6901/J XXIV. GP

Eingelangt am 18.11.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Dienstort Kabul

 

Die Zeitschrift „Profil“ Nr. 43/10 vom 25.10.2010 berichtete folgendes:
„Dienstort Kabul

Afghanistan. Diesen Mittwoch beginnt für fünf Polizisten aus Wien, Tirol, Kärnten und der Steiermark der Einsatz an einem der gefährlichsten Dienstorte der Welt: Sie unterstützen im Rahmen der European Union Police (Eupol) die Ausbildung lokaler Exekutivkräfte in Afghanistan. In den kommenden Monaten sollen die Österreicher vor allem dem Senior Staff College, einer Sicherheitsakademie für hohe Beamte und Offiziere in der Hauptstadt Kabul, zuarbeiten. Die fünf hatten zuvor bereits Erfahrungen in Krisenregionen wie dem Irak, Bosnien und dem Kosovo gesammelt. Auf die Risiken in Afghanistan - Bombenanschläge, Schießereien, Entführungen - wurden sie unter anderem durch Kurse bei der deutschen Bundespolizei vorbereitet, seit der Ankunft in Kabul am 14. Oktober absolvieren sie ein knapp zweiwöchiges, spezifisches Training vor Ort. Österreich hatte sich lange gegen eine personelle Beteiligung an der Stabilisierung Afghanistans gesträubt. Erst nach internationalem Druck aus der EU und den USA erklärte sich die Regierung im vergangenen Frühling auf dem nunmehrigen niedrigen Level dazu bereit. Abgesehen von den fünf Polizisten ist Österreich am Hindukusch derzeit nur mit drei Stabsoffizieren des Bundesheers präsent.“

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

Anfrage:

 

  1. Wird es zu einer Verlängerung der Entsendung über den 31. Dezember 2010 hinaus kommen?
  2. Wie lange läuft das Mandat der Polizeimission der EU in Afghanistan?
  3. Welche genauen Aufgaben haben unsere Exekutivbeamten vor Ort?
  4. Welche Befugnisse haben unsere Exekutivbeamten vor Ort?
  5. Wo genau sind unsere Exekutivbeamten eingesetzt?
  6. Warum fehlt beim Hauptausschuss-Antrag EUPOL Afghanistan entgegen der ISAF-Entsendung der Passus: „Zur persönlichen Absicherung der entsendeten Personen ist weiterhin eine spezielle Vorsorge durch Flugrettung vorgesehen.“?
  7. Welche Rettungsmaßnahmen sind hier vorgesehen?
  8. Was ergab die Überprüfung der aktuellen Sicherheitslage vor der Entsendung?