6962/J XXIV. GP

Eingelangt am 18.11.2010
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend Weingeist im Toastbrot der Marke "Korngold"

 

 

Das bei der Lebensmittelkette "Hofer" erhältliche Toastbrot der Marke "Korngold" enthält Weingeist. Es birgt daher insbesondere für ehemals alkoholkranke Menschen, ebenso wie für Kinder Gefahren. Studien haben gezeigt, dass Kinder, die regelmäßig alkoholhaltige Nahrungsmittel zu sich nehmen, später eine deutlich geringere Hemmschwelle haben, harte Alkoholika zu sich zu nehmen.

Im speziellen Fall wird der Weingeist als Konservierungsmittel verwendet. Bei der Verpackung des Brotes wird dieser in den Folientunnel eingesprüht, um für eine keimabtötende Atmosphäre zu sorgen.

Ein Mitarbeiter der Direktion Soziales und Gesundheit der oberösterreichischen Landesregierung versucht in einem E-Mail alle Bedenken aus dem Weg zu räumen: "Diese Atmosphäre dient dazu Keim und Schimmelpilzsporen abzutöten und so die längere Haltbarkeit zu ermöglichen. Von einem alkoholhaltigen Produkt kann jedoch auf Grund der raschen Verdunstung des hochprozentigen Alkohols nicht gesprochen werden. Daher besteht keine Gefahr für Alkoholiker und Kinder."

Diese Auskunft ist so nicht richtig. Die Firma Spitz, der Erzeuger des Produktes, gab auf Anfrage bekannt, dass der hochprozentige Alkohol sehr wohl auch im Teig enthalten ist. Selbst nachdem das Brot getoastet ist, bleibt Restalkohol (etwa 5 Prozent der ursprünglichen Menge) enthalten.

Aufgrund der geltenden Rechtslage darf auf der Verpackung dennoch mit dem Werbespruch "ohne Konservierungsmittel" für das Toastbrot der Marke "Korngold" geworben werden. Weingeist gilt rechtlich nicht als Zusatzstoff, sondern als Lebensmitteltzutat. Wie ein Test des VKI ergeben hat, ist diese "Zutat" jedoch keine Notwendigkeit.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Ist Ihnen bekannt, dass das Toastbrot der Marke "Korngold" Weingeist enthält?

 

2.    Wenn ja, gibt es Studien die darauf hindeuten, dass dies für Kinder und ehemals Alkoholkranke keine nachteiligen Folgen haben kann und welche Studien wären dies?

 

3.    Wenn nein, warum nicht?

 

4.    Sehen Sie für ehemals Alkoholkranke beim Verzehr des angeführten Brotes keine Gefahr einer eventuellen Rückfälligkeit in den Alkoholismus?

 

5.    Wenn doch, was werden Sie unternehmen, um das Produkt aus dem Handel zu entfernen?

 

6.    Wenn nicht, wie können Sie ein eventuelles Gefahrenpotential mit Sicherheit ausschließen?

 

7.    Ist Ihnen bekannt, ob noch weitere Lebensmittel im Handel erhältlich sind, bei denen Alkohol als Konservierungsmittel verwendet wurde?

 

8.    Wenn ja, welche sind dies?

 

9.    Wenn nein, warum werden derartige Lebensmittel nicht erfasst?

 

10. Sind Ihnen Fälle von Personen bekannt, die nach dem Konsum alkoholhaltiger Lebensmittel in den Alkoholismus zurückgefallen sind und bei denen ein kausaler Zusammenhang damit besteht?

 

11. Ist Ihnen die Studie bekannt, wonach, Kinder die regelmäßig alkoholhaltige Nahrungsmittel zu sich nehmen, später eine deutlich geringere Hemmschwelle haben, harte Alkoholika zu konsumieren?

 

12. Wenn ja, weshalb halten Sie derartige Produkte dennoch nicht für gefährlich?

 

13. Wenn nein, wie kann Ihrerseits dann effizienter Schutz der Gesundheit unserer Bevölkerung gewährleistet werden?