7021/J XXIV. GP

Eingelangt am 30.11.2010
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten DI Gerhard Deimek

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend die Auflösung der gemeinnützigen Stiftung UFA

 

Das UFH als privates Entsorgungssystem hat seit Gründung 1993 rund 3,7 Mio. Kühl-und Gefriergeräte mit den damit verbundenen CO2-Einsparungseffekten entsorgt und ist mit dieser Leistung alleinstehend in der Elektroaltgeräteentsorgung in Österreich. Seit 2005 sind die Rücknahme und die Entsorgung von Kühl- und Gefriergeräten für Konsumenten unentgeltlich möglich. Die bis dahin von den Konsumenten bezahlten Entsorgungsgebühren („Kühlschrankpickerl“) wurden seither im UFH verwaltet und sukzessive an die Konsumenten rückgeführt. Insgesamt haben in den letzten 5 Jahren die Österreicher über 800.000 „Kühlschrankpickerl“ beim UFH eingereicht, wodurch rund 10 Mio. € an die Konsumenten zurückgeflossen sind. Von weiteren 9 Mio. € profitierten die Konsumenten durch die erfolgreichen „UFH-Trennungsprämien-Aktionen“, bei denen der Austausch Energie fressender Haushaltsgeräte (Kühl- und Gefriergeräte, Waschmaschinen und Wäschetrockner) gegen energieeffiziente Geräte mit Beträgen von 50.- oder 100.- € in Abstimmung mit dem Lebensministerium gefördert wurde. Darüber hinaus investierte das UFH gemäß dem Stiftungszweck, die möglichst umweltgerechte Entsorgung von Hausgeräten und anderen Elektro- und Elektronikgeräten zu fördern, insbesondere in die modernste Kühlschrankrecycling-Anlage Europas, UFH Recycling im niederösterreichischen Kematen an der Ybbs.

Obwohl das UFH seit Gründung in den vergangenen 18 Jahren sämtliche ihm übertragenen Aufgaben und Verpflichtungen sorgfältig und erfolgreich erfüllt hat, sieht der soeben veröffentlichte Entwurf eines Budgetbegleitgesetzes im Art. 37 praktisch die Enteignung der UFH Privatstiftung vor, um die aktuell verfügbaren Mittel für den, in der Formulierung sehr allgemein gehaltenen, Zweck der „Förderung des Verbraucherschutzes“ einzusetzen.

Unseren Informationen zufolge wird zudem ein Teil des Erlöses dem Bundesministerium für Justiz zukommen. Mit dem Zweck der Stiftung, nämlich Umweltschutz, kann das nicht in Einklang gebracht werden.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

 

ANFRAGE

 

1.  Wie lässt sich die von der Regierung angestrebte Ökologisierung des Steuersystems mit der Auflösung der UFA vereinbaren?

 

2.  Warum soll gerade die UFA aufgelöst werden?

 

3.  Sind sie darüber informiert, dass es sich bei den Geldern der UFA direkt um Konsumentengelder handelt?

 

4.  Warum sollen diese Gelder zweckentfremdet verwendet werden?

 

5.  Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert diese Auflösung?