6883/J XXIV. GP
Eingelangt am
17.11.2010
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Fall Kampusch und das Schreiben des früheren Präsidenten des Obersten Gerichtshofes und ehemaligen Mitgliedes der Kampusch-Evaluierungskommission, Dr. Johann Rzeszut, betreffend „Art. 52 B-VG – Sachverhaltsmitteilung zum staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren im Abhängigkeitsfall Natascha Kampusch“
Bezugnehmend auf die Ausführungen von des früheren Präsidenten des Obersten Gerichtshofes und ehemaligen Mitgliedes der Kampusch-Evaluierungskommission, Dr. Johann Rzeszut, betreffend „Art. 52 B-VG – Sachverhaltsmitteilung zum staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren im Abhängigkeitsfall Natascha Kampusch“ verfestigt sich weiter der Eindruck, dass alles in allem ein erschreckendes Beispiel vorsätzlichen Versagens staatsanwaltlicher Verantwortungsträger bei der Staatsanwaltschaft Wien sowie der Verantwortungsträger im Innenministerium und im Justizministerium vorliegt. Beispielsweise dürften unzählige Hinweise, insbesondere der ermittelnden Polizeibeamten zu tatsächlichen Widersprüchen hinsichtlich der Mehrtätertheorie bzw. der Stellung des Geschäftsfreundes von Priklopil ignoriert und zum Teil weitergehende Ermittlungen sogar aktiv unterbunden oder beeinflusst worden sein.
Insbesondere auch die Frau Bundesministerin für Justiz Bandion-Ortner wurde mit Schreiben vom 24. Juli 2009 und damit frühzeitig von Dr. Johann Rzeszut über die von auffälliger Ignoranz gekennzeichnete staatsanwaltliche Fallbehandlung informiert. Eine Vorausinformation ist zudem dem Kabinettschef Georg Krakow per Mail zugegangen. Den aufgestellten Forderungen wurde jedoch nicht entsprochen, so dass sich damit der auf Basis bereits vorliegender Informationen bestehende Verdacht erhärtet hat, dass im Fall Kampusch verdeckt und vertuscht wurde und offene Fragen wie die mögliche Involvierung eines Pädophilenringes unbeantwortet blieben.
Alamierend ist insbesondere Rzeszuts Schlussbemerkung, die wie folgt lautet: „Was hier jedoch aus dominierendem öffentlichen Interesse aufgezeigt werden musste, ist die fachlich nicht nachvollziehbare Pflichtverweigerung führender staatsanwaltlicher Verantwortungsträger und das Scheitern des Versuchs, die nach Lage des Falles gebotene Abhilfe an insoweit oberster Verantwortungsebene zu erwirken.“ Zudem erschreckt das völlig unbefriedigende Ermittlungs- und Verfahrensergebnis insbesondere auch in Anbetracht der Vielzahl führender staatsanwaltlicher Vertreter, die in der Endphase des Verfahrens maßgeblich beteiligt waren. So nahmen an einer ermittlungsstrategischen Besprechung im Bundesministerium für Inneres am 30. April 2008 als führende Vertreter der Oberstaatsanwaltschaft Wien deren Leiter Dr. Werner Pleischl und einer seiner Vertreter, für die Staatsanwaltschaft Wien deren Leiter Dr. Otto Schneider und der den konkreten Fall bearbeitende Staatsanwalt Mag. Hans-Peter Kronawetter teil.
Vor dem Hintergrund dieses Sachverhaltes stellen die unterzeichnenden Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage:
1.
Entspricht es der Wahrheit, dass der „Abschiedsbrief Priklopils“ keine Fälschung ist bzw. dieser von Priklobil tatsächlich geschrieben worden ist?
2.
Entspricht es der Wahrheit, dass lediglich ein Täter gehandelt hat?
3.
Entspricht es der Wahrheit, dass Sie schon Mitte 2009 über die mehrfach wiederholte Aussage der unbeteiligten Tatzeugin Ischtar Rahel Akcan Kenntnis hatten?
4.
Aus welchen Gründen konnte der Geschäftsfreund Priklopils kurz nach Bekanntwerden der Tat dessen Grundstück betreten und Beweismittel (wie z.B. elektronische Aufzeichnungen) entfernen?
5.
Aus welchen konkreten Gründen sind Sie den mehrmaligen Ersuchen von Dr. Rzeszut (z.B. am 24. Juli 2009), die justizielle Fallbearbeitung aus dem Verantwortungsbereich der Oberstaatsanwaltschaft Wien herauszuverlegen, nicht nachgekommen?
6.
Können Sie ausschließen, dass eine „fachlich nicht nachvollziehbare Pflichtverweigerung führender staatsanwaltlicher Verantwortungsträger und das Scheitern des Versuchs, die nach Lage des Falles gebotene Abhilfe an insoweit oberster Verantwortungsebene zu erwirken“ stattgefunden hat?
7.
Stimmt es, dass eine krass wahrheitswidrige Information der Öffentlichkeit erfolgt ist?
8.
Können Sie ausschließen, dass ein Unter-Druck-Setzen des operativen Leiters der Sonderkommission des Bundeskriminalamts zu dem Selbstmord führte?
9.
Können Sie eine mögliche Involvierung eines Pädophilenringes mit besten politischen Kontakten ausschließen?
10.
Aus welchen Gründen wurde das Kampusch-Verfahren eingestellt, obwohl die Evaluierungskommission des BMI weitere Ermittlungen für unverzichtbar hielt?
11.
Wurden diesbezüglich auf irgendeiner Ebene der Staatsanwaltschaft oder des BMJ Weisungen erteilt und wenn ja, wie lauteten diese? Wenn nein, war diese Einstellung mit Ihnen akkordiert?
12.
Sind Sie der Ansicht, dass in Betracht der Ergebnisse der Evaluierungskommission eine Einstellung des Verfahrens unvertretbar gewesen ist und, wenn nein, wie begründen dies?