7061/J XXIV. GP

Eingelangt am 02.12.2010
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Ing. Hofer

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend Präimplantationsdiagnostik

 

 

Im Rahmen der Präimplantationsdiagnostik (bzw. Präimplantationstechnik) werden im Reagenzglas gezeugte Embryonen auf mögliche Chromosomen- oder Gendefekte untersucht, bevor sie in die Gebärmutter implantiert werden. Diese Untersuchung ist in den meisten europäischen Staaten erlaubt, jedoch in Österreich, Irland und Portugal verboten. In der Bundesrepublik Deutschland sprach der Bundesgerichtshof im Juli 2010 einen Berliner Arzt frei, der durch diese Gendiagnostik Eltern zu einem gesunden Kind verholfen hat.

Viele österreichische Paare fahren daher ins benachbarte Ausland, um diese Untersuchung durchführen zu lassen!

Während bei bereits bestehender Schwangerschaft pränatale Untersuchungen erlaubt sind und unter gewissen Umständen eine Beendigung der Schwangerschaft bis zum Geburtstermin erlaubt ist, werden ethische Gründe vorgeschoben, wenn es darum geht, Präimplantationstechnik zu untersagen.

 

Aus diesem Grund stellen die unterzeichnenden Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Fruchtwasseruntersuchungen werden in Österreich pro Jahr durchgeführt?

2.    Bei wie vielen dieser Untersuchungen werden bei Embryonen Chromosomen- und Gendefekte entdeckt?

3.    Wie viele Schwangerschaften werden in weiterer Folge frühzeitig beendet?

4.    Wie viele Schwangerschaften werden im Schnitt pro Jahr nach der 24. Schwangerschaftswoche beendet?

5.    Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Präimplantationsdiagnostik hinkünftig in Österreich erlaubt wird?

6.    Sehen Sie es als Doppelmoral, dass Präimplantationsdiagnostik nicht erlaubt ist, während Pränatale Untersuchungen sogar von Krankenversicherungsträgern bezahlt werden?