6975/J XXIV. GP
Eingelangt am 19.11.2010
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ANFRAGE
der Abgeordneten Schenk, Ursula Haubner
und Kollegen
an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend Maßnahmen gegen psychische Erkrankungen
Bereits im Frauengesundheitsbericht 2005 wurde festgestellt, dass Frauen doppelt so häufig wie Männer von Depressionen betroffen sind. Daher resultiert eine Übermedikalisierung von Frauen im Bereich der Psychopharmaka wie Anti Depressiva oder Tranquilizer. Mehr als 70% dieser Medikamente wurden an das weibliche Geschlecht verschrieben.
Die in dem zitierten Bericht erfassten Daten zur gesundheitlichen Lage von Frauen in Österreich sollten als Ausgangspunkt für die weitere Strategieentwicklung zur Erlangung eines geschlechtergerechten Gesundheitssystems angesehen werden.
Heute, fünf Jahre danach wissen wir, dass psychische Erkrankungen wie Depressionen und Burnout nach wie vor ein gravierendes Problem darstellen. Laut dem Gesundheitsbericht 2009 ist „seit langem bekannt, dass Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention umso besser angenommen werden und effektiver sind, je genauer sie auf die jeweilige Zielgruppe abgestimmt werden“. Im Bereich Burnout wissen wir jedoch lediglich, dass alle Bevölkerungs- und Berufsschichten betroffen sind und die Zahl der Erkrankten und gefährdeten Personen stetig steigt. Sie jedoch (5329/AB) verwenden noch immer Zahlenmaterial aus einer Burnout-Studie aus dem Jahr 2007, die Sie als „aktuell“ ansehen.
Die Frauenministerin hat im Sommer 2010 die Behandlung von seelischen Leiden auf Krankenschein gefordert, Sie jedoch setzen auf den präventiven Ansatz. Im Hinblick auf Neuerkrankungen mag dies zielführend sein, nicht jedoch bei den bereits von Burnout betroffenen Personen. Wie viele das tatsächlich sind lässt sich schwer eruieren, was die Bundesregierung anscheinend von einer Evaluierung abhält.
Im Hinblick auf die Kosten von bis zu 300 Millionen Euro jährlich, die in Österreich für psychische Erkrankungen ausgegeben werden und dem volkswirtschaftlichen Schaden, der aus 2,5 Millionen Krankenstandtagen resultiert, ist ein diesbezüglich passives Verhalten grob fahrlässig.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit folgende
ANFRAGE: