6951/J XXIV. GP
Eingelangt am 18.11.2010
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ANFRAGE
des Abgeordneten Lausch
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Anrainerbeschwerden Justizanstalt Leoben
Mehrere Leserbriefe und Anrainerbeschwerden deuten auf einen massiven Planungsfehler der „Luxus-Justizanstalt“ Leoben hin.
Aus den Bürgerinterventionen geht hervor, dass sich 150m westlich der Justizanstalt eine Wohnsiedlung mit mehreren hundert Anwohnern befindet. Zwischen dem Justizzentrum und der Wohnsiedlung liegt ein Grundstück, welches im Besitz der Bundesimmobiliengesellschaft steht.
Viele Bewohner auf der Ostseite der Wohnsiedlung fühlen sich durch den Lärm welchen die Häftlinge – oft bis 24 Uhr – betreiben massiv gestört. Ebenfalls belästigend und unerhört sind Pfiffe von Häftlingen, wenn weibliche Bewohner Balkone der Ostseite betreten.
Es ist unzumutbar, dass strafrechtlich Verurteilte freien Blick in fremde Wohnungen bekommen, und somit uneingeschränkte Einsicht in die Privatsphäre der Anrainer haben. Die Mauer um das Gefängnis ist mit ihrer Höhe für einen adäquaten Sichtschutz nicht ausreichend.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Justiz nachstehende
Anfrage:
1. Sind dem Bundesministerium für Justiz die Vorwürfe und Probleme der Anrainer im Westen der Justizanstalt Leoben bekannt?
2. Finden mögliche Probleme von Anrainern bei der generellen Planung von Justizanstalten Berücksichtigung?
2.1 Wenn ja, in welcher Form?
3. Steht bei der Planung von Luxusgefängnissen das Wohlbefinden von Häftlingen in der Prioritätensetzung über den Sorgen und Problemen der Anrainer rund um die Haftanstalten?
4. Warum wurde bei der Planung der Justizanstalt Leoben auf die mögliche Verletzung der Privatsphäre von Anrainern keine Rücksicht genommen?
5. Gibt es konkrete Pläne seitens des Bundesministeriums für Justiz gegen die Probleme der Anrainer westlich der Justizanstalt Leoben etwas zu unternehmen, und einen Adäquaten Sichtschutz zu installieren?
5.1 Wenn ja, welche?
5.2 Wann soll die längst überfällige Umsetzung erfolgen?