7007/J XXIV. GP

Eingelangt am 29.11.2010
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

Claudia Bandion-Ortner

 

betreffend Adoptions- und Fortpflanzungsverbot für Lesben und Schwule

 

 

In Deutschland stellte bereits 2009 die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) eine Studie über Kinder in gleichgeschlechtlichen Beziehungen vor (siehe Studie: Lebenssituation von Kindern in gleichgeschlechtlichen Beziehungen, Hrgs. von Bundesministerium für Justiz, Dr. Marina Rupp). Die Ergebnisse widerlegen klar die Vorurteile, die nach wie vor auch die österreichische Gesetzesgebung beeinflussen bzw. mit denen seitens der GesetzgeberInnen argumentiert wird. Die Ergebnisse der Untersuchung werden als ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur vollen gesellschaftlichen und rechtlichen Anerkennung homosexueller Paare gehandhabt.

 

Das derzeitige Adoptionsrecht bevorzugt klassische Vater-Mutter- Beziehungen und gewährt zwei Männern oder zwei Frauen in einer Eingetragenen PartnerInnenschaft kein gemeinsames Sorgerecht:  

Die Gesetzeslage zur Eingetragenen PartnerInnenschaft in Österreich, welche seit 1.1.2010 möglich ist, sieht ein explizites Verbot sowohl der Stiefkind-, als auch Fremdkindadoption vor. Lediglich eine Stiefkindadoption nach dem Ableben des Partners/ der Partnerin kann beantragt werden. In Österreich werden jedoch bereits tausende Kinder in gleichgeschlechtlichen Eltern aufgezogen. Die österreichischen GesetzesgeberInnen agieren hier allen Anschein nach ungeachtet der gesellschaftlichen Realität.

 

 

Die deutsche Justizministerkonferenz hat am 10.Nov. 2010 beschlossen, die deutsche Bundesregierung aufzufordern auch eingetragenen LebenspartnerInnenschaften die Adoption eines Kindes zu ermöglichen. Mit dem Argument, dass „Schwule und Lesben genauso gute oder schlechte Eltern wie Heterosexuelle sind“, sprach sich die deutsche Justizministerkonferenz in einem mehrheitlich gefassten Beschluss dafür aus, dass hier eine Gleichbehandlung mit Eheleuten und Alleinstehenden geben müsse. In Deutschland können in einer Eingetragenen PartnerInnenschaft lebende homosexuelle Frauen und Männer lediglich das leibliche Kind des Partners/ der Partnerin  adoptieren.

In Österreich ist beides per Gesetz untersagt.


Mit der Einführung der EP wurde weiter die medizinisch unterstützte Fortpflanzung in gleichgeschlechtlichen PartnerInnenschaften ausdrücklich verboten. Strafe: bis zu EUR 36.000,-- Geldstrafe oder bis 2 Wochen Haft. Damit wird Frauen (unter Strafandrohung) die Fortpflanzung verboten, bloß weil sie mit einer anderen Frau, und nicht mit einem Mann, in einer PartnerInnenschaft leben. Lesbischen Frauen (auch alleinstehenden), denen ein Geschlechtsverkehr entgegen ihrer sexuellen Orientierung nicht zumutbar ist, wird praktisch jede Fortpflanzung untersagt. Die Bundesregierung hat am 27. April 2010 eine Stellungnahme an den Verfassungsgerichtshof beschlossen, mit dem sie das Fortpflanzungsverbot einstimmig verteidigt – u.a. mit der Argumentation, das Fortpflanzungsrecht für Lesben wirke sich diskriminierend auf schwule Männer aus.

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

  1. Ist die erwähnte Studie dem Justizministerium bekannt?

 

  1. Kommen für Sie Änderungen beim österreichischen Adoptionsrecht für Lesben und Schwule in Frage?

 

  1.  Wenn nein, warum?

 

  1. Wenn ja, in welcher Form und wie würden die konkreten Änderungen aussehen?

 

  1. Die Justizministerin beruft sich bei Frage der gemeinsamen Obsorge auf eine deutsche Studie. Werden sie daher auch in der Frage des Adoptionsrechts die angegebene deutsche Studie als Diskussionsgrundlage hinzuziehen?

 

  1.  Wenn ja, in welcher Form?

 

  1. Wie könnte hier die konkrete Umsetzung/ Implementierung aussehen?

 

  1.  Wenn nein, wieso nicht?

 

  1.  Setzt sich die Justizministerin für das Aufrechterhalten des Adoptionsverbots für Lesben und Schwule ein?

 

  1. Wenn ja, aus welchen Gründen?

 

  1. Wenn nein, welche Verbesserungen wären hier in welchem Zeitraum  durchzuführen?

  1.  Welche detaillierten Gründe wurden vorgebracht, um das Verbot der medizinisch unterstützten Fortpflanzung in gleichgeschlechtlichen PartnerInnenschaften aufrechtzuerhalten?

 

  1. Erachten Sie das Verbot für homosexuelle Paare gegenüber heterosexuellen Paaren als diskriminierend?

 

  1. Wenn ja, wieso setzen sie sich für den Fortbestand von diesem ein?

 

  1. Wenn nein, mit welcher Begründung?

 

  1.  Sind sie der Meinung, dass die biologischen Voraussetzungen von Frauen dazu führen, dass durch medizinisch unterstützte Fortpflanzung schwule Männer diskriminiert werden würden?

 

  1. Wenn nein, wieso haben Sie die Stellungnahme nicht in Frage gestellt?

Nur ein/e MinisterIn hätte den Beschluss der Bundesregierung durch Verweigerung der Zustimmung verhindern können.

 

  1. Wenn ja, müsste nicht dieser Argumentation folgend, konsequenterweise die Leihmütterschaft für homosexuelle Männerpaare erlaubt werden?

 

  1. Wenn nein, wieso nicht?

 

  1.  Wenn ja, wann kann hier mit positiven Entwicklungen für homosexuelle Paare, die einen Kinderwunsch haben, gerechnet werden?

 

  1.  Ist dem Justizministerium die Klage von Daniela & Christina Bauer beim Verfassungsgerichtshof bezügl. der Aufhebung des Verbots (§ 2 Abs. 1 Fortpflanzungsmedizingesetz - G 14/10 bekannt?

 

  1.  Wenn ja, wie stehen Sie zu dieser?

 

  1. Legal und ohne Strafe können Frauen(paare) aktuell im Ausland von der medizinisch unterstützen Fortpflanzung Gebrauch machen, um dann in Österreich zu leben. Von den Gerichten ist nicht einheitlich geklärt, ob der Samenspender, nach österreichischem Recht, als Vater des Kindes in Anspruch genommen werden kann, oder nicht. Welche Meinung vertritt in dieser Problematik das Justizministerium?

 

  1. Sind Sie der Meinung, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen hier dem Kindeswohl dienen?

 

  1. Wenn ja, mit welcher Begründung?

 

  1.  Wenn nein, was muss erfolgen, um die Situation zu verbessern?

 

  1.  Wann kann damit gerechnet werden?

  1.  Halten Sie bis zu EUR 36.000 Geldstrafe oder bis 2 Wochen Haft für den Arzt/ die Ärztin bzw. für Frauen, die durch das Fortpflanzungsverbot kriminalisiert werden für gerechtfertigt?

 

  1. Wenn ja, mit welcher Begründung?

 

  1. Wenn nein, was werden Sie dagegen unternehmen?