6856/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.11.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Ing. Norbert Kapeller

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend Streitfrage Wehrpflicht versus Berufsheer und Ausarbeitung einer neuen

Sicherheitsstrategie

Wenige Tage vor der Wiener Landtagswahl hat Bürgermeister Häupl plötzlich die Wehrpflicht in Frage gestellt und eine Volksbefragung darüber gefordert. Nachdem Verteidigungsminister Darabos noch wenige Tage davor bei der Ausmusterung von neuen Offizieren an der Milak die Wichtigkeit der Wehrpflicht betonte, (in Stein gemeißelt") hat er in Gefolge dieser Aussage von Bürgermeister Häupl plötzlich seine Meinung geändert. Bundesminister Darabos am 4.10.: Wir sollten das Thema offen und ohne Tabus diskutieren." Bundesminister Darabos kann sich auch eine Volksbefragung über die Wehrpflicht vorstellen. Wenn man aber fest von der Wichtigkeit der Wehrpflicht überzeugt ist, dann steht man dazu, dann kann man darüber aber nicht befragen lassen. Dies ist offensichtlich beim Verteidigungsminister nicht mehr der Fall. So lässt er auch im Ressort mehrere Varianten für ein zukünftiges Berufsheer ausarbeiten.

Weiters hat Bundesminister Darabos mehrfach angekündigt, bis Ende des Jahres eine neue Sicherheitsdoktrin erarbeiten zu wollen. Anfang 2011 sollte ein neues Verteidigungskonzept stehen. Bereits im Herbst sollte die parlamentarische Debatte über eine Diskussionsgrundlage des Verteidigungsressorts beginnen.

Notwendige Voraussetzung für eine neue Sicherheitsdoktrin ist die Frage, welche Aufgaben das Bundesheer in Zukunft erfüllen soll. Auf Basis dieser von der Politik zu gebenden Antwort ist die Ableitung zu treffen, wie die Struktur des Bundesheeres beschaffen sein soll, aber auch, ob diese Aufgaben mit einem Berufsheer oder nur auf der Basis der Wehrpflicht erfüllt werden können.

Gemäß Artikel 80 der österreichischen Bundesverfassung steht dem Verteidigungsminister nur innerhalb der ihm von der Bundesregierung erteilten Ermächtigung die Verfügung über das österreichische Bundesheer zu. Somit ist klargestellt, dass gravierende Fragen der österreichischen Landesverteidigung eine Aufgabe der gesamten Bundesregierung ist. Das bedeutet wiederum, dass gerade in den Fragen der zukünftigen Ausrichtung des österreichischen Bundesheeres nicht nur die Position des Verteidigungsministers, sondern in viel größerem Ausmaß die einhellige Festlegung durch die gesamte Bundesregierung notwendig ist.


Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport folgende

Anfrage:

1.              Welche Voraussetzungen müssen für die Etablierung eines Berufsheers in Österreich gegeben sein?

2.              Welche Modellvarianten werden für die zukünftige Ausgestaltung des Wehrsystems ausgearbeitet?

3.              Welche Ableitungen ergeben sich daraus für die Frage der österreichischen Neutralität?

4.              Wer ist in diese Ausarbeitung eingebunden?

5.              Wann liegen die entsprechenden Vorschläge des Ressorts vor?

6.              Wann wird die Bundesregierung mit den Vorstellungen des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport befasst?

7.              Wann wird der Nationalrat mit dieser Frage befasst?

8.              Welche Vorarbeiten für eine neue Sicherheitsdoktrin sind im Ressort dazu im Laufen?

9.              Sind diese Arbeiten im Ressort mit der Themenstellung Wehrpflicht/Berufsheer verzahnt?

10.           Wann werden Sie dem Nationalrat eine Diskussionsgrundlage für die Ausarbeitung einer Sicherheitsdoktrin vorlegen?