7001/J XXIV. GP

Eingelangt am 26.11.2010
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner

und anderer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend Versteigerung des Bildes "Kirche in Cassone" von Gustav Klimt

 

Am 3. Februar 2010 kam es in London zu einer Versteigerung des Bildes "Kirche in Cassone" (Landschaft mit Zypressen) von Gustav Klimt durch das Auktionshaus Sotheby´s. Die Versteigerung erbrachte offenbar rund 31 Mio. €. Laut Medienberichten in österreichischen und internationalen Medien kam es zuvor zur ersten "Privatrestitution" in Österreich (der Standard 9./10. Jänner 2010). Gegenstand dieser "Privatrestitution" war das erwähnte Bild Gustav Klimts. Im zitierten Artikel der Tageszeitung der Standard heißt es: Dank des Kunstrückgabe­gesetzes und entsprechenden Restitutionen verfügt der Markt über eine beständig sprudelnde Quelle für Kunstwerke. Die Umsätze sahnt hauptsächlich das Ausland ab. Ungeachtet moderner Kommunikationstechnik sind London und New York die besten Marktplätze, Christie´s und Sotheby´s über ihre finanzkräftige Stammklientel die lukrativsten Adressen. Auf Basis besonders berücksichtigungswürdiger Gründe erhielt das Meisterwerk eine Ausfuhrgenehmigung und trat bereits 2009 seine Reise nach London an"

 

In einem Artikel des Wirtschaftsblattes vom 14. Jänner 2010 wird die Geschäftsführerin von Sotheby´s Österreich wie folgt zitiert: "Neben der Tatsache, dass es sich bei dem Bild "Kirche in Cassone" um eine Ikone der österreichischen Kunst handelt, macht vor allem die Provenienz aus einer der bedeutenden österreichischen Vorkriegssammlungen dieses Gemälde zu einem nicht nur kunstgeschichtlich, sondern vor allem historisch äußerst wichtigen Zeugnis."

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur nachfolgende

 

Anfrage:

 

  1. Wurde eine Ausfuhrgenehmigung für das Bild "Kirche in Cassone" von Gustav Klimt beantragt?
  2. Wenn ja, wer hat diese Ausfuhr genehmigt und mit welcher Begründung?
  3. War Ihnen als ressortzuständige Bundesministerin diese Entscheidung bekannt?
  4. Waren die Beamten Ihres Hauses in die Entscheidung einer Ausfuhrgenehmigung für das Bild "Kirche in Cassone" eingebunden?
  5. Wenn diese Ausfuhr genehmigt wurde, warum kam in diesem Fall, der eine "Ikone der österreichischen Kultur" betrifft, das Ausfuhrverbotsgesetz nicht zur Anwendung?
  6. Wurde für die Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung mit Ihnen oder mit Mitarbeitern Ihres Kabinett von irgendeiner Seite Kontakt aufgenommen?
  7. Wenn ja, von wem?
  8. Im Kunstrückgabegesetz besteht eine Ausnahme vom Ausfuhrverbotsgesetz; Wurde diese Ausnahmeregelung in diesem Fall angewendet?
  9. Wenn ja, warum und besteht diese Praxis schon seit längerem?
  10. Wurde in Ihrer Amtszeit als Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur bereits für andere Kunstwerke eine Ausfuhrgenehmigung unter Berufung der Ausnahme vom Ausfuhrverbotsgesetzes erteilt?
  11. Wenn ja, für welche?
  12. Der Kunstrückgabe des Bundes geht sowohl eine historische Forschung, als auch die Befassung des Beirates in Restitutionsfragen voraus. War eine Forschungskommission auch im Falle der Ausfuhr des Bildes "Kirche in Cassone" tätig?
  13. Wenn ja, zu welchem Ergebnis kam diese Kommission?
  14. Wurde der Restitutionsbeirat in dieser Sache befasst?
  15. Wenn ja, zu welchem Ergebnis kam er?
  16. Falls beide Gremien nicht befasst gewesen sein sollten, auf Grund welcher Expertise oder auf der Basis welches Gutachtens wurde die Ausfuhr der "Kirche in Cassone" genehmigt?
  17. War die Versteigerungsabsicht bei der Antragstellung bekannt?