7007/J XXIV. GP
Eingelangt am 29.11.2010
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ANFRAGE
des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Justiz
Claudia Bandion-Ortner
betreffend Adoptions- und Fortpflanzungsverbot für Lesben und Schwule
In Deutschland stellte bereits 2009 die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) eine Studie über Kinder in gleichgeschlechtlichen Beziehungen vor (siehe Studie: Lebenssituation von Kindern in gleichgeschlechtlichen Beziehungen, Hrgs. von Bundesministerium für Justiz, Dr. Marina Rupp). Die Ergebnisse widerlegen klar die Vorurteile, die nach wie vor auch die österreichische Gesetzesgebung beeinflussen bzw. mit denen seitens der GesetzgeberInnen argumentiert wird. Die Ergebnisse der Untersuchung werden als ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur vollen gesellschaftlichen und rechtlichen Anerkennung homosexueller Paare gehandhabt.
Das derzeitige Adoptionsrecht bevorzugt klassische Vater-Mutter- Beziehungen und gewährt zwei Männern oder zwei Frauen in einer Eingetragenen PartnerInnenschaft kein gemeinsames Sorgerecht:
Die Gesetzeslage zur Eingetragenen PartnerInnenschaft in Österreich, welche seit 1.1.2010 möglich ist, sieht ein explizites Verbot sowohl der Stiefkind-, als auch Fremdkindadoption vor. Lediglich eine Stiefkindadoption nach dem Ableben des Partners/ der Partnerin kann beantragt werden. In Österreich werden jedoch bereits tausende Kinder in gleichgeschlechtlichen Eltern aufgezogen. Die österreichischen GesetzesgeberInnen agieren hier allen Anschein nach ungeachtet der gesellschaftlichen Realität.
Die deutsche Justizministerkonferenz hat am 10.Nov. 2010 beschlossen, die deutsche Bundesregierung aufzufordern auch eingetragenen LebenspartnerInnenschaften die Adoption eines Kindes zu ermöglichen. Mit dem Argument, dass „Schwule und Lesben genauso gute oder schlechte Eltern wie Heterosexuelle sind“, sprach sich die deutsche Justizministerkonferenz in einem mehrheitlich gefassten Beschluss dafür aus, dass hier eine Gleichbehandlung mit Eheleuten und Alleinstehenden geben müsse. In Deutschland können in einer Eingetragenen PartnerInnenschaft lebende homosexuelle Frauen und Männer lediglich das leibliche Kind des Partners/ der Partnerin adoptieren.
In Österreich ist beides per Gesetz untersagt.
Mit der Einführung der EP wurde weiter die medizinisch unterstützte Fortpflanzung in gleichgeschlechtlichen PartnerInnenschaften ausdrücklich verboten. Strafe: bis zu EUR 36.000,-- Geldstrafe oder bis 2 Wochen Haft. Damit wird Frauen (unter Strafandrohung) die Fortpflanzung verboten, bloß weil sie mit einer anderen Frau, und nicht mit einem Mann, in einer PartnerInnenschaft leben. Lesbischen Frauen (auch alleinstehenden), denen ein Geschlechtsverkehr entgegen ihrer sexuellen Orientierung nicht zumutbar ist, wird praktisch jede Fortpflanzung untersagt. Die Bundesregierung hat am 27. April 2010 eine Stellungnahme an den Verfassungsgerichtshof beschlossen, mit dem sie das Fortpflanzungsverbot einstimmig verteidigt – u.a. mit der Argumentation, das Fortpflanzungsrecht für Lesben wirke sich diskriminierend auf schwule Männer aus.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
Nur ein/e MinisterIn hätte den Beschluss der Bundesregierung durch Verweigerung der Zustimmung verhindern können.