7015/J XXIV. GP

Eingelangt am 30.11.2010
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Wolfgang Zanger

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend der Überprüfungen für die Erteilung von Freigang von Häftlingen

 

Die jüngsten Vorfälle haben gezeigt, dass Häftlinge, die Freigang erhalten, diesen von der Justizvollzugsanstalt gewährten Freigang auch dazu nutzen können, wieder rückfällig resp. wieder straffällig zu werden. Daher sind die Überprüfungsmaßnahmen, nach denen ein solcher Freigang beurteilt und schließlich auch genehmigt wird, zu hinterfragen.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Bundesministerin für Justiz folgende

 

ANFRAGE

 

  1. Nach welchen Kriterien wird für Häftlinge einer Justizvollzugsanstalt Freigang gewährt?
  2. Wer ist generell zuständig für diese Überprüfungen?
  3. Liegt diese Zuständigkeit generell bei einer Einzelperson oder bei mehreren Personen?
  4. Besteht bei unsachgemäßen Prüfungen resp. Erteilungen eine konkrete Verantwortlichkeit des Genehmigenden?
  5. Nach welchen Kriterien wurde konkret für den Fall des nunmehr entflohenen Häftlings in der JVA Karlau Freigang gewährt?
  6. Wer hat diesen Freigang des nunmehr entflohenen Karlau-Häftlings genehmigt?
  7. Ist hier eine Einzelperson oder sind mehrere Personen verantwortlich?
  8. Welche Folgen wird diese Erteilung des Freiganges für den resp. die Genehmigenden haben?
  9. Sind im konkreten Fall Disziplinarmaßnahmen angedacht?