6925/J XXIV. GP
Eingelangt am 18.11.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
des Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend Impfung gegen die Blauzungenkrankheit
Ende August 2010 wurde die schriftliche parlamentarische Anfrage 6332/J betreffend die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit eingebracht; laut „salzburg.orf.at“ wurde gegen zwei Salzburger Bäuerinnen eine Geldstrafe zu je € 130,- verhängt, da sie Ihr Vieh nicht gegen die Blauzungenkrankheit impfen ließen. Mittlerweile wurde die umstrittene Impfpflicht in eine Empfehlung umgewandelt.
Da der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft in Beantwortung 6195/AB der schriftlichen parlamentarischen Anfrage 6332/J auf die alleinige Zuständigkeit des Gesundheitsministers verwiesen hat, stellen die unterfertigten Abgeordneten nunmehr an den Bundesminister für Gesundheit folgende
ANFRAGE
1. Warum wird jetzt nur noch eine Impfung gegen Blauzungenkrankheit empfohlen?
2. Wie viele Tiere wurden in Österreich geimpft?
3. War die Impfpflicht gegen die Blauzungenkrankheit aus heutiger Sicht notwendig?
4. Wie viele Blauzungenerkrankungen gab es in Österreich?