7038/J XXIV. GP

Eingelangt am 01.12.2010
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Hagen, Dolinschek,

Kolleginnen und Kollegen

 

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Autobahn-Zollamt Hörbranz

 

Seit dem Beitritt Österreichs zum Schengenvertrag liegen die Grundstücke von rund 61.000 m² auf dem ehemaligen Autobahn-Zollamt Hörbranz ungenutzt brach. Von diesen Flächen werden derzeit ca. 8.500 m² vom Deutschen Zoll, den Spediteuren sowie für das Haustechnikgebäude genutzt, und stehen daher nicht für eine Nachnutzung zur Verfügung.

 

Nach Inkrafttreten des Schengener Abkommens und Wegfall der Grenzkontrollen hat die Asfinag Überlegungen zur Nachnutzung der frei werdenden Flächen angestellt. Seit 2001 wurden durch die Asfinag unter Einbeziehung des Landes Vorarlberg diesbezüglich Gespräche mit Interessent/innen geführt. Im Rahmen dieser Gespräche wurden auch die Anforderungen der bestehenden Nutzer/innen, denen mittel- bis langfristige Rechte an Flächen im Bereich des Grenzübergangs Hörbranz zustehen, insbesondere des Deutschen Zolls, abgeklärt.

 

Im März 2004 wurde vom Asfinag-Vorstand beschlossen, das Nachnutzungskonzept „Gewerbepark“ umzusetzen, weil bei diesem Projekt bestmögliche Erlöse für die Asfinag erzielbar sind. Auch wurden detaillierte Verhandlungen über die Verwertung des Grenzübergangsareals durchgeführt und im November 2005 ein Vertrag geschlossen.

 

Da der Deutsche Zoll einen langfristigen Mietvertrag bis 2040 hat wurden Verhandlungen über eine Adaptierung des nordseitigen Zollamtsgebäudes geführt. Doch der Deutsche Zoll strebte die Nutzung des gesamten ausreiseseitigen Zollamtsgebäudes an. 2006 wurden sogar Baumaßnahmen durchgeführt.

 

2008 wurde dann im Rahmen des Nachnutzungskonzeptes, welches eine neue Anschlussstelle am Grenzübergang und Gewerbebetriebe vom nachgeordneten Gemeindestraßennetz vorsieht, ein Vorprojekt für eine Anschlussstelle beim BMVIT zur Zustimmung eingereicht.

 

Mit Schreiben vom 26. Februar 2009 teilte das BMVIT mit, dass dem Vorprojekt nicht zugestimmt werden kann, weil es nicht die Voraussetzungen gemäß dem Bundesstraßen-Mautgesetz erfüllt. Eine weitere Vorgangsweise wird noch geprüft.


In der Zwischenzeit wurde nun eine Autobahnraststätte als neues Projekt vorgestellt, welches aufgrund der bestehenden Pachtverträge nur Teile des bestehenden Geländes beinhaltet.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

 

 

Anfrage:

 

 

  1. Welche vertraglichen Vereinbarungen über die Gebäude gibt es mit dem Deutschen Zoll, den Spediteuren und der Haustechnik?
  2. Wann enden diese Verträge jeweils?
  3. Konnte eine kürzere Vertragsdauer mit den einzelnen Nutzer/innen erreicht werden?
  4. Wurden diesbezügliche Ersatzlösungen angeboten?
  5. Welche Ergebnisse konnten dabei erzielt werden?
  6. Wann und von wem wurden mit dem Deutschen Zoll Verhandlungen über eine Adaptierung des nordseitigen Zollamtsgebäudes geführt?
  7. Wann und von wem wurden mit den Pächtern der Speditionsgebäuden und Speditionsflächen Verhandlungen über eine Adaptierung der gepachteten und leerstehenden Flächen geführt?
  8. Hat es seit dem letzten Jahr Verhandlungen (Gespräche) über eine Adaptierung der betroffenen Gebäude gegeben, wenn nein, wann fanden die letzten Verhandlungen statt?
  9. Ist eine vernünftige Nachnutzung des Geländes dennoch möglich?
  10. Welche Voraussetzungen gemäß Bundesstraßen-Mautgesetz hat das Vorprojekt nicht erfüllt?
  11. Mit welchen zeitlichen Verzögerungen ist in der Umsetzung eines Nachnutzungsprojektes zu rechnen?

 

 

Wien, am 1.12.2010