6949/J XXIV. GP

Eingelangt am 18.11.2010
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Lausch

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend externe medizinische Behandlung von Häftlingen

 

Ein erst kürzlich erschienener Artikel im „Profil“ und die Flucht eines Häftlings aus dem Wagner Jauregg Krankenhaus in Graz, wohin er zuvor von der Justizanstalt eingeliefert worden war, hat die medizinische Versorgung und Behandlung von Häftlingen außerhalb der Strafanstalten wieder in die Medien gebracht.

Während die Justiz von massiven Einsparungsmaßnahmen betroffen ist, und es teilweise an einfachsten Ausrüstungsgegenständen mangelt, welche der Sicherheit von Justizwachebeamten dienen würden, wirft die teils kostspielige externe medizinische Versorgung und Behandlung von Häftlingen viele Fragen auf.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Justiz nachstehende

Anfrage:

1. Wie viele Häftlinge sind in den letzten drei Jahren in externen medizinischen Einrichtungen stationär behandelt worden (aufgeschlüsselt auf Jahr, Behandlungsort und Haftanstalt)?

2. Wie viele Häftlinge sind in den letzten drei Jahren in externen medizinischen Einrichtungen ambulant behandelt worden (aufgeschlüsselt auf Jahr, Behandlungsort und Haftanstalt)?

3. Auf wie hoch belaufen sich die Kosten für sämtliche Behandlungen (aufgeschlüsselt auf Jahr, Anzahl der Behandlungen, Behandlungsort)?

4. In wie vielen Fällen (aufgeschlüsselt nach Jahren) stand die Behandlung im Zusammenhang mit Suchtmittelmissbrauch?

5. Wie viele Verträge betreffend sogenannten „gesperrten Abteilungen“ (Beispiel KH Barmherzige Brüder – Justizanstalt Josefstadt) gibt es österreichweit mit externen Krankenanstalten (aufgeschlüsselt auf Justizanstalten und Krankenanstalten)?

6. Wird mit den Krankenanstalten (gem. Frage 5) pauschal abgerechnet oder nach tatsächlicher Belegung der Betten bzw. durchgeführten Behandlungen?

            6.1 Bei unterschiedlichen Abrechnungsmodellen, aufgeschlüsselt nach Abrechnungsmodell und Krankenanstalten.

7. Wie hoch waren in den letzten drei Jahren die Kosten dieser „gesperrten Abteilungen“ (aufgeschlüsselt auf Jahr und Krankenanstalten)?

8. Wie hoch ist die tatsächliche prozentuelle Auslastung der Betten in den einzelnen „gesperrten Abteilungen“ (aufgeschlüsselt auf einzelne Abteilungen)?

9. Nach welchen Kriterien wurden die Krankenhäuser für gesperrte Abteilungen ausgewählt?