6986/J XXIV. GP
Eingelangt am 23.11.2010
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Anfrage
des Abgeordneten Dr. Rosenkranz
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Interview mit Fritzl
Der OTS136 vom 02.November 2010 ist zu entnehmen:
„Interview mit Fritzl war nicht genehmigt
Utl.: Offensichtlich Missbrauch der "Verhörzone" =
Wien (OTS) - Zu heutigen Berichten über ein Interview mit dem Inhaftierten Josef Fritzl hält das Bundesministerium für Justiz fest, dass dieses Interview von der Vollzugsdirektion als zuständige Behörde im Bundesministerium für Justiz nicht genehmigt war.
Grundsätzlich bedürfen Interviews von Straf- und Untersuchungshäftlingen der Genehmigung der Vollzugsdirektion bzw. des zuständigen Haftrichters.
Im Fall Josef Fritzl wurde eine derartige Genehmigung bisher nicht erteilt und wird unter anderem im Interesse des Opferschutzes auch weiterhin nicht erteilt werden. Im konkreten Fall gab es darüber hinaus auch keine Anfrage eines Mediums.
Offensichtlich ist das nun zur Veröffentlichung gekommene Interview in der so genannten Verhörzone durch Mithilfe eines Rechtsanwalts entstanden.
Die Verhörzone ist ein Bereich im Halbgesperre einer Justizanstalt, der nur für Behördenvertreter und Rechtsanwälte zugänglich ist. Die Nutzung der Verhörzone für das (geheime) Zustandekommen eines Interviews kommt einem Missbrauch gleich und das Bundesministerium für Justiz hat den betroffenen Anwalt bereits zur Stellungnahme aufgefordert.“
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz
nachstehende
Anfrage
1. Hat sich der Bild-Journalist Ainetter als Rechtsanwalt ausgegeben?
2. Wenn ja, mit welchem Dokument?
3. Wenn nein, warum wird dies behauptet?
4. Ist das Interview durch Mithilfe eines Rechtsanwaltes entstanden?
5. Wenn ja, welcher Rechtsanwalt wäre dies gewesen?
6. Wenn nein, warum schreiben Sie es in der Aussendung?
7. Gibt es eine Dienstanweisung, welche regelt, dass keine Handys, etc. in die Anstalt mitgenommen werden dürfen?
8. Wenn ja, gilt dies auch für Rechtsanwälte?
9. Gibt es für Besucher eine Leibesvisitation?
10. Wenn nein warum nicht?
11. Wenn ja, wie viele wurden im Jahr 2010 durchgeführt?
12. Gibt es in der Vernehmungszone eine visuelle (schonende) Überwachung der Insassen und deren Besucher, wie dies im Strafvollzugsgesetz normiert wäre?
13. Wenn ja, gibt es diese auch bei Besuchen von Rechtsanwälten?
14. Wenn nein, warum nicht?
15. Gibt es Bereiche, die nicht überwacht werden?
16. Wenn ja, warum?
17. Wie viele
Verwaltungsübertretungen im Sinne des § 180a StVG gab es
in der Justizanstalt Stein in den Jahren 2009 und 2010?
18. Wurden diese Übertretungen
von der Leitung der JA Stein zur Anzeige
gebracht?
19. Wenn nein, warum nicht?
20. Welche Konsequenzen gab es für die angezeigten Personen?
21. Welche Konsequenzen hatte das für die Insassen?
22. Wie sieht grundsätzlich die Überwachung der Kontakte mit der Außenwelt aus, vor allem bei Insassenbesuchen, Briefverkehr und Telefon?
23. Wird Insassen die Möglichkeit gegeben, dass Internet zu nutzen?
24. Wenn ja, wie wird es überwacht?
25. Gibt es in Anstalten die Möglichkeit unüberwacht mit Personen, die nicht unter die im § 90b Abs. 4 bis 6 StVG genannten Personen und Stellen fallen, zu telefonieren?
26. Wenn ja, warum?
27. Gibt es Anstalten, in denen die Insassen mit dem eigenen Handy telefonieren dürfen?
28. Wenn ja, warum?
29. Wenn ja, werden die Gespräche überwacht und wie?
30. Gab es in der Anstalt Stein schon öfter Mängel bei der Sicherheitskontrolle von Besuchern, die eventuell von Bediensteten vorgebracht wurden?
31. Wenn ja, wurden die Mängel behoben?
32. Wenn die Mängel nicht behoben wurden, warum nicht?
33. Welche Schritte zur Aufklärung haben Sie gesetzt?