6899/J XXIV. GP
Eingelangt am 18.11.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Tadler, Dr. Strutz,
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend
betreffend Schüler- und Lehrlingsfreifahrten
Die Schüler- und Lehrlingsfeifahrt ist eine Bundesaufgabe und grundsätzlich im Familienlastenausgleichsgesetz sowohl für den Linien- als auch für den Gelegenheitsverkehr aus Geldmitteln des Familienlastenausgleichsgesetz (FLAF) geregelt. Während im Linienverkehr grundsätzlich auf Basis von Wochenkarten bei einer 50 % Ermäßigung zum Vollpreis für eine Einzelfahrt abgegolten werden soll, kommt im Gelegenheitsverkehr eine Kilometersatzabgeltung zur Anwendung.
Sowohl im Linienverkehr als auch im Gelegenheitsverkehr werden durch die bisher durchgeführten Änderungen bzw. Reformen die Kosten der Beförderungsaufgabe nicht mehr vollständig durch den Bund bzw. FLAF abgedeckt und damit automatisch Finanzierungsbedarf bei Dritten (Bund = BMVIT, Länder, Gemeinden) ausgelöst. Im Gelegenheitsverkehr kommt erschwerend hinzu, dass die ausfinanzierende und damit die Bundesaufgabe zahlende Gebietskörperschaft (idR Gemeinden) nicht einmal weitere potentielle Fahrgäste mitnehmen darf ohne die Minderzahlung aus dem FLAF noch weiter zu erhöhen.
Obwohl der Rechnungshof Kürzungsbedarf bei den Abgeltungen im Linienverkehr moniert, weil dieser einwendet, dass Schulbesuch gegenüber früher nur mehr an 5 statt an 6 Tagen stattfindet, werden im Rahmen der Abgeltung Beträge geleistet die von einer Wochenkartenabgeltung für 5 Tage im Regionalverkehr (Einzelfahrt x 5 Tage x 39/40 Schulwochen massiv abweichen und damit regionalen Finanzierungsbedarf auslösen, womit diese Kritik ins Leere geht. Wie bei den Gelegenheitsverkehren Einsparungen durch den Rechnungshof erkannt werden können, wenn die Minderfinanzierung des Bundes (= FLAG) durch Dritte (=Gemeinden) auszugleichen sind, damit die Bundesaufgabe (Schüler- und Lehrlingsbeförderung) überhaupt durchgeführt werden kann, ist nicht nachvollziehbar.
Im Gelegenheitsverkehr entsprechen die KM Satz Abgeltungen gemäß der Finanzamttabelle nur dann, wenn das jeweilige Fahrzeug ca. 150 - 200 km täglich fährt und das unabhängig davon, ob die Fahrt besetzt oder leer ist.
Während Minderzahlungen bei den Verkehrs kosten österreichweit festgestellt werden können, wurde für die Administration der Selbstbehalte ein entsprechender Apparat aufgebaut, dessen Effektivität nicht erkennbar ist.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wirtschaft, Jugend und Familie folgende
Anfrage
Fragen zum Linienverkehr:
1. Wie viele Verkehrsunternehmen haben einen Schüler- und Lehrlingsbeförderungsvertrag mit Ihrem Ministerium abgeschlossen?
2. Wie hoch ist der derzeitige Abgeltungsbetrag getrennt nach Schüler und Lehrlinge in Österreich gesamt und gegliedert nach den jeweiligen Bundesländern bezogen auf den sogenannten Regionalverkehr und wo gesondert geregelt, auch für den Stadtverkehr der jeweiligen Landeshauptstädte?
3. Wie viele Schüler und Lehrlinge werden über welche Tarifentfernungen (=Zonen) gegliedert pro Bundesland und wo gesondert geregelt, für den Stadtverkehr der jeweiligen Landeshauptstädte befördert?
4. Wie hoch wäre der Abgeltungsbetrag gesamt und je Bundesland getrennt nach Schüler und Lehrlinge, wenn der Rechnungshofkritik gefolgt wird und die Abgeltung für die Schüler- und Lehrlingsfreifahrt mit dem Wert einer Einzelfahrt Vollpreis im jeweiligen Bundesland x 5 Schultage auf Basis des jeweiligen Verbundtarifes berechnet würde, was einer 50 % Ermäßigung für eine Beförderung an 5 Tagen je Woche entspricht?
5. Wie hoch ist die Differenz des Ergebnisses aus der Frage 4 zu den tatsächlich geleisteten Abgeltungen je Bundesland, unabhängig ob diese auf einem Akonto oder auf einer tatsächlichen Abrechnung auf Basis eines sogenannten Verrechnungstarifes je Bundesland ermittelt wurde?
6. Um welchen Betrag würden sich die Ausfinanzierungskosten der regionalen Besteller (=Länder und Gemeinden) und des Bundes (=BMVIT) österreichweit gesamt und je Bundesland verändern, wenn eine für ganz Österreich gleiche Abgeltung auf Basis einer Wochenkarte (Einzelfahrt Vollpreis x 5 Tage) nach Verbundtarif erfolgen würde und damit die Beförderungsleistung durch den Verursacher (Freifahrt = FLAG/FLAF) bezahlt würde?
Fragen zum Gelegenheitsverkehr:
1. Wie viele Verkehrsunternehmen oder Gemeinden haben einen Schüler- und Lehrlingsbeförderungsvertrag mit Ihrem Ministerium österreichweit gesamt und getrennt nach Bundesländern abgeschlossen?
2. Wie hoch ist die Abgeltung für die Schüler- und Lehrlingsbeförderung in Österreich gesamt und gegliedert nach Bundesländern?
3. Wie viele Schüler- und Lehrlingsverkehre, gegliedert für Österreich gesamt und bezogen auf die einzelnen Bundesländer erreichen je Fahrzeug und Lenker keine abzugeltende Tagesfahrleistung von ca. 150 km - 200 km und lassen damit eine Betriebskostenunterdeckung in der Regel für die Gemeinden offen?
4. Welchen Geldbetrag hat Ihr Ministerium errechnet oder ist ihm zumindest bekannt, der in den jeweiligen Bundesländern durch Dritte (z. B. Gemeinden) aufgebracht werden muss, damit die Bundesaufgabe überhaupt durchgeführt werden kann?
5. Bis wann können Sie das FLAG dergestalt ändern, dass in Gelegenheitsverkehren, die nicht durch den FLAF vollständig finanziell abgedeckt werden - also eine Zuzahlung Dritter (=Gemeinden) brauchen - zumindest diese Zahler weitere Fahrgäste im Rahmen des Gelegenheitsverkehrs (Kindergartenkinder, Senioren usw.) mitnehmen können, ohne dass der Bund (=FLAF/FLAG) weitere Finanzmittelkürzungen verschärfend zur bereits vorhandenen Unterdeckung vornimmt (=lneffizienzproblem)?
Fragen zu Selbstbehalten und Administration:
1. Wie viele Mitarbeiter arbeiten in Ihrem Resort im Ministerium und in den Finanzämtern um die Schüler und Lehrlingsfreifahrt gesamt und getrennt nach Linien- und Gelegenheitsverkehr zu vollziehen; und dabei insbesondere auch die Einbringlichkeit der Selbstbehalte je Verkehrsform zu prüfen?
2. Wie viele Schüler- und Lehrlingskarten im Linienverkehr und Beförderungen im Gelegenheitsverkehr wurden österreichweit gesamt und getrennt nach Bundesländer ausgegeben bzw. durchgeführt und zu welchem Prozentsatz sind die Selbstbehalte je Verkehrsform in den Bundesländern einbringlich?
3. Für den Fall, dass die Einbringlichkeit der Selbstbehalte je Bundesland getrennt nach Schülern und Lehrlingen unterschiedlich sind, wie erklären Sie sich das?
4. Haben Sie für den Linienverkehr Gespräche mit dem BMVIT geführt, um allfällige Finanzierungslasten, die durch die bisherigen Veränderungen und Reformen nur auf dieses Ministerium und allenfalls regionale Besteller (z. B. Länder) zur dann offenen Abgangsdeckung verschoben wurden, wieder zu korrigieren?
5. Ist eine Schüler- und Lehrlingsbeförderung im Linienverkehr je Bundesland und Entfernung gleich teuer oder gibt es dabei regionale Abweichungen die zu einer Ungleichbehandlung von Verkehrsunternehmen oder gar abgangsdeckender Gebietskörperschaften (Bund = BMVIT, Länder, Gemeinden) führen, wenn ja, bis wann entsprechen Sie dem ÖPNRV-G und realisieren zumindest eine bundeseinheitliche Tarifsystematik und Abgeltungsberechnungsmethodik (Zonengröße, Bindung der Abgeltung an die Verbundwochenkarte; das ist jedenfalls Einzelfahrt Vollpreis zum jeweiligen Verbundtarif x 5 Tage, gleiche Abgeltungsmethode und Berechnung für gleiche Entfernung in ganz Österreich)?
6. Haben Sie für den Gelegenheitsverkehr Gespräche mit dem Finanzminister geführt, dass für den Fall, dass der FLAF die Schülerfahrten und damit die Verkehrskosten nicht abdeckt, die einspringenden Finanzierer - idR Gemeinden - wenigstens weitere potentielle Fahrgäste bei den selben Fahrten mitfahren lassen dürfen, ohne dass die Abgeltung durch den Bund noch weiter verkürzt wird?
7. Wie erklären Sie sich, das eine Bundesaufgabe - Schüler- und Lehrlingsfreifahrt - geregelt ausschließlich in Bundesgesetzen und vollzogen durch ausschließlich Bundeseinrichtungen (Ministerium, Finanzämter) in 9 Bundesländern zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen führen?