6879/J XXIV. GP
Eingelangt am 17.11.2010
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ANFRAGE
des Abgeordneten Jannach
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend Gütesiegel- und Zeichendschungel/Produktkennzeichnung am Lebensmittelsektor
Zu Werbezwecken werden Lebensmittel in Österreich und der EU mit verschiedensten Gütesiegeln, Gütezeichen, Bio- und Herkunftsgarantien, Marken- oder Kontrollstellenzeichen etc. (in weiter Folge „Gütezeichen“ genannt) gekennzeichnet. Durch die Masse an derartigen Kennzeichnungen sind die Konsumenten oft überfordert und die Kriterien, welche hinter der Vergabe solcher Zeichen stehen, sind meistens nicht bekannt oder nachvollziehbar.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit folgende
Anfrage
1. Wie viele verschiedene „Gütezeichen“ existieren derzeit am österreichischen Lebensmittelmarkt?
2. Wie ist die Vergabe dieser „Gütezeichen“ geregelt? (aufgegliedert auf jedes einzelne „Gütezeichen“)
3. Welche Kriterien sind für die Vergabe der jeweiligen „Gütezeichen“ vorgeschrieben? (aufgegliedert auf jedes einzelne „Gütezeichen“)
4. Wer kontrolliert die Einhaltung dieser Kriterien? (aufgegliedert auf jedes einzelne „Gütezeichen“)
5. In welchen Abständen werden diese Kriterien jeweils kontrolliert? (aufgegliedert auf jedes einzelne „Gütezeichen“)
6. Welche „Gütezeichen“ unterliegen einer österreichischen behördlichen Vergabe?
7. Welche „Gütezeichen“ unterliegen einer österreichischen behördlichen Kontrolle?
8. Sind Sie der Meinung, dass eine derartige Vielfalt an „Gütezeichen“ den Konsumenten verwirren und überfordern kann?
9. Was gedenken Sie als Bundesminister für Gesundheit zu tun, um den Konsumenten vor Täuschungen durch einen derartigen Gütesiegeldschungel zu schützen?