6937/J XXIV. GP

Eingelangt am 18.11.2010
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Anfrage

der Abgeordneten Mag.a Rosa Lohfeyer

und GenossInnen

betreffend Aufteilung der Haftstrafe

Im Jugendgerichtsgesetz Deutschland wird bei jugendlichen Straftätern - nach Ermessen - im
§ 16 Jugendarrest zwischen Freizeitarrest, Kurzarrest oder Dauerarrest unterschieden. Im
Gegensatz zur Österreichischen Jugendgerichtsbarkeit ist es in Deutschland möglich, bei
Verurteilung Gefängniszeiten in Form von Kurzarrest „in Etappen zu verbüßen“.

Dementsprechend kann auch bei Vollzug einer Haftstrafe eine Ausbildung zu Ende geführt
werden bzw. ein Arbeitsplatz erhalten bleiben und je nach begangener Tat können verurteilte
Jugendliche im sozialen Gefüge bleiben. Die Wiedereingliederung in die Gesellschaft würde
dadurch in wesentlich kürzerer Zeit erfolgen und die Maßnahmen zur Rückführung
entsprechend dem beispielsweise „Wochenend-Knast“ in Deutschland parallel geführt
werden.

In Österreich gibt es nach wie vor nur die Möglichkeit - auch für Jugendliche - die Haftstrafe
ausschließlich am Stück zu verbüßen.

Unterzeichnete Abgeordnete richten deshalb an die Bundesministerin für Justiz folgende

Anfrage:

1.   Wie sehen Sie den Umstand der Gesetzgebung, dass es in Österreich keine Möglichkeit
gibt, Haftstrafen „auf Etappen“ zu verhängen?

2.                   Wie sehen Sie die damit zusammenhängende Tatsache, dass Straftäter und vor allem
Jugendstraftäter auch aufgrund einer kurzen Haftstrafe - z.B. 1 Monat - ihren
Arbeitsplatz verlieren und somit völlig aus dem sozialen Kontext und der Arbeitswelt
gerissen werden?

3.                   Welche Möglichkeiten sehen Sie, dass auch in Österreich - vor allem für jugendliche
StraftäterInnen - ein Abbüßen der Haftstrafe auf Etappen umgesetzt wird und für welche
Fälle würden Sie diese Form der Verbüßung der Haftstrafe für umsetzbar halten?