7011/J XXIV. GP

Eingelangt am 30.11.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Am 18.12.2014 erfolgte eine vertraulichkeits-/datenschutzkonforme Adaptierung

 

Anfrage

 

der Abgeordneten Elisabeth Hakel und KollegInnen

an die Bundesministerin für Justiz Dr.in Claudia Bandion-Ortner

betreffend den Ermittlungen gegen die Internetseite „alpen-donau.info

Im Rahmen der Ermittlungen gegen die BetreiberInnen der Internetseite „alpen-donau.info und deren Umfeld stellen sich bei nähere Betrachtungen einige Fragen.

Die Internetseite „alpen-donau.info ist seit Frühjahr 2009 online. Die Server befindet sich laut Angaben vorherigen Anfragen in den USA.

Im November 2010 kam es in der Causa österreichweit zu Hausdurchsuchungen und Verhören Dennoch ist die Seite nachwievor in Betrieb und wird täglich aktualisiert. Medial wird die Thematik sehr detailreich diskutiert. Von Seiten der ErmittlerInnen ist indes wenig zu hören.

Der derstandard.at berichtete am 16. November 2010 über Verbindungen mit der NPD in Sachsen. „Wie berichtet, soll die Administration der Seite von sächsischen Neonazis übernommen worden sein. Nach Recherchen des STANDARD soll es sich bei dem Administrator um einen Chemnitzer NPD-Aktivisten handeln, der in der Szene unter dem Pseudonym Dr. Brandt firmiert. Er betreute Internetseiten der NPD und verfügt über die nötigen Kenntnisse zum anonymen Betreiben einer Internetseite.

Weiters heißt es in diesem Artikel: „Auch Uwe Sailer, ein auf Druck der FPÖ vom Dienst suspendierter Linzer Polizist, bestätigte, dass er den NDP-Mann schon kurz nachdem die Seite im Frühling 2009 online ging, ausgeforscht hatte. Der Verfassungsschutz sagte wiederholt, dass die Seite nicht vom Netz genommen werden könne, weil sie auf einem Server in den USA liegt. Sailer behauptet das Gegenteil: "Ich musste leider aus eigener Erfahrung feststellen, es ist nur kein Wollen vorhanden".

Auf eine andere Verbindung wurde vom Falter in der Ausgabe 46/2010 hingewiesen. Dort heißt es: „Hat Radl nun auch mit alpen-donau.info etwas zu tun? Am Telefon antwortet Radl darauf nicht. Denn: „Ihre Zeitung unterstützt auf auffällige Weise Rauschgifthändler und Drogenneger. Und meine Freunde und Bekannten, darunter auch viele von der Polizei, schätzen Ihre Zeitung überhaupt nicht. Das Schmierblatt Falter pflege Kontakte zu Israel und den USA, zu Leuten, die Folter betrieben. Auf nochmalige Nachfrage, ob Radl für alpen-donau.info arbeitet, sagt er, fast drohend: „Überlegen Sie sich, für wen Sie arbeiten. Es wäre besser für Sie." Dann sagt er „Danke und auf Wiederhören" und legt auf"

Franz Radl jun. wird immer wieder auch mit der „Schraubenaffäre genannt, in welcher er von der Polizei einen internen Akt erhalten hat und diesen im Internet verbreitete.


Am 12. November 2010 veröffentlichte derstandard.at die APA-Meldung: „Für Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) sind die 18 Hausdurchsuchungen, die im Zuge der Ermittlungen gegen die Neonazi-Homepage "alpen-donau.info" durchgeführt worden sind, ein "Signal", dass "intensiv dagegen angekämpft wird". Gefragt, ob die Ermittlungen ihrer Meinung nach gut genug laufen, meinte Fekter am Freitag am Rande einer Pressekonferenz außerdem, das Innenministerium habe "klar und deutlich" gezeigt, dass hier gemeinsam mit der Justiz "aktiv vorgegangen worden" sei. Im Hinblick auf die konkrete Verdachtslage ersuche sie, bei der Staatsanwaltschaft nachzufragen, sagte Fekter auf die Frage, ob sie im Zusammenhang mit der Homepage Maulwürfe im Innenministerium ausschließen könne. Sie ersuche auch, "von Verdächtigungen und Beschuldigungen Abstand zu nehmen, wenn es dafür keine Fakten gibt".

 

Zu konkreten Aspekten, etwa warum gegen den Sohn eines ehemaligen Beamten des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) nicht ermittelt wird, wollte sich die Innenministerin nicht äußern. Seitens der Behörden war bestätigt worden, dass ein ehemaliger Beamter des BVT einen volljährigen Sohn hat, der sich im Dunstkreis von Rechtsextremisten bewege. Der Beamte war demnach im Sommer dieses Jahres versetzt worden. Am Donnerstag wurde eine Anzeige bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft von Oktober bekannt, in der der Sohn als einer der Hauptverantwortlichen der Website, nämlich als Hilfsadministrator, genannt wird.

Seit einigen Jahren sind Burschenschaften nicht mehr Teil des Verfassungsschutzberichts. Darauf angesprochen, ob man diese wieder stärker beobachten bzw. in den Bericht aufnehmen sollte, erklärte Fekter: Der Verfassungsschutz kümmere sich um strafrechtliche Hintergründe - wenn es zu "strafrechtlichen Ausfällen" komme, werde Anzeige erstattet. "Generell Gruppierungen unter einen generellen Verdacht zu stellen, davon halte ich nichts." Sie sei aber dann eine "vehemente Kämpferin", wenn es "gezielt darum geht, Neonazi-Gedankengut in Österreich auszumerzen", betonte die Ministerin.

Zwei Tage zuvor berichtet News via ots.at über die Machenschaften des besagten Sohnes wie folgt: „Aus den Unterlagen geht hervor, dass es sich beim Systemadministrator der Neonazi-Seite um den 21jährigen Badener Martin S. handeln soll.

Als enger Weggefährte von S. wurde der 22jährige Boku-Student N.N. festgestellt. Der Vater von N. war bis August 2010 Ermittler im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT).

BVT-Chef Peter Gridling stellte diese Woche fest, dass N.N. nicht als Beschuldigter geführt wird.

 

Angesichts des vorliegenden Aktenmaterials scheint diesüberraschend:

- N.N. nahm am 9. September 2009 beim Ulrichsbergtreffen in Kärnten teil - in Heeresuniform und in Begleitung des amtsbekannten Rechtsextremisten Gottfried K. Nach einer Anzeige des Abwehramtes gegen N. verhängte die Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt am 15. Juni 2010 eine geringe Geldstrafe von nur 250 Euro gegen den Sohn des BVT-Ermittlers.

-  N. fiel auch auf, weil er am Truppenübungsplatz Seetaler Alpe die Hand mehrfach zum Hitlergruß gehoben und Lieder der deutschen Wehrmacht abgesungen haben soll. In seiner Befragung rechtfertigte sich N., dass er aufgrund einer Alkoholisierung keine Erinnerung an die Ereignisse hatte. Ein Verfahren gegen N. unterblieb, sein Vater blieb auch nach dem Vorfall beim BVT.

-  N. wurde im Oktober 2008 von Behörden identifiziert als eine antifaschistische Demonstration gegen den 3. Nationalratspräsidenten Martin Graf (FPÖ) attackiert wurde. Es wurde kein Verfahren gegen N. eingeleitet, sein Vater blieb im BVT-Dienst.


Martin S. wiederum, der vom 4. Februar 2008 bis zum 3. August 2008 als Grundwehrdiener an der Theresianischen Militärakademie war, wurde bereits im Jahr 2007 wegen Sachbeschädigung, Verstoß gegen das Waffengesetz und gegen das NS-Verbotsgesetz angezeigt. Ein Verfahren unterblieb - stattdessen entschied sich die Justiz für eine Diversion.

Im selben Jahr nahm S. an einem Kampfsportkurs des Bundesheeres teil. Ermittlungen ergaben, dass er über Vermittlung eines Weggefährten von Gottfried K. zu dem Kurs eingeladen wurde.

Im Dezember 2007 nimmt S. auch an einer behördlich untersagten Veranstaltung des "Bundes Freier Jugend" in Linz teil. Auch hier unterbleibt ein Verfahren.

Bei einer Einvernahme während seiner Präsenzzeit hat S. Zu Protokoll gegeben, dass er "niemals" von seiner politischen Einstellung abrücken werde. Schon damals wurde veraktet, dass davon auszugehen sei, dass sich S. künftig "intellektuell" betätigen werde.”

Mittlerweile haben einige Internetprovider den Zugang der Domain gesperrt (z.b.: Liwest).

Aus diesem Grund stellen die Abgeordneten nachfolgende Anfrage:

1)   Gibt es die juristische Möglichkeit den Zugriff auf eine Internetseite auf dem Bundesgebiet sperren zu lassen?

la) Wenn ja, welchen Prozess muss diese durchlaufen?

lb) Wenn nein, warum nicht?

2)   Gibt es von Seiten der Staatsanwaltschaft Anklagen in der Cause „alpen-donau.info” gegen die BetreiberInnen der Homepage „alpen-donau.info”?

2a) Wenn nein, wann ist mit diesen zu rechnen?

3)   Gibt es von Seiten der Staatsanwaltschaft eine Anklage gegen Martin Michael Sellner in der Causa „alpen-donau.info”?

3a) Wenn nein, warum nicht?

4) Warum wurde in den von News via ots.at

(http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20101110_OTS0174/nazi-homepage-affaere-news-veroeffentlicht-akten)

geschilderten Fälle keine Anklage gegen N.N. erhoben?