7032/J XXIV. GP

Eingelangt am 01.12.2010
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Podgorschek

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Untätigkeit der Staatsanwaltschaft Wien in einem Entführungsversuch

 

Im Zuge der Umfelderhebung zum Fall Kampusch gelang es den Ermittlern der eingerichteten SOKO zwei ungeklärte Verbrechen aufzuklären. Die daran Beteiligten wurden zu einem Geständnis bewegt, das laut Amtsvermerk des Bundeskriminalamtes (BKA) mit der Geschäftszahl GZ: 2.225.901/1-II/BK/3/zw gegen Widerruf abgesichert ist. Die mutmaßlichen Täter wurden bei der Staatsanwaltschaft Wien angezeigt; außerdem wurde durch die Beamten des BMI eine Kontoeröffnung angeregt. In seinem Schreiben vom 29. 09. 2010 an die Klubobleute der Parlamentsparteien weist Dr. Johann Rzeszut darauf hin, dass es bisher keine Reaktion der Staatsanwaltschaft gegeben hat.

 

In einer Rede in der 81. Sitzung der XXIV. Gesetzgebungsperiode erklärte ein Nationalratsabgeordneter, dass diese zwei Täter versucht hätten, eine 17-jährige zu entführen. Ziel dieser Entführung sei die Durchführung einer realistischen Vergewaltigung in einem Sado-Maso Klub in Wien gewesen.

 

Da eine Entführung eine schwere Straftat ist, insbesondere mit dem Hintergrund einer geplanten Vergewaltigung, wäre eine Säumigkeit der Justiz vollkommen unverständlich.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

 

 

Anfrage

 

 

1.    Ist es richtig, dass oben erwähnte Anzeige am 30. 01. 2009 bei der Staatsanwaltschaft Wien einlangte?

Wenn nein, wann genau ist diese eingelangt?


 

2.    Ist es richtig, dass die mutmaßlichen Täter geständig sind?

 

3.    Ist es richtig, dass die ermittelnden Beamten eine Kontoeröffnung anregten?

Wenn ja, wann ist diese durchgeführt worden?

 

4.    Ist es richtig, dass die beiden mutmaßlichen Täter einen Sado-Maso Klub oder ähnliches in Wien oder anderswo in Österreich betreiben, betrieben oder in den Betrieb eines derartigen oder vergleichbaren Klubs involviert sind oder waren?

 

5.    Ist es richtig, dass von der zuständigen Staatsanwaltschaft bis zum 03. 08. 2009 keine Rückmeldung auf die Anzeige und die Anregung der Polizei erfolgte, wie es der Verfasser des Amtsvermerkes bemängelt?

Wenn ja, aus welchen Gründen?

Wenn nein, wann ist diese erfolgt?

 

6.    Ist es richtig, dass bis zum 29. 09. 2010, wie es Dr. Rzeszut bemängelt, keine Reaktion der Staatsanwaltschaft erfolgte?

Wenn ja, aus welchen Gründen?

Wenn nein, wann ist diese erfolgt?

 

7.    Wurden von der Staatsanwaltschaft bisher überhaupt weitere Ermittlungsschritte veranlasst?

Wenn ja, welche?

Wenn ja, wann wurden weitere Schritte veranlasst?

Wenn nein, warum wurden bisher keine weiteren Ermittlungsschritte veranlasst?