetzungen/ FreifahrtUnd Fahrtenbeihilfen/Seiten/Sch%C3%BCler.aspx ist die Schülerfreifahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln folgend definiert:
„Schülerinnen und Schüler, die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und für die österreichische Familienbeihilfe bezogen wird, haben bei Erfüllung aller übrigen Voraussetzungen die Möglichkeit, eine Schülerfreifahrt für die Strecke zwischen der Wohnung im Inland und der Schule zu beantragen. Entsprechend ausgefüllte und von der Schule bestätigte Formulare sind beim jeweiligen Verkehrsunternehmen einzureichen. Als Eigenanteil ist ein Pauschalbetrag von 19,6 € pro Schuljahr zu leisten.
Eine Schülerfreifahrt zur Schule ist auch in jenen Fällen möglich, bei denen ein Schüler für Zwecke des Schulbesuches notwendigerweise eine Zweitunterkunft außerhalb seines inländischen Hauptwohnortes am Schulort oder in der Nähe des Schulortes bewohnt. Dies wird dann zutreffen, wenn auf Grund der großen Entfernung oder wegen ungeeigneter Verkehrsverbindungen eine tägliche Fahrt zwischen elterlichem Haushalt und Schule nicht möglich ist oder eine Internatsunterbringung mit dem betreffenden Schulbesuch zwingend verbunden ist. Die Freifahrt zwischen der Zweitunterkunft bzw. dem Internat des Schülers und der Schule kommt daher nur in Betracht, wenn sich dieser Zweitwohnsitz näher an der Schule befindet als der elterliche Haushalt.“
Viele Familien entscheiden sich jedoch für einen Schulbesuch in einem anderen Bundesland und den damit verbundenen Kosten. Neben den Internatskosten fallen auch erhebliche Fahrtkosten für die An- und Abreise an. Aufgrund der Situation, dass es Schülern nicht möglich ist das Wochenende in den jeweiligen Internaten zu verbringen, ist eine verpflichtende An- und Abreise mindestens einmal Mal pro Woche nötig.
Bei einer täglichen Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel würde die Inanspruchnahme der Schülerfreifahrten in einem Jahr 19,60 € pro Jahr kosten. Internatsschülern hingegen wird jedoch lediglich eine sogenannte "besondere Heimfahrtbeihilfe" gewährt, welche auf Antrag nach Ablauf des Unterrichtsjahres in Pauschalbeträgen gestaffelt nach der Entfernung ausbezahlt wird.
Laut dem Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend wurde das Problem um die Ausstellung von Freifahrausweisen für die Fahrten von Internatsschülern bereits in der Vergangenheit an die Verkehrsbünde herangetragen.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend folgende
Anfrage