7030/J XXIV. GP
Eingelangt am
30.11.2010
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ANFRAGE
des Abgeordneten Dr. Karlsböck
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend Packungsbeilagen bei Arzneimittel
Die zentrale Funktion der Packungsbeilage ist die Information. Daher werden in dieser die Eigenschaften und die Anwendung des Arzneimittels näher erläutert. Daher nehmen Packungsbeilagen neben der Beratung durch den Arzt oder Apotheker eine zentrale Rolle beim Informationsmanagement in der Arzneimitteltherapie ein. Nur ein gutes Verständnis über die individuelle Wirkungsweise und die Risiken der Anwendung eines Arzneimittels können dafür sorgen, dass bei den Patienten einerseits keine vermeidbaren Beeinträchtigungen entstehen und sie andererseits die verordneten Arzneimittel auch konsequent einnehmen.
Obwohl Packungsbeilagen in den letzten Jahren viel verständlicher geworden sind, bleiben oftmals noch Fragen offen. Eine Studie des wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIDO) beleuchtete diese Problematik. Im Rahmen dieser Studie wurden die Packungsbeilagen der 100 meistverordneten Arzneimittel 70 Testpersonen vorgelegt. Diese sollten die Lesbarkeit und Verständlichkeit der Beipackzettel bewerten. Unter anderem kommt die Studie zu nachfolgendem Ergebnis:
„…Obwohl die Packungsbeilagen häufig gelesen werden, werden sie von den Patienten als zu lang und unleserlich bewertet und somit nicht verstanden: Insbesondere ältere Patienten und Personen mit einem niedrigeren Bildungsstand sind davon betroffen.(…) Dies kann dann dazu führen, dass
· die teilweise umfangreiche Listung aller Nebenwirkungen den Patienten verunsichert und von der dringend notwendigen Arzneimitteltherapie abhält,
· das Arzneimittel eingenommen wird, obwohl eine Anwendung für diesen Patienten kontraindiziert ist oder
· das Arzneimittel nicht richtig angewendet wird….“
Darüber hinaus stellen Packungsbeilagen für Blinde und Sehbehinderte Menschen ein besonderes Problem dar. Mittlerweile wurden viele Arzneimittel mit einem Aufdruck in Brailleschrift versehen, jedoch sind die (lebens-)wichtigen Informationen für deren Verwendung für blinde- und sehbehinderte Menschen oftmals nicht oder nur schwer zugänglich.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit folgende
ANFRAGE
1. Wird die Arzneimittelhotline, die Blinden und Sehbehinderten den Zugang zu wichtigen Informationen - wie z.B. Verwendungshinweise, Dosierung oder Neben- und Wechselwirkungen - erleichtert mit Anfang 2011 den Betrieb aufnehmen?
2. Wenn nein, was sind die Gründe für die Verzögerung?
3. Wie beurteilen Sie bzw. Ihr Ressort die Überlegungen die Informationen der Packungsbeilagen zusätzlich in Blindenschrift bereitzustellen? (Beispielsweise könnten Packungsbeilagen in Blindenschrift gezielt in Apotheken zur Verfügung gestellt werden.)
4. Wie beurteilen Sie bzw. Ihr Ressort die Überlegungen die Informationen der Packungsbeilagen im Internet zur Verfügung zu stellen? (Beispielsweise könnte diese Maßnahme für Patienten hilfreich sein, die eine Packungsbeilage in einer größeren Schrift ausdrucken wollen oder diese verloren haben.)
5. Wie beurteilen Sie bzw. Ihr Ressort Überlegungen neben den Packungsbeilagen praxisorientierte Online-Gebrauchsinformationen zu Arzneimittel zu ermöglichen, um einen Zugang zu konsistenten, qualitativ hochwertigen Patienteninformationen zu schaffen?