7038/J XXIV. GP
Eingelangt am 01.12.2010
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ANFRAGE
der Abgeordneten Hagen, Dolinschek,
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Autobahn-Zollamt Hörbranz
Nach Inkrafttreten des Schengener Abkommens und Wegfall der Grenzkontrollen hat die Asfinag Überlegungen zur Nachnutzung der frei werdenden Flächen angestellt. Seit 2001 wurden durch die Asfinag unter Einbeziehung des Landes Vorarlberg diesbezüglich Gespräche mit Interessent/innen geführt. Im Rahmen dieser Gespräche wurden auch die Anforderungen der bestehenden Nutzer/innen, denen mittel- bis langfristige Rechte an Flächen im Bereich des Grenzübergangs Hörbranz zustehen, insbesondere des Deutschen Zolls, abgeklärt.
Im März 2004 wurde vom Asfinag-Vorstand beschlossen, das Nachnutzungskonzept „Gewerbepark“ umzusetzen, weil bei diesem Projekt bestmögliche Erlöse für die Asfinag erzielbar sind. Auch wurden detaillierte Verhandlungen über die Verwertung des Grenzübergangsareals durchgeführt und im November 2005 ein Vertrag geschlossen.
Da der Deutsche Zoll einen langfristigen Mietvertrag bis 2040 hat wurden Verhandlungen über eine Adaptierung des nordseitigen Zollamtsgebäudes geführt. Doch der Deutsche Zoll strebte die Nutzung des gesamten ausreiseseitigen Zollamtsgebäudes an. 2006 wurden sogar Baumaßnahmen durchgeführt.
2008 wurde dann im Rahmen des Nachnutzungskonzeptes, welches eine neue Anschlussstelle am Grenzübergang und Gewerbebetriebe vom nachgeordneten Gemeindestraßennetz vorsieht, ein Vorprojekt für eine Anschlussstelle beim BMVIT zur Zustimmung eingereicht.
Mit Schreiben vom 26. Februar 2009 teilte das BMVIT mit, dass dem Vorprojekt nicht zugestimmt werden kann, weil es nicht die Voraussetzungen gemäß dem Bundesstraßen-Mautgesetz erfüllt. Eine weitere Vorgangsweise wird noch geprüft.
In der Zwischenzeit wurde nun eine Autobahnraststätte als neues Projekt vorgestellt, welches aufgrund der bestehenden Pachtverträge nur Teile des bestehenden Geländes beinhaltet.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende
Anfrage:
Wien, am 1.12.2010