6937/J XXIV. GP
Eingelangt am 18.11.2010
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag.a Rosa Lohfeyer
und GenossInnen
betreffend Aufteilung der Haftstrafe
Im Jugendgerichtsgesetz
Deutschland wird bei jugendlichen Straftätern - nach Ermessen - im
§ 16 Jugendarrest zwischen Freizeitarrest, Kurzarrest oder Dauerarrest
unterschieden. Im
Gegensatz zur Österreichischen Jugendgerichtsbarkeit ist es in Deutschland
möglich, bei
Verurteilung Gefängniszeiten in Form von Kurzarrest „in Etappen zu
verbüßen“.
Dementsprechend kann auch bei
Vollzug einer Haftstrafe eine Ausbildung zu Ende geführt
werden bzw. ein Arbeitsplatz erhalten
bleiben und je nach begangener Tat können verurteilte
Jugendliche im sozialen Gefüge bleiben. Die Wiedereingliederung in die
Gesellschaft würde
dadurch in wesentlich kürzerer Zeit erfolgen und die
Maßnahmen zur Rückführung
entsprechend dem beispielsweise „Wochenend-Knast“ in Deutschland
parallel geführt
werden.
In Österreich gibt es nach wie vor nur
die Möglichkeit - auch für Jugendliche - die Haftstrafe
ausschließlich am Stück zu verbüßen.
Unterzeichnete Abgeordnete richten deshalb an die Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage:
1.
Wie sehen Sie den Umstand der Gesetzgebung, dass es in Österreich
keine Möglichkeit
gibt, Haftstrafen
„auf Etappen“ zu verhängen?
2.
Wie sehen Sie die damit zusammenhängende Tatsache, dass
Straftäter und vor allem
Jugendstraftäter
auch aufgrund einer kurzen Haftstrafe - z.B. 1 Monat - ihren
Arbeitsplatz
verlieren und somit völlig aus dem sozialen Kontext und der Arbeitswelt
gerissen werden?
3.
Welche Möglichkeiten sehen Sie, dass
auch in Österreich - vor allem für jugendliche
StraftäterInnen - ein Abbüßen der Haftstrafe auf Etappen
umgesetzt wird und für welche
Fälle würden Sie diese Form der Verbüßung der Haftstrafe
für umsetzbar halten?