6857/J XXIV. GP

Eingelangt am 17.11.2010
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Anfrage

 

der Abgeordneten Bucher, Ing. Westenthaler

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend geplante Wahrnehmung des „Selbsteintrittsrecht“ statt Überstellung nach Griechenland

Laut einem Medienbericht am 17.11.2010 (http://www.orf.at/#/stories/2025799/) hat das Innenminsterium geplant, bei einer größeren Anzahl von Verfahren vom „Selbsteintrittsrecht“ Gebrauch machen zu wollen, d.h. einen Asylantrag in Österreich zu behandeln, auch wenn gemäß dem internationalen „Dublin II“-Abkommen Athen zuständig wäre.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Frau Bundesministerin für Inneres folgende

 

Anfrage:

 

 

 

1.

In wie vielen Fällen, in denen gemäß dem internationalen „Dublin II“-Abkommen eigentlich Athen zuständig wäre, soll schätzungsweise vom „Selbsteintrittsrecht“ Gebrauch gemacht werden bzw. wie sehen die diesbezüglichen Planungen im konkreten aus? 

 


2.

Wie hoch schätzen Sie die Zahl der derzeit in Österreich aufhältigen Drittstaatsangehörigen, die über Griechenland den Weg nach Österreich gefunden und noch kein Asyl gewährt bekommen haben?

 

3.

Erwarten Sie, dass diese Zahl im Jahr 2011 und im Jahr 2012 noch weiter ansteigen wird?

 

4.

Sind aufgrund der geplanten Wahrnehmung des Selbsteintrittsrechts in „Griechenlandfällen“ personelle Maßnahmen geplant und, wenn ja, welche?

 

5.

Wenn nein, warum nicht?

 

6.

Sind aufgrund der geplanten Wahrnehmung des Selbsteintrittsrecht in „Griechenlandfällen“ personelle Maßnahmen beim Asylgerichtshof geplant und, wenn ja, welche?

 

7.

Wenn nein, warum nicht?

 

8.

Ist Ihnen bewusst, dass wesentliche Flüchtlingsströme über Griechenland den Weg nach Europa gefunden haben und derzeit finden?

 

9.

Welche Maßnahmen wurden zur Lösung dieser Problematik bisher gesetzt bzw. sind geplant?